Betreff
Neubau eines Schulgebäudes für die Gesamtschule
Vorlage
03 - 16 0152/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss  der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus für die Gesamtschule unter Einbeziehung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Prämissen detailgenau zu betrachten.

 

Sachdarstellung :

 

In seiner Sitzung vom 15.10.2013 beschloss der Rat der Stadt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 die Einrichtung einer sechszügigen Gesamtschule. Aufgrund der sich abzeichnenden Bedarfe beschloss der Rat in seiner Sitzung vom 13.05.2014 als Vorratsbeschluss, die 7-Zügigkeit zu ermöglichen. Entsprechende Genehmigungen der Bezirksregierung in Düsseldorf liegen hierzu vor. Im Rahmen der Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftlichkeit eines Schulneubaues zu prüfen.

 

Derzeit ist die Gesamtschule im Schulgebäude  am Brink untergebracht. Eine Untersuchung des Raumbedarfes hat ergeben, dass eine Unterbringung dort, unter Einbeziehung der Räume der Europaschule, zumindest einschließlich des Schuljahres 2016/2017 möglich ist.

 

Dies ist nachstehend in der Grafik auch so dargestellt. Dabei stellen die einzelnen Felder in den dargestellten Objekten jeweils eine Schulklasse dar.

 

 

 

Eine erste überschlägige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab, dass ein Neubau einer sechszügigen Gesamtschule etwa 50 Mio € kosten würde. Dabei wurden Vergleichsobjekte in anderen Kommunen (Euskirchen, Hürth, Köln, Wolfsburg) herangezogen, die entweder ebenfalls eine 6zügigkeit beinhalten bzw. deren Ausgangsdaten hochgerechnet wurden. Dabei war ebenfalls zu betrachten, dass eine Verwertung für die vorhandenen Gebäude gegeben sein muss. Bei einem Abriss der Objekte und einem späteren Verkauf waren Wertberichtigungen und die Abrisskosten dem möglichen Verkaufspreis gegenzurechnen.

 

Um einen verlässlichen Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellen zu können, ist es erforderlich, neben den Neubaukosten, die Sanierungskosten im Bestand sowie die Kosten der Abschreibung, der  Bewirtschaftung, der Zinsaufwendungen der, für eine valide Wirtschaftlichkeitsbetrachtung notwendigen  Varianten „Umbau- und Herrichtungskosten im Bestand“, „Herstellungskosten für einen Neubau“ und „Kosten in Verbindung mit einem eventuell möglichen Schultausch“ zu ermitteln.  Dabei ist auch die Frage des ergänzenden Zuges zu betrachten.

 

Die hier dargestellte Problemstellung der Wirtschaftlichkeitsprüfung hat sich in einer Vielzahl von Kommunen in Nordrhein-Westfalen ergeben. Aus diesem Grund hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, neben einer Beratung der Kommunen, angeboten, ein Rechentool zur Verfügung zu stellen, mit dem Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau einschl. der Analyse unterschiedlicher Instandhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen nach Neuem kommunalen Finanzmanagement (NKF) vorgenommen werden können. 

 

Dabei können folgende Handlungsvarianten abgebildet werden:

·         0-Variante; Weiterbetrieb der Immobilie ohne grundhafte Sanierungs- und Neubaumaßnahmen.

·         Sanierung (Investition und Instandhaltung in Eigenrealisierung); Durchführung von Sanierungsmaßnahmen durch die Kommune.

·         Sanierung (Investition und Instandhaltung als ÖPP-Variante); Durchführung von Sanierungsmaßnahmen durch einen privaten Partner.

·         Neubau (Investition und Instandhaltung in Eigenrealisierung) Durchführung von Neubaumaßnahmen durch die Kommune.

·         Neubau (Investition und Instandhaltung als ÖPP-Variante) Durchführung von Neubaumaßnahmen durch einen privaten Partner.

·         Miete; Analyse der teilweisen oder vollständigen Anmietung von Flächen.

 

Bei der Betrachtung wird ein Zeitraum von etwa 25 Jahren zugrunde gelegt.

 

Das Rechentool steht nach Aussagen des Finanzministeriums zum Jahreswechsel zur Verfügung.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, eine solche Berechnung, insbesondere unter dem sich daraus ergebenden Aspekten der künftigen Folgekosten, anzustellen um die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Varianten zu betrachten.

 

Deutlich muss zudem sein, dass eine reine, auf finanzielle Aspekte ausgerichtete Betrachtung jedenfalls städtebauentwicklungsbedeutsame Aspekte (noch) nicht berücksichtigt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister