Betreff
Antrag auf Neuordnung der Wahlbezirke,
hier: Eingabe Nr. 19 2014 vom Sozialverband Deutschland - Ortsverband Elten-Emmerich-Rees
Vorlage
01 - 16 0114/2014
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Anregung im Zuge der Vorbereitung einer Wahlbezirks- bzw. Stimmbezirkseinteilung berücksichtigen

 

Begründung

 

Zuständige Organe für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- beziehungsweise Stimmbezirke sind -in Abhängigkeit von der zu organisierenden Wahl- der Kommunalwahlausschuss oder der  Wahlleiter. Beide Organe sind in ihrer Entscheidung nicht frei; sie haben vielmehr die sich aus den aus den wahlspezifischen Normen ergebenen jeweiligen Voraussetzungen zwingend zu beachten.

Bei Durchführung einer Wahl werden an die Verwaltung regelmäßig Vorschläge zur Modifizierung der Einteilung herangetragen, die in die Entscheidungsfindung einfließen. Auch ein Anwohner des Wohnhauses Eltener Markt 7 hat im Vorfeld der Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen im Mai 2014 bereits die Anregung an die Verwaltung herangetragen, künftig nach Möglichkeit die Zuordnung des Objektes zum Wahl-/Stimmbezirk  030 St-Martinus-Stift vorzusehen.

Verwaltungsseitig wird auch dieses Ansinnen geprüft und im Rahmen der Vorbereitung der Neueinteilung von Wahl- bzw. Stimmbezirken entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister