Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Vorlage
02 - 16 0054/2014/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die

 

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 11.02.2014 erlassen:


 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

die

bisherigen

festgesetzten

Gesamt-erträge

 

 

 

EUR

 

 

 

erhöht

um

 

 

 

 

EUR

 

 

 

vermindert

um

 

 

 

 

EUR

 

und damit

der

Gesamtbetrag

des

Haushaltsplans

 einschl.

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

 

56.289.932

57.910.704

 

 

608.000

839.406

 

 

 

-

-

 

 

56.897.932

58.750.110

 

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

51.841.072

53.159.806

 

 

 

3.826.442

4.386.436

 

 

 

547.000

1.254.844

 

 

 

 

608.000

849.406

 

 

 

-

1.467.000

 

 

 

1.479.000

-

 

 

 

 

 

 

-

-

 

 

 

-

-

 

 

 

-

-

 

 

 

 

52.449.072

54.009.212

 

 

 

3.826.442

5.853.436

 

 

 

2.026.000

1.254.844

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 547.000 EUR um 1.479.000 EUR erhöht und damit auf 2.026.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

 

§ 4

      

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnishaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.620.772 EUR um 231.406 EUR erhöht und damit auf 1.852.178 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

      Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§§ 7 – 9

 

      Werden nicht geändert.

 

 

Sachdarstellung :

 

Für die Finanzierung eines Grundstückserwerbs ist eine Erhöhung der Kreditaufnahme erforderlich. Daneben gibt es im konsumtiven Bereich Anpassungen der Haushaltsansätze in den Budgets „Jugend“, „Asylbewerber“ und „Schulgebäude“ aufgrund der aktuellen Entwicklungen von Fallzahlen und der Kostenentwicklung bei der neuen Gesamtschule. Ausgleichend ist in der Verteilmasse beim Produkt „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ eine leichte Steigerung beim Gewerbesteueraufkommen zu verzeichnen.

Zu weiteren Einzelheiten wird auf den der Vorlage beigefügten Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes verwiesen.

 

Gegenüber dem Haushaltsplan mit einem ausgewiesenen Defizit von 1.620.772 EUR in der Ergebnisrechnung wird nunmehr ein Fehlbedarf von 1.852.178 EUR zum Jahresabschluss 2014 prognostiziert.

 

Der Saldo des Gesamtfinanzplanes verschlechtert sich von bisher 2.586.571 EUR auf nunmehr 2.815.977 EUR.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Eine Änderung der Haushaltssatzung kann gemäß § 81 Abs. 1 GO NRW nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres beschlossen werden.

 

In § 2 der Nachtragssatzung ist der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen von 547.000 EUR auf 2.026.000 EUR erhöht worden.

 

Darüber hinaus ist in § 4 der Nachtragssatzung die bisherige Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.620.772 EUR  auf 1.852.178 EUR abzuändern.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung kann unverändert bleiben.

 

Beigefügt ist eine redaktionell berichtigte Fassung des Vorberichtes.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Verschlechterung Haushalt 2014 in Höhe 231.406 EUR

auf  -1.852.178 EUR. Deckung durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister