Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
Vorlage
01 - 16 0016/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet folgende Mitglieder sowie Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes

 

                        Mitglied                                    namentlicher Vertreter

 

 1. Bürgermeister Diks, Johannes                  Erster Beig. Dr. Wachs, Stefan

 2.

 3.

 4.

 5.

 6.

 7.

 8.

 9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Emmerich am Rhein und Rees sowie des Kreises Kleve besteht die Verbandsversammlung aus 32 Mitgliedern (Stadt Emmerich/Rh = 18, Stadt Rees= 7 und Kreis Kleve = 7 Vertreter).

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gem. § 4 Abs. 2 der Satzung  von den Vertretungen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte und (entspr. § 113 Abs. 2 GO NW) aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder der von ihnen vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten bestimmt. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt somit 17  Ratsmitglieder und deren namentliche Stellvertreter.

 

 

Ausschlussgründe :

Der Verbandsversammlung dürfen gemäß § 5 der Satzung nicht angehören :

a)    Dienstkräfte der Sparkasse und der Verbandsmitglieder

 

b)    Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Kleve für den Kreis Kleve und für die Stadt Kleve sowie die Verwaltungsratsmitglieder, der Vorstand und die Dienstkräfte der Sparkasse Kleve.

 

c)    Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- und Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.

 

d)    ein Hauptverwaltungsbeamter der Zweckverbandsmitglieder Stadt Emmerich am Rhein, Stadt Rees und/oder Kreis Kleve, der Mitglied des Zweckverbandes und/oder des Verwaltungsrates einer anderen Sparkasse ist oder nach § 10 Abs. 4 und /oder nach § 11 Abs. 3 SpkG NRW Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates oder Mitglied des Verwaltungsrates einer anderen Sparkasse ist oder an den Sitzungen des Verwaltungsrates einer anderen Sparkasse mit beratender Stimme teilnimmt. In diesem Fall darf an seine Stelle der Vertreter im Amt treten, sofern für diesen wiederum selbst nicht einer der vorliegend genannten Ausschließungsgründe zutrifft.

 

e)    Beschäftigte von Steuerbehörden, der Deutsche Postbank AG und der Deutsche Post AG

 

f)     Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien

 

g)    Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren gerichtlich anhängig ist oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten 10 Jahren in ein Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder in ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Es ist möglich, dass sich die Ratsmitglieder bei der Besetzung der Verbandsversammlung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, so dass der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreicht.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar :

Annahme 1.1

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)

 

CDU                = 6 oder 7 Sitze*                     *Losentscheide um Sitze 16 und 17

SPD                = 5 Sitze

BGE                = 3 Sitze

GRÜNE          = 1 Sitz

FDP                 = 0 oder 1 Sitz*

BSD.NRW      = 0 oder 1 Sitz*

DIE LINKE      = 0 oder 1 Sitz*

 

Annahme 1.2

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)

 

CDU                = 6 oder 7 Sitze*                     *Losentscheid um Sitz 17

SPD                = 5 Sitze

BGE                = 3 Sitze

GRÜNE          = 1 Sitz

2er Fraktion     = 1 Sitz

Fraktionsloses

RM                  = 0 oder 1 Sitz*

 

 

 

Annahme 1.3

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )

 

CDU                = 6 oder 7 Sitze*                     *Losentscheid um Sitz 17

SPD                = 5 Sitze

BGE                = 3 Sitze

GRÜNE          = 1 Sitz

3er Fraktion     = 1 oder 2 Sitze*

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister