Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, der Port Emmerich
Infrastruktur- und Immobilien GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft über
323.000,00 € für die Ersatzbeschaffung eines Reach-Stackers für das KV-Umschlagterminal zu gewähren.
Sachdarstellung :
Für die Ersatzbeschaffung des im Jahre 2004
angeschafften Reach-Stackers für das Umschlagterminal in Emmerich am Rhein hat
die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eine Zuwendung von bis zu
323.000,00 € bewilligt, wofür eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Stadt
verlangt wird. Die Laufzeit der Bürgschaft muss zwölf Jahre betragen.
Die Bürgschaft dient zur Sicherstellung der
Zweckbindung der Zuwendung.
Gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW darf die Gemeinde
Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen; der
Hafenbetrieb gilt als solche zulässige wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde.
Die Entscheidung zur Übernahme einer
Bürgschaft ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mehreinnahme aus Bürgschaftsgebühr von
jährlich rd. 808 €
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister