Betreff
Wahl von Beschäftigtenvertretern für den Aufsichtsrat der EGD mbH,
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
02 - 16 0148/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die in der Vorlage als Anlage beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Am 10.09.2014 fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen (EGD) mbH statt. Zu dieser Sitzung waren die drei Beschäftigtenvertreter für den Aufsichtsrat der EGD noch nicht durch den Rat der Gesellschafterversammlung zur Wahl empfohlen und noch nicht durch die Gesellschafterversammlung gewählt, die Beschlussempfehlung des Rates war erst für den 16.09.2014 terminiert.

 

Da im Aufsichtsrat am 10.09.2014 mit Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, Jahresabschlüsse der EGD und deren Beteiligungsgesellschaften, Abberufung und Entlastung des bisherigen Geschäftsführers und Anstellung des zukünftigen Geschäftsführers wichtige Punkte zur Beschlussfassung anstanden, die keines weiteren Aufschubs bedurften und um die rechtskräftige Konstituierung dieses Aufsichtsrates nicht zu gefährden, hat – weil sowohl der Rat als auch der Haupt- und Finanzausschuss nicht rechtzeitig einberufen werden konnten - vor Eröffnung der Aufsichtsratssitzung der anwesende Bürgermeister mit 9 anwesenden Ratsmitgliedern im Wege einer dringlichen Entscheidung die in der Anlage genannten ordentlichen Beschäftigtenvertreter Herr Ulrich Nawarotzky, Herr Harald Koster und Frau Anke Kawohl der Gesellschafterversammlung zur Wahl empfohlen.

 

Durch die sich anschließende Gesellschafterversammlung wurden die genannten Beschäftigtenvertreter schließlich in den Aufsichtsrat der EGD gewählt.

 

Gemäß § 60 Abs.1 Satz 3 GO NRW ist die dringliche Entscheidung dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister