Beschlussvorschlag
Der Rat wählt gem. § 5 Abs. 1 der Stiftungssatzung
1.
Herrn Theodor van Doornick, Pfarrer der kath.
Kirchengemeinde St. Vitus Emmerich,
2.
Frau Anke Mühlenberg-Knebel, Pfarrerin im 1. Bezirk
der evangelischen Kirchengemeinde
und als Vertreter Herrn Dr. Martin Neubauer,
Pfarrer im 2. Bezirk,
3.
Herrn Horst Balkmann,
Sparkassenvorstandsvorsitzender, und als Vertreter Herrn Gregor Reinen,
Sparkassendirektor,
in den Vorstand der Rudolf W. Stahr - Sozial- und Kulturstiftung
Emmerich.
Begründung :
Gemäß § 5 der Stiftungssatzung besteht der Vorstand neben dem
Bürgermeister, dem/der Vorsitzenden des Kulturausschusses und dem Stadtkämmerer
aus 3 weiteren Mitgliedern, die jeweils vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein für
die Dauer einer Ratsperiode - bei Möglichkeit der Wiederwahl - aus dem Kreis
der Mitglieder des Rates der Stadt Emmerich am Rhein oder der Bürger der Stadt
Emmerich am Rhein, die gemäß § 28 Abs. 2 GO NRW ein Ehrenamt wahrnehmen können,
gewählt werden.
Bei der Errichtung der Stiftung am 21.05.1996 ist vom Rat der Stadt
bekundet worden, in den Stiftungsvorstand je einen Vertreter der kath.
Kirchengemeinde und der evangelischen Kirche im Stadtbezirk sowie den
jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse Emmerich-Rees zu wählen.
Diese Besetzung entspricht ebenfalls dem Willen des Zustifters.
In der abgelaufenen Wahlperiode wurden in den Vorstand gewählt:
-
Herr Pfarrer Karsten Weidisch und als seinen
Vertreter Herr Pfarrer Theodor van Doornick,
-
Frau Pfarrerin Anke-Mühlenberg-Knebel und als ihren
Vertreter Herr Pfarrer Dr. Martin Neubauer,
-
Herr Sparkassendirektor Horst Balkmann und als
seinen Vertreter Herr Sparkassendirektor Gregor Reinen.
Herr Karsten Weidisch ist seit Januar 2014 nicht mehr Pfarrer im
bisherigen Amt; die Nachfolgebesetzung für die Stadtpfarrei St. Christophorus
ist noch nicht erfolgt, so dass eine anderweitige Benennung vorerst ausgesetzt
wird. Nach Rücksprache mit den anderen bisherigen vom Rat gewählten
Vorstandsmitgliedern stehen diese für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1
Johannes Diks
Bürgermeister