hier: Antrag Nr. VI/2014 der BGE-Ratsfraktion Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das Thema
Parken und Parkraumbewirtschaftung für die Emmericher Innenstadt im Rahmen des
zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeptes gesamtkonzeptionell zu betrachten
(zu Ziff. 1.).
Weiterhin beschließt
der Ausschuss für Stadtentwicklung, die Parkgebührenordnung zum 01.01.2015
dahingehend zu ändern, dass die maximale Parkdauer am Parkplatz Krankenhaus von
derzeit 4 Stunden auf 8 Stunden erhöht wird (zu Ziff. 2.).
Darüber hinaus
beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die Parkgebührenordnung zum
01.01.2015 um einen Passus zu ergänzen, welcher auf das mögliche
Anschlussparken mit einem bereits gelösten Parkschein auf anderen
gebührenpflichtigen Parkplätzen hinweist (zu Ziff. 3.).
Bezüglich des
Eltener Marktes beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, diesen Bereich
weiterhin ohne Bewirtschaftung zu belassen (zu Ziff. 4.).
Sachdarstellung :
Mit Antrag Nr.
VI/2014 beauftragt die BGE-Ratsfraktion die Verwaltung, das gebührenpflichtige
Parken in Emmerich am Rhein vor dem Hintergrund der Steigerung der
Attraktivität der Emmericher Innenstadt und seiner Ortsteile zu überprüfen.
Vorgeschlagen wird dabei, ein Gesamtkonzept zum Thema Parken und
Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.
Dieser
konzeptionelle Ansatz wird aufgenommen und begrüßt, denn das Thema „Verkehr und
Mobilität“ wird im Rahmen des noch zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeptes
für die Emmericher Innenstadt und angrenzende Lagen eine wichtige Rolle
spielen.
Neben den
städtebaulichen Aspekten ist die Aktualisierung des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ein wesentlicher Baustein des künftigen
Stadtentwicklungskonzeptes. Die in Ziff. 1.) des Antrags enthaltenen
Ausführungen sollen in diesem Rahmen geprüft werden.
Der in Ziff. 2.)
dargelegten Anregung, dass ein gelöster Parkschein während der aktuellen
Laufzeit auch auf anderen gebührenpflichtigen Parkplätzen gültig ist, dies aber
aus der aktuellen Parkgebührensatzung nicht ersichtlich ist, soll insofern
gefolgt werden, dass die Satzung zum 01.01.2015 um einen entsprechenden
erläuternden Passus ergänzt wird.
Bezüglich der
Ausführungen in Ziff. 3.) soll eine Aktualisierung der Parkgebührenordnung zum
01.01.2015 mit Erhöhung der maximalen Parkdauer am Parkplatz Krankenhaus von 4
Stunden auf 8 Stunden durchgeführt werden.
In Ziff. 4.) wird
erläutert, dass das Parken am Eltener Markt derzeit ohne zeitliche Befristung
oder monetäre Bewirtschaftung stattfindet.
Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zu Spitzenstunden
trotz Verzichts auf Bewirtschaftung auf der Platzfläche eine große Zahl an
Parkvorgängen zu verzeichnen ist und dadurch permanent einzelne freie
Parkplätze zur Verfügung stehen.
Auf der Platzfläche des Eltener Marktes stehen derzeit ca. 40
Stellplätze zur Verfügung, welche zwar hoch frequentiert sind, für die aber
aufgrund der zahlreichen umliegenden Einrichtungen zur Versorgung mit Artikeln
des kurzfristigen Bedarfs (z. B. Bäcker, Apotheke) und der damit verbundenen
kurzen Verweildauer in den jeweiligen Geschäften ein hoher Umschlag zu
verzeichnen ist.
Die am Marktplatz ansässigen Kreditinstitute verfügen darüber hinaus
über Kundenparkplätze in den rückwärtigen Bereichen ihrer Gebäude sowie jeweils
einer Tiefgarage für die Angestellten. Im Rahmen der Ortsbegehung wurde
festgestellt, dass hier zahlreiche freie Kundenparkplätze vorhanden sind.
Zusätzlich stehen in den unmittelbar an den Eltener Markt angrenzenden
Straßenzügen weitere unbewirtschaftete Parkplätze zur Verfügung (z.B.
Klosterstraße, von-Bodelschwingh-Straße, Sonderwykstraße, Streuffstraße),
welche zum Zeitpunkt der Begehung ebenfalls nicht voll belegt waren.
Eine Begrenzung der Parkdauer auf z. B. 2 Stunden durch eine
Parkscheibenregelung führt zu unnötigen Einschränkungen der am Eltener Markt
vorhandenen Nutzungen mit einem höheren Zeitbedarf (z. B. Gastronomie,
Immobilienmakler, Küchenstudio).
Insofern besteht aus verkehrsplanerischer Sicht keine Notwendigkeit,
das derzeit funktionierende Parksystem zu verändern.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
Johannes Diks
Der Bürgermeister