Betreff
Erschütterungsschäden an Häusern im Ortsteil Elten,
hier: Eingabe Nr. 10/2014 vom SPD-Distrikt Elten
Vorlage
05 - 16 0078/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die im Antrag des SPD-Distriktes genannten Gebäude befinden sich im Planfeststellungs-abschnitt 3.5 der Ausbaustrecke ABS 46/2.

Hierzu findet die Offenlage des Planfeststellungsverfahrens vom 27.10. – 26.11.2014 statt.

 

Im Zuge dieser Offenlage wird die Stadt Emmerich am Rhein eine Stellungnahme abgeben, in der sie ihre Bedenken und Anregungen zur vorgelegten Planung darlegt.

Teil dieser Stellungnahme wird auch die Forderung nach Schutz der stadteigenen und privaten Immobilien vor Schaden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme des dritten Gleises sein.

 

Unmittelbar vor Beginn der Baumaßnahme wird durch die DB Netz AG als Vorhabenträgerin im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens der Zustand der betroffenen Gebäude dokumentiert. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Zustand erneut dokumentiert. Eventuelle Schäden, werden auf dieser Grundlage ermittelt und behoben. Die Kosten gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin.

 

Bereits bestehende Schäden an privaten Gebäuden sind jedoch nur von den jeweiligen Eigentümern vor bzw. im Verfahren aufzuzeigen und gutachterlich zu begründen.

 

Die Stadt Emmerich wird sich, wie o.a., in ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren als Trägerin öffentlicher Belange für die Berücksichtigung von, durch den Bahnbetrieb, entstandene Schäden einsetzen.   

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter