Betreff
Wahl von Ortsvorstehern
Vorlage
01 - 16 0109/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt die Ortsvorsteher/-innen für die Ortsteile

 

Borghees

Dornick

Hüthum

Klein-Netterden

Praest und

Vrasselt

 

unter Berücksichtigung der in den einzelnen Ortsteilen erzielten Stimmverhältnisse.

 

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 39 der Gemeindeordnung NW  i. V. m. den §§ 1 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt und Elten* Ortsvorsteher/innen.  Entsprechend § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung wählt der Rat die Ortsvorsteher/innen unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.

 

In den Ortsteilen wurde wie folgt gewählt:

 

Ortsteil

CDU

SPD

BGE

GRÜNE

LINKE

FDP

BSD.NRW

Borghees

94

10

37

13

1

11

1

Dornick

129

69

21

13

0

6

2

Hüthum

558

245

259

85

0

58

21

Klein-Netterden

163

60

57

33

8

15

13

Praest

293

192

102

43

0

8

12

Vrasselt

260

268

115

30

0

10

14

Elten*

935

593

175

84

14

117

18

 

*Anm.:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 beschlossen, dass im Ortsteil Elten künftig an die Stelle des Ortsvorstehers  ein Ortsausschuss treten soll.

Voraussetzung für die Einrichtung eines solchen Gremiums ist die Änderung der Hauptsatzung. In der Hauptsatzung werden Größe, Zusammensetzung und Kompetenzen des Gremiums abgebildet.  Diese Änderung kann allein der Rat mit qualifizierter Mehrheit  nach entsprechender Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss beschließen. Die Beschlussfassung des Rates über die Änderung der Hauptsatzung ist für den 04.11.2014 terminiert. Die Vorberatung RPA gilt es noch terminlich festzulegen, die Vorberatung im HFA wird am 21.10.2014 erfolgen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel für die Entschädigung der Ortsvorsteher stehen im Haushalt bereit

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister