hier: Eingabe Nr. 20/2014 vom Ortsverband Vrasselt/Dornick
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, die Baureifmachung der Grundstücke im Bereich des
Pionierübungsplatzes Dornick in Absprache mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) weiter voranzutreiben.
Begründung
1. Ratsbeschluss vom 24.06.2008
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 für den
Pionierübungsplatz Dornick die Variante 2 der Städtebaulichen Rahmenplanung als
bindende Grundlage i. S. eines städtebaulichen Konzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB für die Ausschreibung des Geländes und die sich daran anschließenden
Bauleitplanungen beschlossen (s. Anlage).
Die mit der
Bezirksregierung Düsseldorf vorabgestimmte Variante 2 sieht eine Wohnbaufläche
mit einer Größe von ca. 0,6 ha vor. Die Dorfstraße wird durch vier Wohneinheiten
arrondiert und durch eine zweite Baureihe, die durch einen Hof erschlossen ist,
ergänzt. Die bestehenden Siedlungsgrenzen werden eingehalten, so dass sich die
neue Bebauung in das Ortsbild einfügt.
Insgesamt ergibt sich hierdurch die Möglichkeit zur Entwicklung von 7
bis 10 zusätzlichen Wohneinheiten für den Ortsteil Dornick.
Die Freiflächen
zwischen dem großen bestehenden Lagerhaus im Südosten und der Bebauung der
Dorfstraße sollen für eine landwirtschaftliche Nutzung, wie beispielsweise für
eine Obstwiese oder für Tierhaltung genutzt werden.
Das Lagerhaus sowie
die dazugehörigen nördlichen Freiflächen sollen erhalten werden. Im Bereich des
Anschlusses an die Pionierstraße wird ein öffentlicher Parkplatz für Besucher
und Freizeitnutzer vorgesehen.
Für den Hafen ist
eine sanfte touristische Nutzung geplant. Die bestehenden Kaianlagen werden
erhalten und können zum Anlegen von kleineren Booten und Kanus genutzt werden.
Im Sinne der FFH- und VSG-Verträglichkeit soll eine touristische Nutzung jedoch
nicht gezielt gefördert und keine neuen baulichen Anlagen ergänzt werden.
2. Verfahrensstand
Bezüglich des Themas
Entwässerung des Gebietes wurden eine Entwässerungsstudie zur
Rahmenplanvariante 2 und eine ingenieurtechnische Überprüfung des Pumpwerks in
Auftrag gegeben, welche empfehlen, die Pumpstation zur Entwässerung des
Gebietes dauerhaft zu erhalten.
Eine abschließende
Klärung des Sachverhaltes – insbesondere in Bezug auf die Kosten für
Instandsetzung und Instandhaltung des Pumpwerks – steht noch aus. Dazu sind
Planunterlagen von Seiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu
liefern, in deren Zuständigkeitsbereich die Liegenschaft fällt.
Bei der
Bestandserfassung des Pumpwerks und des Regenrückhaltebeckens sind Schäden
festgestellt worden, welche ein weiteres Gutachten erforderlich gemacht haben.
Die Unterlagen bzgl. des Zustandes des Pumpwerks und des Regenrückhaltebeckens
liegen nunmehr dem Ingenieurbüro zur Prüfung vor.
Eine Fortführung des
Verfahrens ist ab November 2014 in Form von Arbeitsterminen der Verwaltung mit
der BIMA und den beteiligten Ingenieurbüros geplant.
Zur Umsetzung der
Variante 2 der Städtebaulichen Rahmenplanung Pionierübungsplatz Dornick sind im
nächsten Schritt entsprechende Bauleitplanverfahren
(Flächennutzungsplanänderungsverfahren und Bebauungsplanaufstellungsverfahren)
durchzuführen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2
Johannes Diks
Bürgermeister