Betreff
Überprüfung gebührenpflichtiges Parken in Emmerich am Rhein,
hier: Antrag Nr. VI/2014 der BGE-Ratsfraktion Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0125/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das Thema Parken und Parkraumbewirtschaftung für die Emmericher Innenstadt im Rahmen des zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeptes gesamtkonzeptionell zu betrachten (zu Ziff. 1.).

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die Parkgebührenordnung zum 01.01.2015 dahingehend zu ändern, dass die maximale Parkdauer am Parkplatz Krankenhaus von derzeit 4 Stunden auf 8 Stunden erhöht wird (zu Ziff. 2.).

 

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die Parkgebührenordnung zum 01.01.2015 um einen Passus zu ergänzen, welcher auf das mögliche Anschlussparken mit einem bereits gelösten Parkschein auf anderen gebührenpflichtigen Parkplätzen hinweist (zu Ziff. 3.).

 

Bezüglich des Eltener Marktes beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, diesen Bereich weiterhin ohne Bewirtschaftung zu belassen (zu Ziff. 4.).

 

Sachdarstellung :

 

Mit Antrag Nr. VI/2014 beauftragt die BGE-Ratsfraktion die Verwaltung, das gebührenpflichtige Parken in Emmerich am Rhein vor dem Hintergrund der Steigerung der Attraktivität der Emmericher Innenstadt und seiner Ortsteile zu überprüfen. Vorgeschlagen wird dabei, ein Gesamtkonzept zum Thema Parken und Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.

 

Dieser konzeptionelle Ansatz wird aufgenommen und begrüßt, denn das Thema „Verkehr und Mobilität“ wird im Rahmen des noch zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeptes für die Emmericher Innenstadt und angrenzende Lagen eine wichtige Rolle spielen.

 

Neben den städtebaulichen Aspekten ist die Aktualisierung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ein wesentlicher Baustein des künftigen Stadtentwicklungskonzeptes. Die in Ziff. 1.) des Antrags enthaltenen Ausführungen sollen in diesem Rahmen geprüft werden.

 

Der in Ziff. 2.) dargelegten Anregung, dass ein gelöster Parkschein während der aktuellen Laufzeit auch auf anderen gebührenpflichtigen Parkplätzen gültig ist, dies aber aus der aktuellen Parkgebührensatzung nicht ersichtlich ist, soll insofern gefolgt werden, dass die Satzung zum 01.01.2015 um einen entsprechenden erläuternden Passus ergänzt wird.

 

Bezüglich der Ausführungen in Ziff. 3.) soll eine Aktualisierung der Parkgebührenordnung zum 01.01.2015 mit Erhöhung der maximalen Parkdauer am Parkplatz Krankenhaus von 4 Stunden auf 8 Stunden durchgeführt werden.

 

In Ziff. 4.) wird erläutert, dass das Parken am Eltener Markt derzeit ohne zeitliche Befristung oder monetäre Bewirtschaftung stattfindet.

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zu Spitzenstunden trotz Verzichts auf Bewirtschaftung auf der Platzfläche eine große Zahl an Parkvorgängen zu verzeichnen ist und dadurch permanent einzelne freie Parkplätze zur Verfügung stehen.

Auf der Platzfläche des Eltener Marktes stehen derzeit ca. 40 Stellplätze zur Verfügung, welche zwar hoch frequentiert sind, für die aber aufgrund der zahlreichen umliegenden Einrichtungen zur Versorgung mit Artikeln des kurzfristigen Bedarfs (z. B. Bäcker, Apotheke) und der damit verbundenen kurzen Verweildauer in den jeweiligen Geschäften ein hoher Umschlag zu verzeichnen ist.

Die am Marktplatz ansässigen Kreditinstitute verfügen darüber hinaus über Kundenparkplätze in den rückwärtigen Bereichen ihrer Gebäude sowie jeweils einer Tiefgarage für die Angestellten. Im Rahmen der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass hier zahlreiche freie Kundenparkplätze vorhanden sind.

Zusätzlich stehen in den unmittelbar an den Eltener Markt angrenzenden Straßenzügen weitere unbewirtschaftete Parkplätze zur Verfügung (z.B. Klosterstraße, von-Bodelschwingh-Straße, Sonderwykstraße, Streuffstraße), welche zum Zeitpunkt der Begehung ebenfalls nicht voll belegt waren.

Eine Begrenzung der Parkdauer auf z. B. 2 Stunden durch eine Parkscheibenregelung führt zu unnötigen Einschränkungen der am Eltener Markt vorhandenen Nutzungen mit einem höheren Zeitbedarf (z. B. Gastronomie, Immobilienmakler, Küchenstudio).

Insofern besteht aus verkehrsplanerischer Sicht keine Notwendigkeit, das derzeit funktionierende Parksystem zu verändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Der Bürgermeister