Beschlussvorschlag
Die
Stadt Emmerich am Rhein bestellt die nachfolgenden Mitglieder in die
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NW :
Lfd. Nr. |
Mitglied |
stellv. Mitglied |
1. |
Bürgermeister
Diks, Johannes |
Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan |
2. |
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3. |
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4. |
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5 |
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Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein ist
ordentliches Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
(NW StGB), dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Belange seiner Mitglieder
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten
sowie seine Mitglieder zu beraten und zu betreuen.
Hauptorgan des NW StGB ist die
Mitgliederversammlung. Sie muss als ordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 8
der Geschäftsordnung des NW StGB im Rahmen einer Wahlperiode der
Gemeindevertretungen des Landes NW zweimal zusammentreten. Sie entscheidet
insbesondere über die Satzung und ihre Änderung, über die Festsetzung von
Umlagen, über die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses des
NW StGB, über die Wahl der vom NW StGB zu entsendenden Vertreter in die
Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes.
Für die Mitgliederversammlung stellt die
Stadt Emmerich am Rhein nach § 8 Abs. 2 der Satzung des NW StGB fünf
Vertreter; für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die
Vertreter und die Stellvertreter sind vom Rat zu wählen.
Hierbei
ist § 113 (2) GO NW zu beachten, wonach dann, wenn mehr als ein Vertreter zu
bestellen ist, der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder
Angestellter dazu zählen muss. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter werden
somit durch den Bürgermeister bestimmt. Die übrigen vier Mitglieder bzw. deren persönliche Stellvertreter werden durch
den Rat gewählt (§ 50 (4) i. Verb. mit § 50 (3) GO NW). Die Wahl erfolgt
entweder durch einheitlichen Wahlvorschlag oder nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:
Annahme 1.1
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)
CDU =
2 Sitze
SPD =
1 Sitz
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
0 Sitze
FDP =
0 Sitze
BSD.NRW =
0 Sitze
DIE LINKE =
0 Sitze
Annahme 1.2
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)
CDU =
2 Sitze
SPD =
1 Sitz
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
0 Sitze
2er Fraktion =
0 Sitze
Fraktionsloses
RM =
0 Sitze
Annahme 1.3
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )
CDU =
2 Sitze
SPD =
1 Sitz
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
0 Sitze
3er Fraktion =
0 Sitze
Für
jedes Mitglied der Mitgliederversammlung ist ein persönlicher Stellvertreter
zu bestellen
Darüber hinaus können Gastdelegierte ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr vorgesehen. Produkt: 1.100.01.01.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister