Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2013
Vorlage
02 - 16 0028/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2013 zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2014. Im Haushaltsjahr 2014 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2014 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2013.

 

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2014 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehraufwendungen in Höhe von                                              374.915,09 Euro

 

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2014 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehrauszahlungen (konsumtiv) in Höhe von                            374.915,09 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2013) in Höhe von                457.554,51 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2012) in Höhe von                318.358,05 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2011) in Höhe von                    2.439,50 Euro

Mehrauszahlungen insgesamt:                                               1.153.267,15 Euro

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Begründung

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister