hier: Vorabinformation über zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2015/16
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Seit Einführung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes
im Jahr 2013 ist zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der innerhalb
einer Kommune möglichen Eingangsklassen zu ermitteln und deren Verteilung zu
beschließen.
Damit die Grundschulen bei den
Schulanmeldungen am 30. Oktober 2014 bereits darüber informiert sind, mit wie
vielen Eingangsklassen sie kalkulieren können, wurde eine Berechnung und
Verteilung anhand der derzeit bekannten relevanten Schülerzahl für das
Einschulungsjahr 2015/2016 durchgeführt.
Die Berechnung und die Aufteilung der
Klassen, sowie einige Anmerkungen, können der Anlage entnommen werden.
Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und
Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss eine
aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage
vorgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister