Betreff
Wiederholter Antrag zur Ausweisung von Baugrundstücken auf der Randfläche des Ortsteiles Dornick - ehemaliger Pionierübungsplatz Dornick - ,
hier: Eingabe Nr. 20/2014 vom Ortsverband Vrasselt/Dornick
Vorlage
05 - 16 0126/2014
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Baureifmachung der Grundstücke im Bereich des Pionierübungsplatzes Dornick in Absprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weiter voranzutreiben.

 

Begründung

 

1.    Ratsbeschluss vom 24.06.2008

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 für den Pionierübungsplatz Dornick die Variante 2 der Städtebaulichen Rahmenplanung als bindende Grundlage i. S. eines städtebaulichen Konzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die Ausschreibung des Geländes und die sich daran anschließenden Bauleitplanungen beschlossen (s. Anlage).

 

Die mit der Bezirksregierung Düsseldorf vorabgestimmte Variante 2 sieht eine Wohnbaufläche mit einer Größe von ca. 0,6 ha vor. Die Dorfstraße wird durch vier Wohneinheiten arrondiert und durch eine zweite Baureihe, die durch einen Hof erschlossen ist, ergänzt. Die bestehenden Siedlungsgrenzen werden eingehalten, so dass sich die neue Bebauung in das Ortsbild einfügt.

Insgesamt ergibt sich hierdurch die Möglichkeit zur Entwicklung von 7 bis 10 zusätzlichen Wohneinheiten für den Ortsteil Dornick.

 

Die Freiflächen zwischen dem großen bestehenden Lagerhaus im Südosten und der Bebauung der Dorfstraße sollen für eine landwirtschaftliche Nutzung, wie beispielsweise für eine Obstwiese oder für Tierhaltung genutzt werden.

 

Das Lagerhaus sowie die dazugehörigen nördlichen Freiflächen sollen erhalten werden. Im Bereich des Anschlusses an die Pionierstraße wird ein öffentlicher Parkplatz für Besucher und Freizeitnutzer vorgesehen.

 

Für den Hafen ist eine sanfte touristische Nutzung geplant. Die bestehenden Kaianlagen werden erhalten und können zum Anlegen von kleineren Booten und Kanus genutzt werden. Im Sinne der FFH- und VSG-Verträglichkeit soll eine touristische Nutzung jedoch nicht gezielt gefördert und keine neuen baulichen Anlagen ergänzt werden.

 

2.    Verfahrensstand

 

Bezüglich des Themas Entwässerung des Gebietes wurden eine Entwässerungsstudie zur Rahmenplanvariante 2 und eine ingenieurtechnische Überprüfung des Pumpwerks in Auftrag gegeben, welche empfehlen, die Pumpstation zur Entwässerung des Gebietes dauerhaft zu erhalten.

 

Eine abschließende Klärung des Sachverhaltes – insbesondere in Bezug auf die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung des Pumpwerks – steht noch aus. Dazu sind Planunterlagen von Seiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu liefern, in deren Zuständigkeitsbereich die Liegenschaft fällt.

 

Bei der Bestandserfassung des Pumpwerks und des Regenrückhaltebeckens sind Schäden festgestellt worden, welche ein weiteres Gutachten erforderlich gemacht haben. Die Unterlagen bzgl. des Zustandes des Pumpwerks und des Regenrückhaltebeckens liegen nunmehr dem Ingenieurbüro zur Prüfung vor.

 

Eine Fortführung des Verfahrens ist ab November 2014 in Form von Arbeitsterminen der Verwaltung mit der BIMA und den beteiligten Ingenieurbüros geplant.

 

Zur Umsetzung der Variante 2 der Städtebaulichen Rahmenplanung Pionierübungsplatz Dornick sind im nächsten Schritt entsprechende Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderungsverfahren und Bebauungsplanaufstellungsverfahren) durchzuführen.

 

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister