Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein für:
a) den Umlegeausschuss
b) den Regio-Rat der AG Regio Rhein-Waal
Vorlage
01 - 16 0025/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Umlegungsausschusses

 

                                    Mitglied                                    namentlicher Stellvertreter

1.

2.

 

Der Rat beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern in den Regio-Rat der AG Regio-Rhein-Waal

 

                                    Mitglied                                    namentlicher Stellvertreter

1.

2.

 

Sachdarstellung :

 

Zu a) Umlegungsausschuss

 

Gemäß §§ 3 und 5 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch werden die Mitglieder des Umlegungsausschusses grundsätzlich für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Sie verbleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat die Nachfolger benannt sind. Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, wovon 2 Mitglieder dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein angehören müssen.

Ebenso sind namentliche Vertreter zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen, wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.

 

Zu b) Regio-Rat der Arbeitsgemeinschaft Regio-Rhein-Waal

 

Die Satzung dieser Arbeitsgemeinschaft bestimmt, dass neben dem Bürgermeister zwei Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Rates in den Regio-Rat entsandt werden.

Gleichzeitig sind namentlichen Stellvertreter zu benennen.

 

Die Entsendung kann auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlags oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer erfolgen.

 

Die Verteilung der jeweils 2 Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt aufgrund der Besetzung des neu gewählten Rates der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt dar :

 

CDU : 1 Sitz

SPD :  1 Sitz

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister