Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Errichtung
einer Markisenanlage vor dem Restaurant “La Taverna“ zu.
Die Verwaltung wird
beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die Schließung der
Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für
Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März
zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.
Sachdarstellung :
Betreffend der
Errichtung von Markisenanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung
derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs-
bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:
- Markisen bis zur Fahrgasse,
- Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur
kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).
Auf Grundlage der
vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten;
die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.
Die vorgenannte
Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.
Der
Betreiber des Restaurants “La Taverna“ hat den Antrag gestellt, eine neue
Markisenanlage zu errichten.
Es ist
beabsichtigt, eine aufgeständerte Markisenanlage zu errichten. Zwischen den
Stützen ist ein verglaster Windschutz vorgesehen. Auf diesem wird für die
Herbst-/Wintermonate eine bewegliche und demontierbare Ganzglas- Schiebeanlage
(ohne störende Senkrechtprofile) aufgesetzt.
Die
Tuchfarbe soll in weinrot in Anlehnung an die vorhandenen Sonnenschirme
ausgeführt werden.
Die
entsprechenden Planzeichnungen und Erläuterungen sind der Vorlage beigefügt.
Es ist
festzustellen, dass die geplante Anlage den Vorgaben des Fachausschusses
entspricht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Markisenanlage in der
beantragten Form zu genehmigen. In der Genehmigung wird festgelegt, dass die
Schließung der Markisenanlage gemäß den Vorgaben des Beschlusses des
Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von
Oktober bis März erlaubt wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.
Dies wird in einem Gestattungsvertrag festgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter