Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das
Kinderschutzkonzept so umzusetzen und die Verwaltung mit dem Aufbau eines
„Netzwerkes Kinderschutz“ zu beauftragen.
Sachdarstellung :
Durch
Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 wurden die Jugendämter
verpflichtet ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten. Zum einen bedeutet dies die
Bildung eines „Netzwerkes Kinderschutz“ (§ 3 KKG), zum anderen anonyme
Beratungen nach § 8 b SGB VIII durchzuführen und außerdem Vereinbarungen mit
Fachkräften gem. § 8 a SGB VIII abzuschließen (alle Rechtsgrundlagen finden sie
als Anlage 1).
Durch
die gute Vernetzung innerhalb von Emmerich sind die Voraussetzungen gegeben.
Das Jugendamt ist Mitglied in vielen Netzwerken und/ oder Arbeitskreisen (pro
kids, Runder Tisch gegen häusliche Gewalt, Bündnis für Familien,
Ordnungspartnerschaft, Leiterinnenrunde der Kindertageseinrichtungen,
Schulleiterdienstbesprechung) und arbeitet mit den in § 3 II KKG genannten Stellen
bereits jahrelang sehr intensiv und gut zusammen.
Mit
allen Kindertageseinrichtungen und allen Schulen in Emmerich am Rhein gibt es
Vereinbarungen gem. § 8 a SGB VIII zum Verfahren beim Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung.
Innerhalb
des Jugendamtes gibt es schon seit mehr als 10 Jahren die bindende Anweisung
bei einem Gefahrenverdacht noch am Tag der Meldung mit zwei Fachkräften einen
Hausbesuch zur Überprüfung der Situation zu machen (Vier-Augen-Prinzip, siehe
Anlage 3).
Geplant
ist eine gemeinsame Informationsveranstaltung im November dieses Jahres
stattfinden zu lassen, bei der die rechtlichen Grundlagen erläutert werden und
die Möglichkeit zum Austausch besteht. Ein jährliches Treffen wird danach
ausreichend sein, da die Akteure bereits vielfach vernetzt und beruflich sehr
eingebunden sind. Im Fordergrund stehen nicht so sehr regelmäßige Treffen,
sondern die praktische Zusammenarbeit und der Ausbau von guten Kontakten im
Sinne der Kinder und Familien.
Das
Kinderschutzkonzept des Jugendamtes Emmerich am Rhein ist grafisch in der
Anlage 2 dargestellt und wird in der Sitzung erläutert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Johannes Diks
Bürgermeister