hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich an der
Wardstraße dahingehend zu ändern, dass die Darstellung einer Fläche für die
Landwirtschaft umgewandelt wird in gewerbliche Baufläche.
Der Änderungsbereich
betrifft die Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 27, Flurstücke 45 und 130.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Flächennutzungsplanänderung in der
Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Das Unternehmen
Johnson Matthey Chemicals plant seine Produktionsstätte am Standort Emmerich am
Rhein zu erweitern und hat deshalb einen Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes gestellt. Die neue Anlage soll auf dem derzeit freien Gelände
der Johnson Matthey Chemicals GmbH an der Wardstraße errichtet werden. Für die
Erweiterung der Produktionsanlagen werden zusätzliche Mitarbeiter am Standort
beschäftigt sein. Für diese soll eine Stellplatzanlage errichtet werden.
Östlich der
Wardstraße setzt der Entwurf des Bebauungsplanes E 27/2 –Wardstraße / Süd- ein
Industriegebiet fest, westlich ist eine Fläche für Stellplätze vorgesehen.
Die Flächen, die
sich im Bebauungsplanverfahrensgebiet östlich der Wardstraße befinden, sind im
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein als gewerbliche Bauflächen
dargestellt. Die westlich der Wardstraße gelegenen Flächen sind als „Flächen
für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Ein Teilbereich
westlich der Wardstraße wird bereits als Parkfläche genutzt. Dieser Parkplatz
soll planungsrechtlich gesichert und im Bebauungsplan als Fläche für
Stellplätze festgesetzt werden. Der Flächennutzungsplan soll dahingehend
angepasst werden, dass in dem Bereich die Darstellung einer
Landwirtschaftsfläche umgewandelt wird in gewerbliche Baufläche.
Der
Flächennutzungsplan soll entsprechend der oben erläuterten Aspekte angepasst
und im Wege eines Parallelverfahrens zu dem Bebauungsplanverfahren E 27/2
–Wardstraße / Süd- nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
Zu 2)
Die Auswirkungen der Gesamtplanung zur Ermöglichung der Betriebserweiterung gegenüber den Eigentümern / der
Öffentlichkeit sind nicht als nur geringfügig zu erachten. Daher findet die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
in diesem Flächennutzungsplanänderungsverfahren gleichzeitig mit der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren E 27/2 – Wardstraße / Süd-
in Form einer Bürgerversammlung im Sinne des Punktes 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren zur Erörterung der
Planungsabsichten statt.
Die Grundstückeigentümer der benachbarten Flächen werden durch
persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die im Rahmen des
parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. E 27/2 zu erstellenden
Fachgutachten sind auch für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
heranzuziehen. Zusätzliche Planungskosten sind für die
Flächennutzungsplanänderung daher nicht anzusetzen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter