Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt diese, mit der DB ProjektBau GmbH und dem Eisenbahn-Bundesamt
bezüglich der Zustimmung zu einem Mediationsverfahren in Verbindung zu treten.
Begründung
Mit Datum vom
29.09.2014 wurde durch die Herren Wernicke, Lentjes und Joeris für die
Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“, per Mail, der Antrag gestellt, der Rat
möge die Verwaltung beauftragen alles Notwendige zu unternehmen,
schnellstmöglich ein Mediationsverfahren nach Stuttgarter Vorbild in die Wege zu
leiten
Ø Grundlage eines
solchen Verfahrens ist das Mediationsgesetz (MediationsG).
Mediationsgesetz
Am 21. Juli 2012
wurde durch den Bundestag das “Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ beschlossen.
Mit diesem
Mediationsgesetz sollen außergerichtliche Streitlösungen gestärkt und die
Justiz entlastet werden. Einvernehmlich, schnell und kostengünstig sollen
Streitigkeiten in einem gesetzlich strukturierten Mediationsverfahren gelöst
werden können.
Beginn der
Mediation
Als ersten Schritt
in Richtung einer erfolgreichen Mediation sind die anschließenden Punkte zu
betrachten:
§1 ‘Begriffsbestimmung‘
(1)
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes
Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig
und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes
anstreben.
§2 ‘Verfahren; Aufgaben des Mediators
(2)
Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien
die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und
freiwillig an der Mediation teilnehmen.
Ø Grundlage einer Mediation ist die Freiwilligkeit.
Parteien
Im Falle des
Planfeststellungsverfahren zur ABS 46/2 Planungsabschnitt 3.5 Emmerich – Elten
sind als ‚Partei‘ insgesamt mind. 4 Institutionen betroffen.
Vorhabenträger: DB ProjektBau GmbH
Planfeststellungsbehörde:
Eisenbahn-Bundesamt
Gebietskörperschaft: Stadt Emmerich am Rhein
Bürgerinitiative: BI „Rettet den Eltenberg“
Da, wie oben erwähnt, die Freiwilligkeit
Grundvoraussetzung dieser Mediation ist, sollte diese zunächst abgefragt
werden.
Ø Die Verwaltung
schlägt daher vor, dass sie mit der DB ProjektBau GmbH sowie dem
Eisenbahn-Bundesamt zwecks Zustimmung zum Mediationsverfahren in Verbindung
tritt.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Johannes Diks
Bürgermeister