Betreff
Übernahme einer Bürgschaft für die Port Emmerich GmbH
Vorlage
02 - 16 0150/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, der Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 323.000,00 € für die Ersatzbeschaffung eines Reach-Stackers  für das KV-Umschlagterminal zu gewähren.

 

Sachdarstellung :

 

Für die Ersatzbeschaffung des im Jahre 2004 angeschafften Reach-Stackers für das Umschlagterminal in Emmerich am Rhein hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eine Zuwendung von bis zu 323.000,00 € bewilligt, wofür eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Stadt verlangt wird. Die Laufzeit der Bürgschaft muss zwölf Jahre betragen.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherstellung der Zweckbindung der Zuwendung.

 

Gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW darf die Gemeinde Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen; der Hafenbetrieb gilt als solche zulässige wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde.

 

Die Entscheidung zur Übernahme einer Bürgschaft ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mehreinnahme aus Bürgschaftsgebühr von jährlich rd. 808 €

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister