Betreff
Antrag auf Ausarbeitung und Umsetzung eines verkehrstechnischen Sicherheitskonzeptes für die städtische Hanse-Realschule Emmerich am Grollschen Weg 4,
hier: Eingabe Nr. 16/2013 der Schulpflegschaft der Städt. Realschule
Vorlage
05 - 16 0059/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, im Haushalt 2015 die entsprechenden Haushaltsmittel für die hier vorgeschlagene Schulwegsicherungsmaßnahme bereitzustellen.

 

Sachdarstellung :

 

Im Dezember 2013 wandten sich die Schulleitung und Schulpflegschaft der Städtischen Hanse-Realschule mit einem Antrag an den Rat zur Ausarbeitung und Umsetzung eines verkehrstechnischen Sicherheitskonzeptes für ihre Schule.

Anlass war die aktuelle Verkehrssituation am Grollschen Weg, die bis dahin zwar mehrfach mit der Verwaltung und Vertretern des Verkehrsunternehmens erörtert worden war, jedoch  nicht zu dauerhaften Problemlösungen führten.

Der Antrag wurde vom Rat in seiner Sitzung am 11.02.2014 in den Fachausschuss (ASE) in seine Sitzung am 11.03.2014 verwiesen.

 

Beratungsverlauf

Mitte Februar  2014 fand eine erste interne Abstimmung zwischen Vertretern des Verkehrsunternehmens, der örtlichen Polizei und des städtischen Schulamtes unter Federführung des Fachbereichs 5 - Stadtentwicklung - statt, die der Vorbereitung eines weiteren Gesprächstermines dienen sollte.

Mitte April 2014 wurde das Thema Sicherheitskonzept bzw. Vorschläge zu einzelnen Maßnahmen zum ersten Mal mit allen Beteiligten diskutiert, mit den schon Genannten in einer gemeinsamen Runde mit  der Schulleitung, Vertretern der Schulpflegschaft, dem Fachbereichsleiter 4, - Jugend, Schule, Sport sowie einem Vertreter der Kreispolizeibehörde.

In diesem Erörterungstermin wurde u. a. deutlich, dass der Grollscher Weg inzwischen eine entlastende Schleichwegfunktion übernimmt, wenn der benachbarte Bahnübergang an der       s’-Heerenberger Straße geschlossen ist. Hinzu kommt eine größere Verkehrsbelastung der Bahnunterführung van-Gülpen-Straße in unmittelbarer Nachbarschaft.

Unterschiedlichste Lösungsansätze wurden erörtert, so u. a. eine mögliche Einbahnstraßenregelung, andere Buslinienführungen, Änderungen bzw. Verlagerungen der Standorte bisheriger Bushaltestellen oder aber die Möglichkeiten verkehrsrechtlicher Anordnungen, um die sich zu Schulbeginn und –ende einstellenden Gefahrenmomente zu entschärfen.

 

Beratungsergebnis

Nach eingehender Diskussion aller Lösungsvarianten  einigten sich die Gesprächsteilnehmer auf folgende Vorgehensweise:

  1. Die Drängelgitter an der Engstelle des Grollschen Weges vor der Turnhalle sollten durch den städtischen Bauhof entfernt werden (inzwischen erledigt),
  2. Je eine Haltestelle pro Richtung (auf der Seite vor dem Stadttheater sowie auf der südlichen Straßenseite in Höhe der Engstelle) sollten von der NIAG entfernt werden (inzwischen erledigt),
  3. Vor dem straßennahen Trakt des Schulgebäudes soll ein sogenannter Buskap eingerichtet werden.
  4. Die Verwaltung sagte zu, diese neue Haltestellenlösung eines ‚Buskaps‘ in der Augustsitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorzustellen, um rechtzeitig entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2015 zu beantragen, damit der Ausbau des ‚Buskaps‘ im Jahr 2015 erfolgen kann.

 

Vorstellung der Schulwegsicherungsmaßnahme ‚Buskap‘

Im Verlauf der Erörterung schlug das Verkehrunternehmen NIAG die Einrichtung eines sog. ‘Buskap‘ vor, und zwar auf der nördlichen Straßenseite in Höhe des straßennahen Traktes des Schulgebäudes in unmittelbarer Nachbarschaft der noch vorhandenen, zukünftig aber rückzubauenden Straßeneinengung. Der bestehende Drempel wird verkürzt, bleibt aber bestehen, um die sichere Querung der Schüler zur Turnhalle zu gewährleisten.

Bei dieser Art der Haltestelle wird die Wartefläche bis an den Fahrbahnrand herangezogen. Der Bus muss nicht verschwenken, sondern fährt geradlinig an die erhöhte Haltestelle heran.

Dies reduziert Gefahrenquellen und wirkt verkehrsberuhigend, da der Bus auf der Fahrbahn verbleibt.

 

Kosten der Einrichtung eines Buskaps als Haltestelle im Grollschen Weg

Die Verwaltung hat zu der beabsichtigten Maßnahme eine fachtechnische Kostenschätzung eingeholt und die aktuelle Förderkulisse eruiert.

Nach einem Kostenvoranschlag des Büros Kottowski zu urteilen, wird die Gesamtmaßnahme incl. der Ingenieurleistungen in etwa einen Kostenumfang von ca. 58.000,- € brutto haben.

 

Nach Angaben, der für die Infrastrukturförderung zuständigen Stelle des VRR ist in 2015 wieder mit einer Förderung von Haltestelleneinrichtungen zu rechnen. Ob, aufgrund der Vielzahl an Anträgen, auch die durch die Stadt Emmerich am Rhein gestellten Anträge berücksichtigt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht abschließend zugesagt werden.

 

Die Höhe der Förderung beträgt nach aktuellem Fördersatz 16.065,- €, dies entspricht 90 % der max. zu berücksichtigen zuwendungsfähigen Kosten von 15.000 zzgl. 19 % MwSt.  (17.850 €).

 

Für diese Förderung besteht jedoch eine Bagatellgrenze von 25.000 € an zuwendungsfähigen Kosten. Um diese Grenze zu überschreiten ist geplant, den Antrag um andere im Zuge der Erstellung des Bushaltestellenkonzeptes als ‘dringend umzubauend‘ eingestufte Haltestellen zu erweitern. Entsprechende Mittel werden im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2015 eingestellt und erläutert.  

 

Da derzeit ungewiss ist, ob der Förderantrag der Stadt Emmerich am Rhein Berücksichtigung findet, spricht sich die Verwaltung dafür aus, Mittel in Höhe von 58.000 € für die Maßnahme Hanse-Realschule / Grollscher Weg im Haushalt 2015 einzuplanen und im Falle der Nichtberücksichtigung als Fördermaßnahme ohne Zuschuss umzusetzen. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme wird im Haushaltsjahr 2015  vorgesehen. Produkt: 7.005.035.700 bzw. 7.005.035.710.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter