Betreff
Neuer Standort für den Wochenmarkt,
hier: Antrag Nr. X/2014 der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
06 - 16 0142/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die beantragte Aussetzung der Parkgebühren am Neumarkt bis zur Fertigstellung des Neubaus abzulehnen (zu 1.).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Wochenmarkt vom Geistmarkt auf den Neumarkt bis zum Beginn der Baumaßnahme zurückzuverlegen (zu 2.).

 

Sachdarstellung :

 

Die SPD-Ratsfraktion hat den als Anlage beigefügten Antrag Nr. X/2014 an den Rat gestellt. Der Rat hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 16.09.2014 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Im Sinne einer zeitnahen Bearbeitung des Antrags soll dieser nunmehr in dieser Sitzung des HFA anstatt in der am 25.11.2014 stattfindenden ASE-Sitzung inhaltlich beraten werden.

 

1.    Aussetzung Parkgebühren bis Fertigstellung Neubau

 

Die SPD-Ratsfraktion beantragt die Aussetzung der Parkgebühren am Neumarkt bis zur Fertigstellung des Wohn- und Geschäftshauses mit einer maximalen Parkzeit von 2 Stunden verbunden mit einer Parkscheibenpflicht.

 

Grundlage für die Erhebung von Parkgebühren ist die Parkgebührenordnung der Stadt Emmerich am Rhein vom 15.12.2010. Diese sieht am Neumarkt eine Parkgebühr in Höhe von 0,40 € für je 30 Minuten vor und enthält darüber hinaus in § 2 Abs. 2 eine Regelung zur Erhebung dieser Parkgebühren samstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Dieser Passus wurde aufgrund des dann stattfindenden Wochemarktes in die Satzung aufgenommen.

 

Die Parkgebührenordnung setzt das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 27.03.2007 beschlossene Parkraumbewirtschaftungskonzept um.

 

Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist unter anderem eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt durch monetäre Bewirtschaftung in den zentralsten Lagen. Der Parkplatz Neumarkt stellt den zentralsten Innenstadtparkplatz dar. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Emmericher Innenstadt auch an Markttagen ist eine monetäre Bewirtschaftung des Neumarktes zwingend erforderlich. Mit der monetären Bewirtschaftung wird eine hohe Zahl an Parkvorgängen und damit eine gute Erreichbarkeit des Wochenmarktes und des innerstädtischen Einzelhandels gewährleistet.

 

Dieses Grundprinzip des Emmericher Parkraumbewirtschaftungskonzeptes soll beibehalten werden.

 

 

2.    Zurückverlegung Wochenmarkt

 

Die Verwaltung wurde durch den Antrag beauftragt zu prüfen, ob der zwei mal wöchentlich stattfindende Wochenmarkt nicht zumindest am Samstag wieder zurück in die Innenstadt verlegt werden kann.

 

Bei der Verlegung des Marktes ist zunächst dafür zu sorgen, dass die Stromversorgung für die Händler sichergestellt und für die Verwaltung abzurechnen  ist. Dies ist durch einen extra beschafften und ausgerüsteten Stromkasten auf dem Geistmarkt gewährleistet. Der Umbau dieser Stromversorgung auf den alten Standort am Neumarkt ist technisch möglich und kostet ca. 300,-- €. Eine weitere Ausdehnung des Marktes in die Innenstadt ist stromversorgungstechnisch nur bedingt möglich, weil zusätzliche Verteilerkästen benötigt würden. Feuerwehr-  und rettungstechnische  Belange sind bei diesen Überlegungen  noch unberücksichtigt geblieben. Eine Marktverlegung wäre demnach nur auf den alten Standort und dann bis zum Baubeginn am Neumarkt möglich.

Die Wochenmarktkunden und die Marktbeschicker sind seitens der Verwaltung zu einer Marktverlegung befragt worden. Dabei kam es bei 30 Marktbeschickern zu folgendem Ergebnis:

 

Verbleib auf dem Geistmarkt                                                 13

Mittwoch und Samstag auf dem Neumarkt                           15

Mittwoch Geistmarkt/Samstag Neumarkt                                2

 

Die 60 befragten Kunden äußerten sich wie folgt:

 

Verbleib auf dem Geistmarkt                                                 20

Mittwoch und Samstag auf dem Neumarkt                           38

Mittwoch Geistmarkt/Samstag Neumarkt                                2

 

 

Die Auswertungen zeigen, dass eine deutliche Mehrheit der Befragten für eine generelle Verlegung zum Neumarkt gestimmt haben.

 

In diesem Zusammenhang muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass mit Baubeginn am Neumarkt aus Platz- und Immissionsschutzgründen der Wochenmarkt dort nicht mehr stattfinden kann.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

.

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014  vorgesehen. WOMARKT Sachkonto 5241 0000

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter