Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Wahl von zwei Mitgliedern des Rates sowie zwei
stellvertretenden Ratsmitgliedern für den Vorstand der Gasthausstiftung:
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Mitglied |
Stellvertreter |
1. |
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2. |
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Sachdarstellung :
Vorstand
der Gasthausstiftung
Gemäß
der Satzung der Gasthausstiftung vom 12.06.1997 besteht der Vorstand aus
dem Bürgermeister,
dem Ersten Beigeordneten,
dem Dechant des Dekanates Emmerich am Rhein,
dem evangelischen Pfarrer des Stadtbezirkes,
zwei Mitgliedern des Rates.
Diese
beiden Mitglieder werden, sofern eine Einigung nicht erzielt wird, nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) besetzt. Es würde sich nach
diesem Verfahren eine Verteilung
1
Vorstandssitz CDU
1
Vorstandssitz SPD
ergeben.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister