hier: 1. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die in der Vorlage aufgeführte 1. Änderungssatzung
zur Jugendamtssatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Die Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2014
beinhaltet eine Änderung des § 5 Ausführungsgesetz zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (AG-KJHG). Danach
gehört zukünftig dem Jugendhilfeausschuss eine Vertreterin bzw. ein Vertreter
des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied an. Dies bedingt die
Erweiterung des § 4 Abs. 3
um den Buchstaben l), sowie die Änderung des letzten Satzes des § 4 Abs. 3 der
Jugendamtssatzung.
Der Jugendamtselternbeirat setzt sich aus den Elternvertretungen der
Kindertages-einrichtungen zusammen. Der neue Jugendamtselternbeirat wird am
28.10.2014 gewählt. In dieser Sitzung wird ein Vertreter als beratendes
Mitglied, sowie dessen Stellvertreter, für den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich
wurde in der Sitzung am 25.09.2014 die gesetzliche Änderung mitgeteilt, er
wurde darüber informiert, dass die 1. Änderungssatzung der Jugendamtssatzung
zur Beschlussfassung in den HFA und Rat gebracht wird.
1. Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung der Stadt Emmerich
am Rhein
vom 19.10.2012
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert durch
Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 69 ff des
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.12.2006
(BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.08.2013 (BGBl. I
S. 3464) und des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - vom 12.12.1990 (GV. NRW. S. 664),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2014 (GV. NRW. S. 336), hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am ………….. folgende 1. Änderungssatzung
zu der Jugendamtssatzung vom 19.10.2012 der
Stadt Emmerich am Rhein beschlossen:
Artikel
1
1)
in § 4 Abs. 3 wird Buchstabe l) angefügt
l) eine Vertreterin oder ein Vertreter aus
dem Jugendamtselternbeirat
2) in § 4 Abs. 3 letzter Satz wird der Buchstabe k) durch den Buchstaben
l) ersetzt.
Artikel
2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter