a) den Umlegeausschuss
b) den Regio-Rat der AG Regio Rhein-Waal
Beschlussvorschlag
Der Rat
beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern zu
Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Mitglied namentlicher
Stellvertreter
1.
2.
Der Rat
beschließt die Entsendung von nachfolgend genannten Ratsmitgliedern zu
Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern in den Regio-Rat der AG Regio-Rhein-Waal
Mitglied namentlicher
Stellvertreter
1.
2.
Sachdarstellung :
Zu a) Umlegungsausschuss
Gemäß §§ 3 und 5
der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch werden die Mitglieder des
Umlegungsausschusses grundsätzlich für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Sie
verbleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat die Nachfolger benannt sind.
Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, einschließlich des
Vorsitzenden, wovon 2 Mitglieder dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein angehören
müssen.
Ebenso sind
namentliche Vertreter zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen
müssen, wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.
Zu b) Regio-Rat der Arbeitsgemeinschaft Regio-Rhein-Waal
Die Satzung
dieser Arbeitsgemeinschaft bestimmt, dass neben dem Bürgermeister zwei
Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Rates in den Regio-Rat entsandt
werden.
Gleichzeitig sind
namentlichen Stellvertreter zu benennen.
Die Entsendung kann auf Basis eines
einheitlichen Wahlvorschlags oder Abstimmung nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl Hare/Niemeyer erfolgen.
Die Verteilung der jeweils 2 Sitze nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt aufgrund der Besetzung
des neu gewählten Rates der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt dar :
CDU : 1 Sitz
SPD : 1 Sitz
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister