hier: Eingabe Nr. 16/2013 der Schulpflegschaft der Städt. Realschule
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, im Haushalt 2015 die
entsprechenden Haushaltsmittel für die hier vorgeschlagene
Schulwegsicherungsmaßnahme bereitzustellen.
Sachdarstellung :
Im Dezember 2013
wandten sich die Schulleitung und Schulpflegschaft der Städtischen
Hanse-Realschule mit einem Antrag an den Rat zur Ausarbeitung und Umsetzung
eines verkehrstechnischen Sicherheitskonzeptes für ihre Schule.
Anlass war die
aktuelle Verkehrssituation am Grollschen Weg, die bis dahin zwar mehrfach mit
der Verwaltung und Vertretern des Verkehrsunternehmens erörtert worden war,
jedoch nicht zu dauerhaften
Problemlösungen führten.
Der Antrag wurde
vom Rat in seiner Sitzung am 11.02.2014 in den Fachausschuss (ASE) in seine
Sitzung am 11.03.2014 verwiesen.
Beratungsverlauf
Mitte
Februar 2014 fand eine erste interne
Abstimmung zwischen Vertretern des Verkehrsunternehmens, der örtlichen Polizei
und des städtischen Schulamtes unter Federführung des Fachbereichs 5 -
Stadtentwicklung - statt, die der Vorbereitung eines weiteren Gesprächstermines
dienen sollte.
Mitte April 2014
wurde das Thema Sicherheitskonzept bzw. Vorschläge zu einzelnen Maßnahmen zum
ersten Mal mit allen Beteiligten diskutiert, mit den schon Genannten in
einer gemeinsamen Runde mit der
Schulleitung, Vertretern der Schulpflegschaft, dem Fachbereichsleiter 4, -
Jugend, Schule, Sport sowie einem Vertreter der Kreispolizeibehörde.
In diesem
Erörterungstermin wurde u. a. deutlich, dass der Grollscher Weg inzwischen eine
entlastende Schleichwegfunktion übernimmt, wenn der benachbarte Bahnübergang an
der s’-Heerenberger Straße geschlossen ist. Hinzu
kommt eine größere Verkehrsbelastung der Bahnunterführung van-Gülpen-Straße in
unmittelbarer Nachbarschaft.
Unterschiedlichste
Lösungsansätze wurden erörtert, so u. a. eine mögliche Einbahnstraßenregelung,
andere Buslinienführungen, Änderungen bzw. Verlagerungen der Standorte
bisheriger Bushaltestellen oder aber die Möglichkeiten verkehrsrechtlicher
Anordnungen, um die sich zu Schulbeginn und –ende einstellenden Gefahrenmomente
zu entschärfen.
Beratungsergebnis
Nach eingehender
Diskussion aller Lösungsvarianten
einigten sich die Gesprächsteilnehmer auf folgende Vorgehensweise:
- Die Drängelgitter
an der Engstelle des Grollschen Weges vor der Turnhalle sollten durch den
städtischen Bauhof entfernt werden (inzwischen erledigt),
- Je eine Haltestelle
pro Richtung (auf der Seite vor dem Stadttheater sowie auf der südlichen
Straßenseite in Höhe der Engstelle) sollten von der NIAG entfernt werden
(inzwischen erledigt),
- Vor dem straßennahen
Trakt des Schulgebäudes soll ein sogenannter Buskap eingerichtet werden.
- Die Verwaltung
sagte zu, diese neue Haltestellenlösung eines ‚Buskaps‘ in der Augustsitzung
des Stadtentwicklungsausschusses vorzustellen, um rechtzeitig
entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2015 zu beantragen, damit
der Ausbau des ‚Buskaps‘ im Jahr 2015 erfolgen kann.
Vorstellung der Schulwegsicherungsmaßnahme ‚Buskap‘
Im Verlauf der
Erörterung schlug das Verkehrunternehmen NIAG die Einrichtung eines sog.
‘Buskap‘ vor, und zwar auf der nördlichen Straßenseite in Höhe des straßennahen
Traktes des Schulgebäudes in unmittelbarer Nachbarschaft der noch vorhandenen,
zukünftig aber rückzubauenden Straßeneinengung. Der bestehende Drempel wird
verkürzt, bleibt aber bestehen, um die sichere Querung der Schüler zur
Turnhalle zu gewährleisten.
Bei dieser Art der Haltestelle wird die
Wartefläche bis an den Fahrbahnrand herangezogen. Der Bus muss nicht
verschwenken, sondern fährt geradlinig an die erhöhte Haltestelle heran.
Dies reduziert
Gefahrenquellen und wirkt verkehrsberuhigend, da der Bus auf der Fahrbahn
verbleibt.
Kosten der Einrichtung eines Buskaps als
Haltestelle im Grollschen Weg
Die Verwaltung hat zu der beabsichtigten
Maßnahme eine fachtechnische Kostenschätzung eingeholt und die aktuelle
Förderkulisse eruiert.
Nach einem Kostenvoranschlag des Büros
Kottowski zu urteilen, wird die Gesamtmaßnahme incl. der Ingenieurleistungen in
etwa einen Kostenumfang von ca. 58.000,- € brutto haben.
Nach Angaben, der für die Infrastrukturförderung zuständigen Stelle des
VRR ist in 2015 wieder mit einer Förderung von Haltestelleneinrichtungen zu
rechnen. Ob, aufgrund der Vielzahl an Anträgen, auch die durch die Stadt
Emmerich am Rhein gestellten Anträge berücksichtigt werden, kann zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch noch nicht abschließend zugesagt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt nach aktuellem Fördersatz 16.065,- €,
dies entspricht 90 % der max. zu berücksichtigen zuwendungsfähigen Kosten von
15.000 zzgl. 19 % MwSt. (17.850 €).
Für diese Förderung besteht jedoch eine Bagatellgrenze von 25.000 € an
zuwendungsfähigen Kosten. Um diese Grenze zu überschreiten ist geplant, den
Antrag um andere im Zuge der Erstellung des Bushaltestellenkonzeptes als
‘dringend umzubauend‘ eingestufte Haltestellen zu erweitern. Entsprechende
Mittel werden im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2015 eingestellt und
erläutert.
Da derzeit ungewiss ist, ob der Förderantrag der Stadt Emmerich am Rhein
Berücksichtigung findet, spricht sich die Verwaltung dafür aus, Mittel in Höhe
von 58.000 € für die Maßnahme Hanse-Realschule / Grollscher Weg im Haushalt
2015 einzuplanen und im Falle der Nichtberücksichtigung als Fördermaßnahme ohne
Zuschuss umzusetzen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme wird
im Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Produkt:
7.005.035.700 bzw. 7.005.035.710.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter