Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten
Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein nach KAG zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere
kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des Kommunalen Abgabengesetzes
(KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für
2013 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden
KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der
kostenrechnenden Einrichtungen eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen
einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite
ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass
überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils
betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen
Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen.
Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem
KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und
Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformeln anzuwenden,
wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für
die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.
Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen sind in der
Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand
der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben.
Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die zukünftige Gebührenentwicklung
möglich.
Wie bereits im vorangegangenen Tagesordnungspunkt erläutert, ist das
Jahresergebnis für 2013 ein äußerst positives, und in dieser Form auch
a-thypisch und kaum wiederholbar. Dies gilt in erster Linie für den
Betriebszweig Abwasser. Aufgrund von „Einmal-Effekten“ sind hier enorme Gewinne
entstanden, die sich auch in den jeweils zugehörigen
Gebührenausgleichsrücklagen wiederspiegeln. Insbesondere im Betriebszweig Kanal
sind in Folge der Mehreinleitung eines Großeinleiters Gewinne entstanden, die
sich auch in Zukunft gebührenmindernd auswirken werden.
Im Vorgriff auf den bereits Mitte des letzten Jahres zu erwartenden
Überschuss, konnte die Abwassergebühr für 2014 schon um 13,6 % gesenkt werden.
Bei der seinerzeitigen Kalkulation sollte jedoch nicht nur eine einmalige
Senkung des Gebührensatzes erzielt werden, sondern auch mittelfristig eine
gewisse Konstanz bei der Gebührenfindung – soweit dies angesichts der
Abhängigkeit der Gebührenkalkulation vom Einleitungsverhalten eines
Großeinleiters überhaupt möglich ist.
Zurzeit sieht es nicht so aus, dass es weitere Spielräume für
Gebührenanpassungen gibt. Der betreffende Großeinleiter hält die von ihm selbst
aufgestellten Prognosen weitestgehend ein. Es kann daher nicht davon
ausgegangen werden, dass sich die für den Gebührenhaushalt positiven
Entwicklungen in dieser Form wiederholen werden. Hier bleibt die weitere
Entwicklung abzuwarten. Erst mit Aufstellung des Wirtschaftsplans für das Jahr
2015 können hierzu nähere Aussagen gemacht werden.
Erfreulich ist auch die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im
Betriebszweig Straßenreinigung. Im dritten Jahr in Folge konnten hier die mit
Stand vom 31.12.2010 aufgelaufenen Verluste in Höhe von 309 T€ um weitere 64 T€
gesenkt werden, so dass mit Ende des letzten Jahres die
Gebührenausgleichsrücklage lediglich noch ein Defizit von 46 T€ aufweist. Die
Schwankungen beruhen in erster Linie auf witterungsbedingten
Einflüssen. Aufgrund des milden Winters hat bisher in 2014 noch kein
Wintereinsatz der KBE stattgefunden. Es steht daher zu erwarten, dass der im
Wirtschaftsplan prognostizierte Gewinn von ca. 74 T€ überschritten werden kann.
Sollte dies der Fall sein, entstünde zum Jahreswechsel Spielraum für eine
Gebührensenkung.
Auch der Betriebszweig Abfall weist mit 166 T€ in der
Gebührenausgleichsrücklage einen sehr positiven Stand auf. In Erwartung dieses
Ergebnisses wurde für 2014 bereits eine weitere Gebührensenkung im Bereich
Abfall vorgenommen. Diese Senkung stand jedoch auch unter der Prämisse, dass
eine gewisse Gebührenkonstanz erzielt werden soll. Es sieht daher derzeit nicht
danach aus, dass für 2015 eine weitere Gebührenanpassung vorzunehmen sein wird.
Ebenfalls erfreulich ist die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage
im Betriebszweig Friedhöfe. Erstmalig seit 3 Jahren konnte hier das
aufgelaufene Defizit um 26 T€ abgebaut werden. In erster Linie haben dazu die
Einsparungen im Personalbereich beigetragen. Will man jedoch die bisherigen
Pflegestandards aufrecht erhalten, sind auf dieser Seite nur schwer weiterhin
Einsparmöglichkeiten vorstellbar.
Zum zügigeren Abbau des aufgelaufenen Defizits – Stichwort: Vermeidung
von Quersubventionierung – wurde daher zu Beginn des laufenden Kalenderjahres
eine leichte Gebührenanhebung durchgeführt. Hier bleibt die künftige
Entwicklung abzuwarten. Eine weitere Gebührenanpassung ist derzeit nicht
zwingend erkennbar.
Johannes Diks
Bürgermeister