Betreff
Verabschiedung eines Kinderschutzkonzeptes
Vorlage
04 - 16 0089/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Kinderschutzkonzept so umzusetzen und die Verwaltung mit dem Aufbau eines „Netzwerkes Kinderschutz“ zu beauftragen.

 

Sachdarstellung :

 

 

Durch Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 wurden die Jugendämter verpflichtet ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten. Zum einen bedeutet dies die Bildung eines „Netzwerkes Kinderschutz“ (§ 3 KKG), zum anderen anonyme Beratungen nach § 8 b SGB VIII durchzuführen und außerdem Vereinbarungen mit Fachkräften gem. § 8 a SGB VIII abzuschließen (alle Rechtsgrundlagen finden sie als Anlage 1).

 

Durch die gute Vernetzung innerhalb von Emmerich sind die Voraussetzungen gegeben. Das Jugendamt ist Mitglied in vielen Netzwerken und/ oder Arbeitskreisen (pro kids, Runder Tisch gegen häusliche Gewalt, Bündnis für Familien, Ordnungspartnerschaft, Leiterinnenrunde der Kindertageseinrichtungen, Schulleiterdienstbesprechung) und arbeitet mit den in § 3 II KKG genannten Stellen bereits jahrelang sehr intensiv und gut zusammen.

 

Mit allen Kindertageseinrichtungen und allen Schulen in Emmerich am Rhein gibt es Vereinbarungen gem. § 8 a SGB VIII zum Verfahren beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung.

 

Innerhalb des Jugendamtes gibt es schon seit mehr als 10 Jahren die bindende Anweisung bei einem Gefahrenverdacht noch am Tag der Meldung mit zwei Fachkräften einen Hausbesuch zur Überprüfung der Situation zu machen (Vier-Augen-Prinzip, siehe Anlage 3).

 

Geplant ist eine gemeinsame Informationsveranstaltung im November dieses Jahres stattfinden zu lassen, bei der die rechtlichen Grundlagen erläutert werden und die Möglichkeit zum Austausch besteht. Ein jährliches Treffen wird danach ausreichend sein, da die Akteure bereits vielfach vernetzt und beruflich sehr eingebunden sind. Im Fordergrund stehen nicht so sehr regelmäßige Treffen, sondern die praktische Zusammenarbeit und der Ausbau von guten Kontakten im Sinne der Kinder und Familien.

 

Das Kinderschutzkonzept des Jugendamtes Emmerich am Rhein ist grafisch in der Anlage 2 dargestellt und wird in der Sitzung erläutert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister