Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den
Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19.
Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit
Beschluss vom folgende
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 11.02.2014 erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamt-erträge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
56.289.932 57.910.704 |
608.000 839.406 |
- - |
56.897.932 58.750.110 |
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen |
51.841.072 53.159.806 3.826.442 4.386.436 547.000 1.254.844 |
608.000 849.406 - 1.467.000 1.479.000 - |
- - - - - - |
52.449.072 54.009.212 3.826.442 5.853.436 2.026.000 1.254.844 |
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 547.000 EUR um 1.479.000 EUR
erhöht und damit auf 2.026.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der bisherige
festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen
Jahresergebnisses im Ergebnishaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
in Höhe von 1.620.772 EUR um 231.406 EUR erhöht und damit auf 1.852.178 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der bisher
festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht
geändert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Sachdarstellung :
Für die Finanzierung eines Grundstückserwerbs ist eine Erhöhung der
Kreditaufnahme erforderlich. Daneben gibt es im konsumtiven Bereich Anpassungen
der Haushaltsansätze in den Budgets „Jugend“, „Asylbewerber“ und „Schulgebäude“
aufgrund der aktuellen Entwicklungen von Fallzahlen und der Kostenentwicklung
bei der neuen Gesamtschule. Ausgleichend ist in der Verteilmasse beim Produkt
„Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ eine leichte Steigerung beim
Gewerbesteueraufkommen zu verzeichnen.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf den der Vorlage beigefügten Entwurf
des 1. Nachtragshaushaltsplanes verwiesen.
Gegenüber dem Haushaltsplan mit einem ausgewiesenen Defizit von
1.620.772 EUR in der Ergebnisrechnung wird nunmehr ein Fehlbedarf von 1.852.178
EUR zum Jahresabschluss 2014 prognostiziert.
Der Saldo des Gesamtfinanzplanes verschlechtert sich von bisher 2.586.571 EUR auf nunmehr 2.815.977 EUR.
Gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich eine
Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte
Investitionen geleistet werden sollen. Eine Änderung der Haushaltssatzung kann
gemäß § 81 Abs. 1 GO NRW nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres beschlossen
werden.
In § 2 der Nachtragssatzung ist der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen von 547.000 EUR auf 2.026.000 EUR erhöht worden.
Darüber hinaus ist in § 4 der Nachtragssatzung die bisherige Entnahme
aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.620.772 EUR auf 1.852.178 EUR abzuändern.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung kann unverändert
bleiben.
Beigefügt ist eine
redaktionell berichtigte Fassung des Vorberichtes.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Verschlechterung Haushalt 2014 in Höhe 231.406 EUR
auf -1.852.178 EUR. Deckung durch
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister