Betreff
Gemeindekongress 2014,
hier: 21. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am 20. November 2014 in Düsseldorf
Vorlage
01 - 16 0119/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der nachfolgend genannten Delegierten an der 21. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 20. November 2014 in Düsseldorf:

1.

2.

3.

4.   

5.

Darüber hinaus beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Entsendung folgender Ratsmitglieder als Gastdelegierte (ohne Stimmrecht) :

1.

2….

 

 


 

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein ist ordentliches Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW) dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Belange seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten sowie seine Mitglieder zu beraten und zu betreuen.

Hauptorgan des StGB NRW ist die Mitgliederversammlung. Sie muss als ordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 8 der Geschäftsordnung des NW StGB im Rahmen einer Wahlperiode der Gemeindevertretungen des Landes NW zweimal zusammentreten. Sie entscheidet insbesondere über die Satzung und ihre Änderung, über die Festsetzung von Umlagen, über die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses des StGB NRW, über die Wahl der vom StGB NRW zu entsendenden Vertreter in die Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Für die Mitgliederversammlung bestellt  die Stadt Emmerich am Rhein nach § 8 Abs. 2 der Satzung des NW StGB fünf Vertreter; für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter bestellt.

Hierbei ist § 113 (2) GO NW zu beachten, wonach dann, wenn mehr als ein Vertreter zu bestellen ist, der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter dazu zählen muss. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter werden somit durch den Bürgermeister bestimmt. Die übrigen vier Mitglieder bzw. deren persönliche Stellvertreter werden durch den Rat gewählt .

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 17.06.2014 folgende Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter bestellt :

Mitglied

stellv. Mitglied

Bürgermeister Diks, Johannes

Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan

Gertsen, Gerhard

Brink ten, Johannes

Kulka, Irmgard

Ulrich, Herbert

Hinze, Peter

Schaffeld, Andrea

Sigmund, Joachim

Bartels, Gerd-Wilhelm

Bongers, Sandra

Brockmann, Manfred

Spiertz, Andre

Tepaß, Udo

Darüber hinaus können Gastdelegierte ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.

Gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe a) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und anderen Veranstaltungen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister