Betreff
Antrag zu einem Schlichtungsverfahren, hier: Eingabe Nr. 23 2014 von Hans-Jörgen Wernicke, Jürgen Lentjes, Frank Joeris, 46446 Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0136/2014
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, mit der DB ProjektBau GmbH und dem Eisenbahn-Bundesamt bezüglich der Zustimmung zu einem Mediationsverfahren in Verbindung zu treten.

 

 

Begründung

 

Mit Datum vom 29.09.2014 wurde durch die Herren Wernicke, Lentjes und Joeris für die Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“, per Mail, der Antrag gestellt, der Rat möge die Verwaltung beauftragen alles Notwendige zu unternehmen, schnellstmöglich ein Mediationsverfahren nach Stuttgarter Vorbild in die Wege zu leiten

 

 

Ø Grundlage eines solchen Verfahrens ist das Mediationsgesetz (MediationsG).

 

 

Mediationsgesetz

Am 21. Juli 2012 wurde durch den Bundestag das “Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ beschlossen.

 

Mit diesem Mediationsgesetz sollen außergerichtliche Streitlösungen gestärkt und die Justiz entlastet werden. Einvernehmlich, schnell und kostengünstig sollen Streitigkeiten in einem gesetzlich strukturierten Mediationsverfahren gelöst werden können.

 

 

Beginn der Mediation

Als ersten Schritt in Richtung einer erfolgreichen Mediation sind die anschließenden Punkte zu betrachten:

 

         §1 ‘Begriffsbestimmung‘

(1)  Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes anstreben.

        

         §2 ‘Verfahren; Aufgaben des Mediators

(2)  Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen.

 

Ø  Grundlage einer Mediation ist die Freiwilligkeit.

 

 

Parteien

 

Im Falle des Planfeststellungsverfahren zur ABS 46/2 Planungsabschnitt 3.5 Emmerich – Elten sind als ‚Partei‘ insgesamt mind. 4 Institutionen betroffen.

 

Vorhabenträger:                     DB ProjektBau GmbH

Planfeststellungsbehörde:      Eisenbahn-Bundesamt

Gebietskörperschaft:             Stadt Emmerich am Rhein

Bürgerinitiative:                      BI „Rettet den Eltenberg“

 

Da,  wie oben erwähnt, die Freiwilligkeit Grundvoraussetzung dieser Mediation ist, sollte diese zunächst abgefragt werden.

 

Ø Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sie mit der DB ProjektBau GmbH sowie dem Eisenbahn-Bundesamt zwecks Zustimmung zum Mediationsverfahren in Verbindung tritt.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister