Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2013
Vorlage
70 - 16 0097/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach KAG zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für 2013 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtungen eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformeln anzuwenden, wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die zukünftige Gebührenentwicklung möglich.

Wie bereits im vorangegangenen Tagesordnungspunkt erläutert, ist das Jahresergebnis für 2013 ein äußerst positives, und in dieser Form auch a-thypisch und kaum wiederholbar. Dies gilt in erster Linie für den Betriebszweig Abwasser. Aufgrund von „Einmal-Effekten“ sind hier enorme Gewinne entstanden, die sich auch in den jeweils zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen wiederspiegeln. Insbesondere im Betriebszweig Kanal sind in Folge der Mehreinleitung eines Großeinleiters Gewinne entstanden, die sich auch in Zukunft gebührenmindernd auswirken werden.

Im Vorgriff auf den bereits Mitte des letzten Jahres zu erwartenden Überschuss, konnte die Abwassergebühr für 2014 schon um 13,6 % gesenkt werden. Bei der seinerzeitigen Kalkulation sollte jedoch nicht nur eine einmalige Senkung des Gebührensatzes erzielt werden, sondern auch mittelfristig eine gewisse Konstanz bei der Gebührenfindung – soweit dies angesichts der Abhängigkeit der Gebührenkalkulation vom Einleitungsverhalten eines Großeinleiters überhaupt möglich ist.

Zurzeit sieht es nicht so aus, dass es weitere Spielräume für Gebührenanpassungen gibt. Der betreffende Großeinleiter hält die von ihm selbst aufgestellten Prognosen weitestgehend ein. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass sich die für den Gebührenhaushalt positiven Entwicklungen in dieser Form wiederholen werden. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Erst mit Aufstellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2015 können hierzu nähere Aussagen gemacht werden.

Erfreulich ist auch die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Straßenreinigung. Im dritten Jahr in Folge konnten hier die mit Stand vom 31.12.2010 aufgelaufenen Verluste in Höhe von 309 T€ um weitere 64 T€ gesenkt werden, so dass mit Ende des letzten Jahres die Gebührenausgleichsrücklage lediglich noch ein Defizit von 46 T€ aufweist. Die Schwankungen beruhen in erster Linie auf witterungsbedingten

 

Einflüssen. Aufgrund des milden Winters hat bisher in 2014 noch kein Wintereinsatz der KBE stattgefunden. Es steht daher zu erwarten, dass der im Wirtschaftsplan prognostizierte Gewinn von ca. 74 T€ überschritten werden kann. Sollte dies der Fall sein, entstünde zum Jahreswechsel Spielraum für eine Gebührensenkung.

Auch der Betriebszweig Abfall weist mit 166 T€ in der Gebührenausgleichsrücklage einen sehr positiven Stand auf. In Erwartung dieses Ergebnisses wurde für 2014 bereits eine weitere Gebührensenkung im Bereich Abfall vorgenommen. Diese Senkung stand jedoch auch unter der Prämisse, dass eine gewisse Gebührenkonstanz erzielt werden soll. Es sieht daher derzeit nicht danach aus, dass für 2015 eine weitere Gebührenanpassung vorzunehmen sein wird.

Ebenfalls erfreulich ist die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Friedhöfe. Erstmalig seit 3 Jahren konnte hier das aufgelaufene Defizit um 26 T€ abgebaut werden. In erster Linie haben dazu die Einsparungen im Personalbereich beigetragen. Will man jedoch die bisherigen Pflegestandards aufrecht erhalten, sind auf dieser Seite nur schwer weiterhin Einsparmöglichkeiten vorstellbar.

Zum zügigeren Abbau des aufgelaufenen Defizits – Stichwort: Vermeidung von Quersubventionierung – wurde daher zu Beginn des laufenden Kalenderjahres eine leichte Gebührenanhebung durchgeführt. Hier bleibt die künftige Entwicklung abzuwarten. Eine weitere Gebührenanpassung ist derzeit nicht zwingend erkennbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister