hier: Eingabe Nr. 19 2014 vom Sozialverband Deutschland - Ortsverband Elten-Emmerich-Rees
Beschlussvorschlag
Die
Verwaltung wird beauftragt, diese Anregung im Zuge der Vorbereitung einer
Wahlbezirks- bzw. Stimmbezirkseinteilung berücksichtigen
Begründung
Zuständige
Organe für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- beziehungsweise
Stimmbezirke sind -in Abhängigkeit von der zu organisierenden Wahl- der
Kommunalwahlausschuss oder der
Wahlleiter. Beide Organe sind in ihrer Entscheidung nicht frei; sie
haben vielmehr die sich aus den aus den wahlspezifischen Normen ergebenen
jeweiligen Voraussetzungen zwingend zu beachten.
Bei
Durchführung einer Wahl werden an die Verwaltung regelmäßig Vorschläge zur
Modifizierung der Einteilung herangetragen, die in die Entscheidungsfindung
einfließen. Auch ein Anwohner des Wohnhauses Eltener Markt 7 hat im Vorfeld der
Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen im Mai 2014 bereits die Anregung
an die Verwaltung herangetragen, künftig nach Möglichkeit die Zuordnung des
Objektes zum Wahl-/Stimmbezirk 030
St-Martinus-Stift vorzusehen.
Verwaltungsseitig
wird auch dieses Ansinnen geprüft und im Rahmen der Vorbereitung der
Neueinteilung von Wahl- bzw. Stimmbezirken entsprechend berücksichtigt.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6
Johannes Diks
Bürgermeister