Betreff
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 16 0144/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

 

Sachdarstellung :

 

 

Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein vom 29.05.2000 bedarf aufgrund verschiedener Umstände der Neufassung.

 

Zum einen befindet sich die Stadt Emmerich am Rhein in der Einführungsphase der elektronischen Ratsarbeit. Eine Nutzung des Ratsinformationssystems durch die Ratsmitglieder erfordert die Änderung der Geschäftsordnung. In dem Entwurf der Neufassung wird abgebildet, dass die Einladung künftig auf elektronischem Weg und unter Verzicht auf die Zuleitung in Papierform erfolgen wird, soweit das Ratsmitglied dem Verfahren zugestimmt hat. Gleiches gilt für die Niederschriften.

 

Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung 04.11.2014 den Ortsausschuss Elten gebildet. Ortsausschüsse sind Ausschüsse besonderer Art, die sich in vielerlei Hinsicht von den Ausschüssen des Rates unterscheiden und für die spezielle Verfahrensanforderungen gelten. Die Einbindung des neuen Gremiums in die bestehende Struktur bedingt die Ergänzung der Geschäftsordnung um entsprechende Regelungen.

 

Die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Neufassung berücksichtigt darüber hinaus auch zwischenzeitlich erfolgte Novellierungen des kommunalen Verfassungsrechtes und gliedert die einzelnen Verfahrensphasen systematisch (Sitzungsvorbereitung, -durchführung, -nachbereitung).

Sie orientiert sich weitestgehend an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.

 

Anlage 2 stellt die §§ der Neufassung und der bisherigen Fassung synoptisch gegenüber und weist den jeweiligen Änderungscharakter (Ergänzung, sprachliche Modifizierung, materielle Änderung etc.) aus. 

 


 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister