hier: 21. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am 20. November 2014 in Düsseldorf
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der
nachfolgend genannten Delegierten an der 21. Mitgliederversammlung des Städte-
und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 20. November 2014 in Düsseldorf:
1.
2.
3.
4.
5.
Darüber hinaus beschließt der
Haupt- und Finanzausschuss die Entsendung folgender Ratsmitglieder als
Gastdelegierte (ohne Stimmrecht) :
1.
2….
Sachdarstellung :
Die
Stadt Emmerich am Rhein ist ordentliches Mitglied des Nordrhein-Westfälischen
Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW) dessen Hauptaufgabe darin besteht, die
Belange seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und
Verwaltungsbehörden zu vertreten sowie seine Mitglieder zu beraten und zu
betreuen.
Hauptorgan
des StGB NRW ist die Mitgliederversammlung. Sie muss als ordentliche
Mitgliederversammlung gemäß § 8 der Geschäftsordnung des NW StGB im Rahmen
einer Wahlperiode der Gemeindevertretungen des Landes NW zweimal
zusammentreten. Sie entscheidet insbesondere über die Satzung und ihre
Änderung, über die Festsetzung von Umlagen, über die Wahl der Mitglieder des
Präsidiums, des Hauptausschusses des StGB NRW, über die Wahl der vom StGB NRW
zu entsendenden Vertreter in die Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und
das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Für
die Mitgliederversammlung bestellt die
Stadt Emmerich am Rhein nach § 8 Abs. 2 der Satzung des NW StGB fünf
Vertreter; für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter bestellt.
Hierbei
ist § 113 (2) GO NW zu beachten, wonach dann, wenn mehr als ein Vertreter zu
bestellen ist, der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder
Angestellter dazu zählen muss. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter werden
somit durch den Bürgermeister bestimmt. Die übrigen vier Mitglieder bzw. deren
persönliche Stellvertreter werden durch den Rat gewählt .
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat
in seiner Sitzung am 17.06.2014 folgende Mitglieder sowie deren persönliche
Stellvertreter bestellt :
Mitglied |
stellv.
Mitglied |
Bürgermeister Diks, Johannes |
Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan |
Gertsen, Gerhard |
Brink ten, Johannes |
Kulka, Irmgard |
Ulrich, Herbert |
Hinze, Peter |
Schaffeld, Andrea |
Sigmund, Joachim |
Bartels, Gerd-Wilhelm Bongers, Sandra Brockmann, Manfred Spiertz, Andre Tepaß, Udo |
Darüber
hinaus können Gastdelegierte ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen
teilnehmen.
Gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe a) beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss über die Teilnahme von Rats- und
Ausschussmitgliedern an Tagungen und anderen Veranstaltungen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister