hier: Eingabe Nr. 10/2014 vom SPD-Distrikt Elten
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die im Antrag des
SPD-Distriktes genannten Gebäude befinden sich im Planfeststellungs-abschnitt
3.5 der Ausbaustrecke ABS 46/2.
Hierzu findet die
Offenlage des Planfeststellungsverfahrens vom 27.10. – 26.11.2014 statt.
Im Zuge dieser
Offenlage wird die Stadt Emmerich am Rhein eine Stellungnahme abgeben, in der
sie ihre Bedenken und Anregungen zur vorgelegten Planung darlegt.
Teil dieser
Stellungnahme wird auch die Forderung nach Schutz der stadteigenen und privaten
Immobilien vor Schaden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme des dritten
Gleises sein.
Unmittelbar vor
Beginn der Baumaßnahme wird durch die DB Netz AG als Vorhabenträgerin im Zuge
eines Beweissicherungsverfahrens der Zustand der betroffenen Gebäude
dokumentiert. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Zustand erneut
dokumentiert. Eventuelle Schäden, werden auf dieser Grundlage ermittelt und
behoben. Die Kosten gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin.
Bereits bestehende
Schäden an privaten Gebäuden sind jedoch nur von den jeweiligen Eigentümern vor
bzw. im Verfahren aufzuzeigen und gutachterlich zu begründen.
Die Stadt Emmerich
wird sich, wie o.a., in ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren als
Trägerin öffentlicher Belange für die Berücksichtigung von, durch den
Bahnbetrieb, entstandene Schäden einsetzen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter