Betreff
Ersatzwahlen zu den Ausschüssen,
hier: Wahlausschuss
Vorlage
01 - 16 0115/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt  folgende Personen zu namentlichen Stellvertretern/Stellvertreterinnen des Wahlausschusses

 

Für Beisitzer Mölder, Manfred                        ______________________

 

Für Beisitzerin Trüpschuch, Elke                    ______________________

Sachdarstellung :

 

§§ 2 (3) KWahlG und § 6 (1) KWahlO bestimmen, dass der Rat, für jeden Beisitzer des Wahlausschusses einen Stellvertreter wählen soll. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat den Wahlausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 17.06.2014 gebildet; die Benennung der persönlichen Stellvertreter für die seitens der SPD-Fraktion benannten Beisitzer steht bislang noch aus.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister