Beschlussvorschlag
Der Rat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der EGD
mbH, die in der Vorlage genannten Beschäftigtenvertreter in den Aufsichtsrat
der EGD mbH zu wählen.
Sachdarstellung :
Neben dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer werden
gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Emmericher Gesellschaft für
kommunale Dienstleistungen (EGD) mbH die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates
von der Gesellschafterversammlung bestimmt. Hierzu zählen drei Mitglieder, die
von den Beschäftigten der Gesellschaft und den Beschäftigten der
Beteiligungsgesellschaften, an denen die Gesellschaft EGD mittelbar oder
unmittelbar mehr als 50 % des Stammkapitals hält, vorgeschlagen werden.
Von der Beschäftigtenvertretung sind folgende Arbeitnehmer
vorgeschlagen worden:
- Herr Harald Koster und
als sein direkter Vertreter Herr Oliver Jansen
- Herr Ulrich Nawarotzky
und als sein direkter Vertreter Herr Arnd Reichow
- Frau Anke Kawohl und
als ihren direkten Vertreter Herr Niklas te Poel
Die neun vom Rat vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder wurden bereits in der Ratssitzung am 17.06.2014 der
Gesellschafterversammlung empfohlen und bestimmt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister