Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen
geplanten Erneuerung / Erweiterung des Windschutzes vor dem Restaurant
“Rheinblick“ zu.
Die
Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die
Schließung der Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des
Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von
Oktober bis März zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.
Sachdarstellung :
Betreffend
der Errichtung von Markisen-, Windschutzanlagen an der Rheinpromenade hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der
Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine
frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:
-
Markisen bis zur Fahrgasse,
- Aufstockung des
individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des
vorhandenen Materials (kein Plastik)).
Auf
Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung
zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.
Die
vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.
Der Betreiber
des Restaurants “Rheinblick“ hat den Antrag gestellt, die bestehende
Windschutzanlage zu erneuern / zu ergänzen.
Es ist
beabsichtigt, einen ausfahrbaren Windschutz zu errichten. Dieser besteht aus
festen Grundelementen mit einer Höhe von 1,23 m sowie einem
höhenverstellbaren, ausfahrbaren Elementen, so dass der gesamte Windschutz eine
max. Höhe von 2,20 m erreicht. Eine komplette Schließung der Außenanlage wird
hierdurch nicht bewirkt.
Die
gesamte Anlage besteht aus gehärtetem Sicherheitsglas 5 mm in Aluminiumprofilen
50 x 50 x 1,5 mm in Anthrazit.
Die
entsprechende Planzeichnung ist der Vorlage beigefügt.
Es ist festzustellen, dass die geplante Anlage den Vorgaben des
Fachausschusses entspricht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Windschutzanlage
in dieser Form zu genehmigen. In der Genehmigung wird festgelegt, dass die
Aufstockung des Windschutzes gemäß den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses
für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März
erlaubt wird und in den übrigen Monaten einzufahren ist. Dies wird in einem
Gestattungsvertrag festgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Johannes Diks
Bürgermeister