hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Rat
genehmigt die in der Vorlage als Anlage beigefügte dringliche Entscheidung
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Sachdarstellung :
Am 10.09.2014
fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates der Emmericher Gesellschaft
für kommunale Dienstleistungen (EGD) mbH statt. Zu dieser Sitzung waren die
drei Beschäftigtenvertreter für den Aufsichtsrat der EGD noch nicht durch den
Rat der Gesellschafterversammlung zur Wahl empfohlen und noch nicht durch die
Gesellschafterversammlung gewählt, die Beschlussempfehlung des Rates war erst
für den 16.09.2014 terminiert.
Da im
Aufsichtsrat am 10.09.2014 mit Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, Jahresabschlüsse
der EGD und deren Beteiligungsgesellschaften, Abberufung und Entlastung des
bisherigen Geschäftsführers und Anstellung des zukünftigen Geschäftsführers
wichtige Punkte zur Beschlussfassung anstanden, die keines weiteren Aufschubs
bedurften und um die rechtskräftige Konstituierung dieses Aufsichtsrates nicht
zu gefährden, hat – weil sowohl der Rat als auch der Haupt- und Finanzausschuss
nicht rechtzeitig einberufen werden konnten - vor Eröffnung der
Aufsichtsratssitzung der anwesende Bürgermeister mit 9 anwesenden
Ratsmitgliedern im Wege einer dringlichen Entscheidung die in der Anlage
genannten ordentlichen Beschäftigtenvertreter Herr Ulrich Nawarotzky, Herr
Harald Koster und Frau Anke Kawohl der Gesellschafterversammlung zur Wahl
empfohlen.
Durch die sich
anschließende Gesellschafterversammlung wurden die genannten
Beschäftigtenvertreter schließlich in den Aufsichtsrat der EGD gewählt.
Gemäß § 60
Abs.1 Satz 3 GO NRW ist die dringliche Entscheidung dem Rat in seiner nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister