Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet
folgende Mitglieder sowie Stellvertreter in die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes
Mitglied namentlicher
Vertreter
1.
Bürgermeister Diks, Johannes Erster
Beig. Dr. Wachs, Stefan
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Sachdarstellung :
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des
Sparkassenzweckverbandes der Städte Emmerich am Rhein und Rees sowie des
Kreises Kleve besteht die Verbandsversammlung aus 32 Mitgliedern (Stadt
Emmerich/Rh = 18, Stadt Rees= 7 und Kreis Kleve = 7 Vertreter).
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden
gem. § 4 Abs. 2 der Satzung von den
Vertretungen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus
ihrer Mitte und (entspr. § 113 Abs. 2 GO NW) aus dem Kreis der
Hauptverwaltungsbeamten oder der von ihnen vorgeschlagenen Beamten oder
Angestellten bestimmt. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt somit 17 Ratsmitglieder und deren namentliche
Stellvertreter.
Ausschlussgründe :
Der Verbandsversammlung dürfen gemäß § 5 der
Satzung nicht angehören :
a) Dienstkräfte der Sparkasse und der Verbandsmitglieder
b) Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung und der
Verbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Kleve für den
Kreis Kleve und für die Stadt Kleve sowie die Verwaltungsratsmitglieder, der
Vorstand und die Dienstkräfte der Sparkasse Kleve.
c) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates,
Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte,
Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die
gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere
Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen
tätig sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- und Aufsichtsräten
der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein
Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft
beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den
öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.
d) ein Hauptverwaltungsbeamter der Zweckverbandsmitglieder Stadt Emmerich
am Rhein, Stadt Rees und/oder Kreis Kleve, der Mitglied des Zweckverbandes
und/oder des Verwaltungsrates einer anderen Sparkasse ist oder nach § 10 Abs. 4
und /oder nach § 11 Abs. 3 SpkG NRW Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates
oder Mitglied des Verwaltungsrates einer anderen Sparkasse ist oder an den
Sitzungen des Verwaltungsrates einer anderen Sparkasse mit beratender Stimme
teilnimmt. In diesem Fall darf an seine Stelle der Vertreter im Amt treten,
sofern für diesen wiederum selbst nicht einer der vorliegend genannten
Ausschließungsgründe zutrifft.
e) Beschäftigte von Steuerbehörden, der Deutsche Postbank AG und der
Deutsche Post AG
f) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien
g) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines
Vermögensvergehens ein Strafverfahren gerichtlich anhängig ist oder eine Strafe
verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das
Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als
Schuldner in den letzten 10 Jahren in ein Konkurs-, Vergleichs- oder
Insolvenzverfahren oder in ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Es ist möglich, dass sich die Ratsmitglieder
bei der Besetzung der Verbandsversammlung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
einigen, so dass der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses
Wahlvorschlages ausreicht.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar :
Annahme 1.1
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)
CDU =
6 oder 7 Sitze* *Losentscheide
um Sitze 16 und 17
SPD =
5 Sitze
BGE =
3 Sitze
GRÜNE =
1 Sitz
FDP =
0 oder 1 Sitz*
BSD.NRW =
0 oder 1 Sitz*
DIE LINKE =
0 oder 1 Sitz*
Annahme 1.2
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)
CDU =
6 oder 7 Sitze* *Losentscheid
um Sitz 17
SPD =
5 Sitze
BGE =
3 Sitze
GRÜNE =
1 Sitz
2er Fraktion =
1 Sitz
Fraktionsloses
RM =
0 oder 1 Sitz*
Annahme 1.3
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )
CDU =
6 oder 7 Sitze* *Losentscheid
um Sitz 17
SPD =
5 Sitze
BGE =
3 Sitze
GRÜNE =
1 Sitz
3er Fraktion =
1 oder 2 Sitze*
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister