Betreff
Errichtung eines Windschutzes Rheinpromenade 15, Restaurant "Rheinblick"
Vorlage
05 - 16 0127/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Erneuerung / Erweiterung des Windschutzes vor dem Restaurant “Rheinblick“ zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die Schließung der Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.

 

Sachdarstellung :

 

Betreffend der Errichtung von Markisen-, Windschutzanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:

-       Markisen bis zur Fahrgasse,

-     Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).

 

Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.

Der Betreiber des Restaurants “Rheinblick“ hat den Antrag gestellt, die bestehende Windschutzanlage zu erneuern / zu ergänzen.

 

Es ist beabsichtigt, einen ausfahrbaren Windschutz zu errichten. Dieser besteht aus festen Grundelementen mit einer Höhe von 1,23 m sowie einem höhenverstellbaren, ausfahrbaren Elementen, so dass der gesamte Windschutz eine max. Höhe von 2,20 m erreicht. Eine komplette Schließung der Außenanlage wird hierdurch nicht bewirkt.

Die gesamte Anlage besteht aus gehärtetem Sicherheitsglas 5 mm in Aluminiumprofilen 50 x 50 x 1,5 mm in Anthrazit.

 

Die entsprechende Planzeichnung ist der Vorlage beigefügt.

 

Es ist festzustellen, dass die geplante Anlage den Vorgaben des Fachausschusses entspricht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Windschutzanlage in dieser Form zu genehmigen. In der Genehmigung wird festgelegt, dass die Aufstockung des Windschutzes gemäß den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März erlaubt wird und in den übrigen Monaten einzufahren ist. Dies wird in einem Gestattungsvertrag festgelegt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister