Betreff
Durchfahrverbot für LKW's in der Schmidtstraße,
hier: Eingabe Nr. 12/2014 vom SPD-Distrikt Elten
Vorlage
05 - 16 0082/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in 2009 wurden durch das Ingenieurbüro IVV, Aachen, Verkehrszählungen im Ortsteil Elten durchgeführt. Dies als Unterstützung zur Argumentation gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW für eine Lkw-Sperrung der Schmidtstraße. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass ca. 160 Lkw über 3,5 to die Schmidtstraße passieren.

 

Wie in der Vorlage 05-16 0081/2014 dieser Tagesordnung sowie in der Sitzung dieses Ausschusses am 22.01.2013 Vorlage 05-15 0876/2012 dargelegt, wurde die Sperrung auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG ausgesprochen und am 31.07.2013 umgesetzt.

 

Am 06.11.2013 fand eine manuelle Verkehrszählung auf der Schmidtstraße, Höhe

Paul-Lincke-Straße, statt. Diese Verkehrszählung ergab ein Lkw-Mittel von 40 / Tag .

 

Es hat somit eine Reduzierung um 75 % stattgefunden. Die bedeutet eine Verringerung von 120 !! Lkw pro Tag.

 

Um die verbleibende Anzahl der Lkw, die aus Ignoranz oder Unwissenheit, die Schmidtstraße befahren zu reduzieren, hat sowohl die Stadt Emmerich am Rhein als auch der Ortsvorsteher Eltens Kontakt mit der zuständigen Stelle der Kreispolizeibehörde Kleve aufgenommen.

 

Antwortschreiben des Landrates Spreen vom 12.12.2013 (Auszug) :

 

Eine Überwachung derartiger Verkehrsverbote ist im Sicherheitsprogramm der Kreispolizeibehörde kein vorrangiges Ziel.

Da die Schmidtstraße auch kein Unfallschwerpunkt ist, sieht die Kreispolizeibehörde auch keinerlei Veranlassung Kontrollen zu erhöhen.

 

Die Polizei im Kreis Kleve legt einen starken Schwerpunkt auf die Senkung der Verunglücktenhäufigkeitszahlen. Die daher im Sicherheitsprogramm der Polizei festgelegten primären Maßnahmen beziehen sich auf die Überwachung der Geschwindigkeit, der Gurtanlegepflicht, von   Fahrten unter Alkohol und Drogen sowie des Fehlverhaltens von Radfahrern. Dies dient der Verringerung von Verkehrsunfällen mit Getöteten sowie Schwerst- und Schwerverletzten.

Obwohl die Überwachung eines aus Immissionsschutzgründen wie auf der Schmidtstraße vorhandenen Verkehrsverbotes kein vorrangiges Ziel der Kreispolizeibehörde Kleve ist, werden die Beamten des Bezirksdienstes und der Polizeiwache Emmerich auch weiterhin das bestehende Verkehrsverbot im Rahmen der Streifentätigkeit überwachen. Eine generelle Einstellung dieser Überwachungs-maßnahme hat es im Übrigen zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Da die Schmidtstraße keinen Unfallschwerpunkt darstellt, sehe ich allerdings auch keine Veranlassung, die Kontrolldichte zu erhöhen.

 

 

Entsprechend wird die Polizei weiterhin und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Befahrung kontrollieren.

 

Desweiteren besteht für aufmerksame Bürger die Möglichkeit der Fremdanzeige.

Diese ist an den Kreis Kleve, Fachbereich 3 oder die Kreispolizeibehörde zu leiten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter