Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
Sachdarstellung :
Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich
am Rhein vom 29.05.2000 bedarf aufgrund verschiedener Umstände der Neufassung.
Zum einen befindet sich die Stadt Emmerich am Rhein in der
Einführungsphase der elektronischen Ratsarbeit. Eine Nutzung des
Ratsinformationssystems durch die Ratsmitglieder erfordert die Änderung der
Geschäftsordnung. In dem Entwurf der Neufassung wird abgebildet, dass die
Einladung künftig auf elektronischem Weg und
unter Verzicht auf die Zuleitung in Papierform erfolgen wird, soweit das
Ratsmitglied dem Verfahren zugestimmt hat. Gleiches gilt für die
Niederschriften.
Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung
04.11.2014 den Ortsausschuss Elten gebildet. Ortsausschüsse sind Ausschüsse
besonderer Art, die sich in vielerlei Hinsicht von den Ausschüssen des Rates
unterscheiden und für die spezielle Verfahrensanforderungen gelten. Die
Einbindung des neuen Gremiums in die bestehende Struktur bedingt die Ergänzung
der Geschäftsordnung um entsprechende Regelungen.
Die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Neufassung
berücksichtigt darüber hinaus auch zwischenzeitlich erfolgte Novellierungen des
kommunalen Verfassungsrechtes und gliedert die einzelnen Verfahrensphasen
systematisch (Sitzungsvorbereitung, -durchführung, -nachbereitung).
Sie orientiert sich weitestgehend an der aktuellen
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.
Anlage 2 stellt die §§ der Neufassung und der bisherigen Fassung synoptisch
gegenüber und weist den jeweiligen Änderungscharakter (Ergänzung, sprachliche
Modifizierung, materielle Änderung etc.) aus.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister