Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss beschließt, Frau Gabriele Bierman zur Protokollführerin und Frau Edith Rijken zur stellvertretenden Protokollführerin für die Sitzungen des Betriebsausschusses der Kommunalbetriebe zu bestellen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung
(GO) sind die Beschlüsse der Ausschüsse in einer Niederschrift aufzunehmen.
Diese Niederschriften sind in Anlehnung an § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit §
58 Abs. 2 GO vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Betriebsausschuss zu
bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.
Die Niederschriften sind
dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Wie in der
vergangenen Legislaturperiode schlägt die Betriebsleitung für diese Aufgabe
vor, Frau Gabriele Bierman als Protokollführerin und als ihre Stellvertreterin
Frau Edith Rijken zu bestellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister