Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein lehnt die Exploration grenznaher, bzw.
grenzüberschreitender Lagerstätten von Schiefergas auf niederländischer Seite
mit Hilfe der sog. ‚Fracking‘- Technologie‘ ab und fordert die Verwaltung auf,
im Beteiligungsverfahren zur Strukturvision Schiefergas des niederländischen
Wirtschaftsministeriums entsprechend Stellung zu nehmen.
Sachdarstellung :
Anlass
Das
niederländische Wirtschaftsministerium lässt in Zusammenarbeit mit dem
niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Umwelt eine sogenannte
‚Strukturvision Schiefergas‘ erarbeiten; das ist ein Planwerk und ein
Handlungsrahmen, der festlegen soll, wie, wo
und unter welchen Umständen zukünftig die Förderung von Schiefergas als
einem Standbein der niederländischen Energieversorgung ermöglicht werden soll.
Zur Erarbeitung und gezielteren Qualifizierung dieser Strukturvision, wird
zuvor ein UVP-Verfahren durchgeführt, um die Umweltrelevanz des Vorhabens näher
zu klären. Bestandteil dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ist auch die
grenzüberschreitende Beteiligung möglicher Betroffener wie z.B. deutscher
Kommunen. Sie werden dazu aufgefordert, ihre möglicherweise anderslautenden
Vorstellungen zur Tragweite des Vorhabens oder Ihre Betroffenheiten darzulegen bzw. Vorschläge zu
unterbreiten, welche Aspekte des Vorhabens in der bevorstehenden Plan-UVS
vertiefend untersucht werden sollten
(siehe Anlage 1). Grundlage dafür ist das in Anlage 2 der Vorlage beigefügte
Konzept.
Die
Stadt Emmerich am Rhein ist aufgefordert, bis zum 10.Juli 2014 eine
Stellungnahme abzugeben.
Vorkommen
der schiefergasführenden Schichten vs. Schutz- bzw. Ausschlussgebieten
Die
Lage und Abgrenzung des großräumigen Plangebietes orientiert sich an dem
Vorkommen von potentiell schiefergasführender Bodenschichten auf
niederländischem Hoheitsgebiet. Dazu zählen neben massiven Posidoniaschiefern
auch eine schiefergasführende Gesteinslage entlang der deutsch-niederländischen
Grenze, genannt ’Geverik Laagpakket‘.
Verringert
wird die Gebietskulisse dadurch, dass innerhalb der Verbreitung diese
‚Laagpakkets‘ Landschaftsräume vorkommen, die einen besonderen Schutz
geniessen. So gehen die niederländischen Planunterlagen grundsätzlich davon
aus, dass NATURA-2000-Gebiete, große Gewässer, Grundwasserschutzgebiete und
Wassereinzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung sowie städtische Wohngebiete
oberirdisch nicht für die Schiefergasexploration und den damit verbundenen Bau
oberirdischer Anlagen wie auch generell nicht für Probebohrungen zur Verfügung
stehen. Dies sind die sog. Ausschlussgebiete.
Grund
für die grenzüberschreitende Beteiligung Emmerichs im Verfahren ist u.a. der
Umstand, dass sich eine der bevorzugten, schiefergasführenden Formationen (das
schon genannte ‚Geverik Laagpakket‘) im Gebiet des Niederrheins an der
deutsch-niederländischen Grenze entlang zieht und damit auch in Teilen entlang der Emmericher Grenze zu
den Gemeinden Oude Ijsselstreek, Montferland und Rijnwaarden.
Methode
Die
Exploration des Schiefergas in den Niederlanden soll mittels der sog.
‘Fracking-Methode‘ erfolgen, einer höchst umstrittenen Technologie. Zu diesem
Thema des ‚Hydraulic Fracturing‘, kurz ‚Fracking‘ genannt, hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 11.02. 2014 seine grundsätzlich,
ablehnende Haltung gegenüber a) der Methode des Frackings, b) der
Zurverfügungstellung städtischer Grundstücke für diesen Zweck, wie auch c) der
Verlängerung einer bestehenden Genehmigung zur Aufsuchung solcher Bohrfelder im
Stadtgebiet Emmerichs, zum Ausdruck gebracht. An dieser Auffassung hat sich
nichts geändert.
In diesem
Zusammenhang wird auf das von der Landesregierung NRW in Auftrag gegebene
Gutachten „Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in NRW“ verwiesen,
welches zu folgenden Ergebnissen kommt
(Zitat):
„Die Erkundung und
Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten können mit einer
Reihe von erheblichen Umweltauswirkungen und Umweltrisiken verbunden sein. Eine abschließende Bewertung aller Risiken ist
auf der Betrachtungsebene des Gutachtens derzeit – insbesondere aufgrund der
festgestellten Defizite – nicht möglich. Jedoch wurden In allen Bereichen
erhebliche Wissens- und Informationsdefizite identifiziert. “
Die
Absicht der Niederlande, nun über ein Instrument wie die ‚Struktuurvisie
Schaliegas‘ die Weichen für eine möglicherweise, weiträumige und großformatig,
angelegte Ausbeutung u.a. der grenznahen Schiefergasvorkommen zu stellen, wirft
erneut die Frage auf, inwieweit die Förderung des Schiefergases aus
unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe des Frackings im Grenzbereich zu
unerwünschten, negativen Folgeerscheinungen auf deutscher Seite führen kann.
Mögliche
Auswirkungen auf deutscher Seite
Zu dieser
Annahme gibt das beigefügte Konzept (in Anlage 2) insofern Anlass, als darin
vorgesehen wird, nach Prüfung eines Explorationsantrages auf seine
Umweltrelevanz hin, oberirdisch festgelegte Wasser- oder Naturschutzgebiete
‚unterbohren‘ zu dürfen.
Erläuterung:
Die schiefergasführenden Schichten, die sich für
eine Exploration unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anbieten, werden in
Tiefen von 1.000 – 5.000 Metern angetroffen. Die Bohrungen erfolgen dabei
zunächst vertikal bis in den gasführenden Flöz, um dann von dort in der Tiefe
aus horizontal in unterschiedliche Richtungen vorgetrieben zu werden. Dann erst
werden Flüssigkeiten in die umgebenden Gesteinslagen gepresst, um Wegsamkeiten
für das Gas zu schaffen.
Die
Planungsgeber schlagen vor, die o. g Ausschlussgebiete nicht nur im Hinblick
auf den oberirdischen Standort von vertikalen Bohrungen freizuhalten, sondern
dreidimensional die Ausschlussgebiete auch horizontal in einer Tiefe von 1.000
m unter der Erdoberfläche zu begrenzen. Das würde dazu führen, dass es nicht
von vorneherein ausgeschlossen wäre, Vertikalbohrungen vorzunehmen, die zwar
benachbart zu einem Schutzgebiet außerhalb erfolgen, deren horizontaler Verlauf
in größeren Tiefen dann jedoch über bzw. unter der flözführenden Schicht im
Untergrund des oberirdischen Ausschlussgebietes vorgetrieben werden könnten.
Die
Stadt Emmerich am Rhein wird im
Beteiligungsverfahren der Niederländer zu den Themen
Explorationstechnologie, Hydrologie, Tektonik/Seismik wie folgt Stellung nehmen: (sh. Anlage 3)
1.
Die Stadt Emmerich am Rhein lehnt den Einsatz der
Fracking -Technologie in Grenz - nähe, auch auf niederländischem
Staatsgebiet, ab, da der Umgang und Einsatz von zum Teil umwelttoxischen Substanzen zu
einer Gefährdung des Grundwassers oder
einzelner Aquifer führen kann, die grenzüberschreitender Natur sind.
Gleiches gilt für die Entsorgung des Flowbacks,
sofern dazu sog. Disposalbohrungen erlaubt würden.
2.
Darüber hinaus bestehen auf Emmericher Stadtgebiet
im Grenzbereich eine Reihe von Wasserschutz-, NATURA-2000- und Landschaftsschutzgebieten, die alle einen
besonderen Schutzstatus genießen Schon mit Rücksicht darauf lehnt die Stadt
Emmerich am Rhein die Exploration von Schiefergas in unmittelbarer Grenznähe
ab.
3.
Nach Durchsicht der niederländischen
Planungsabsichten (in Anlage 2) hat die Stadt Emmerich am Rhein grundsätzliche
Vorbehalte dagegen, horizontale Bohrungen in größeren Tiefen unter Schutz- bzw.
Ausschlussgebieten zu akzeptieren.
4.
Des Weiteren geben die Unterlagen zu wenig
Aufschluss darüber, inwieweit die Inhaber von Bohrlizenzen zunächst einmal
nachweisen müssen, dass ihre Fracking-Aktivitäten keine nachteiligen
Folgeerscheinungen für Wasser, Grundwasser und Böden und Tektonik auf deutscher
Seite haben.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister