hier: Wahlausschuss
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt folgende Personen zu
namentlichen Stellvertretern/Stellvertreterinnen des Wahlausschusses
Für Beisitzer Mölder, Manfred ______________________
Für Beisitzerin Trüpschuch, Elke ______________________
Sachdarstellung :
§§ 2 (3) KWahlG und § 6 (1) KWahlO bestimmen, dass der Rat, für jeden Beisitzer des Wahlausschusses einen Stellvertreter wählen soll. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat den Wahlausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 17.06.2014 gebildet; die Benennung der persönlichen Stellvertreter für die seitens der SPD-Fraktion benannten Beisitzer steht bislang noch aus.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister