Betreff
Satzung für das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein vom 19.10.2012,
hier: 1. Änderungssatzung
Vorlage
04 - 16 0140/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in der Vorlage aufgeführte 1. Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Die Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2014 beinhaltet eine Änderung des § 5 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG).  Danach gehört zukünftig dem Jugendhilfeausschuss eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied an. Dies bedingt die Erweiterung des                § 4 Abs. 3 um den Buchstaben l), sowie die Änderung des letzten Satzes des § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung.

 

Der Jugendamtselternbeirat setzt sich aus den Elternvertretungen der Kindertages-einrichtungen zusammen. Der neue Jugendamtselternbeirat wird am 28.10.2014 gewählt. In dieser Sitzung wird ein Vertreter als beratendes Mitglied, sowie dessen Stellvertreter, für den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich wurde in der Sitzung am 25.09.2014 die gesetzliche Änderung mitgeteilt, er wurde darüber informiert, dass die 1. Änderungssatzung der Jugendamtssatzung zur Beschlussfassung in den HFA und Rat gebracht wird. 

 


 

 

1.    Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung der Stadt Emmerich am Rhein

vom 19.10.2012

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 69 ff des Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes

Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006

(BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.08.2013 (BGBl. I S. 3464) und des  § 3  Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - vom 12.12.1990 (GV. NRW. S. 664), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2014 (GV. NRW. S. 336), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am ………….. folgende 1. Änderungssatzung zu der Jugendamtssatzung vom 19.10.2012 der  Stadt Emmerich am Rhein beschlossen:

 

 

 

Artikel 1

 

1) in § 4 Abs. 3 wird Buchstabe l) angefügt

 

l) eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat

 

2) in § 4 Abs. 3 letzter Satz wird der Buchstabe k) durch den Buchstaben l) ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter