Beschlussvorschlag
In Abhängigkeit vom Ergebnis der Beschlussfassung zu TOP 14
„Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.06.2001; hier 8.
Änderungssatzung) erfolgt die Abstimmung über Variante A oder B
Beschlussvariante
A
(Voraussetzung : Anpassung der Hauptsatzung durch die 8.
Änderungssatzung)
Beschlussvorschlag
:
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt folgende Mitglieder und
persönliche Stellvertreter in den Ortsausschuss Elten :
Mitglied persönlicher
Stellvertreter
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Darüber hinaus wählt der Rat folgende beratenden Mitglieder und
persönliche Stellvertreter in den Ortsausschuss Elten :
Beratendes Mitglied persönlicher Stellvertreter
1.
2.
Beschlussvariante
B
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt für den Ortseil Elten
………
unter Berücksichtigung des in diesem anlässlich der Gemeinderatswahlen
am 25.05.2014 erzielten Stimmverhältnisses zum Ortsvorsteher
Sachdarstellung :
Beschlussvariante
A:
Begründung:
IWahl der Mitglieder des
Ortsausschusses Elten
Gemäß § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) kann das Gemeindegebiert in Bezirke (Ortsteile) eingeteilt werden.
Gemäß § 39 Abs. 2 GO NRW sind für jeden Ortsteil vom Rat entweder Ortsvorsteher
zu wählen oder Ortsausschüsse zu bilden.
Durch die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am
Rhein wird § 12 a neu eingeführt der festlegt, dass im Ortsteil Elten
Ortsausschuss mit 11 Mitgliedern zu bilden ist. Die Bestellung der Mitglieder
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf die Ortsausschüsse sind die für die Ausschüsse des Rates geltenden
Vorschriften mit folgenden Maßgaben anzuwenden :
Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat ist das bei der Wahl des
Rates im jeweiligen Ortsteil erzielte Stimmenverhältnis zu Grunde zu legen. Im
Ortsteil Elten ist folgendes Wahlergebnis erzielt worden :
Partei /
Wählergemeinschaft |
Stimmen |
% |
CDU |
935 |
48,30 |
SPD |
593 |
30,63 |
BGE |
175 |
9,04 |
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN |
84 |
4,34 |
DIE LINKE |
14 |
0,72 |
FDP |
117 |
6,04 |
BDS.NRW |
18 |
0,93 |
Stimmberechtigte Mitglieder :
Bei 11 Mitgliedern stellt sich die
Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder nach dem Verfahren
Hare/Niemeyer wie folgt darstellen :
Partei / WG |
Anzahl
stimmberechtigter Mitglieder |
CDU |
5 |
SPD |
3 |
BGE |
1 |
GRÜNE |
1 |
LINKE |
0 |
FDP * |
1 |
BSD.NRW |
0 |
Anmerkung zum stimmberechtigten Mitglied der
FDP :
Vor Ort hat steht der FDP aufgrund des
Wahlergebnisses im Ortsteil Elten ein Sitz im Ortsausschuss zu; allerdings ist
die FDP nicht im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertreten. Das Vorschlagsrecht
für einen Sitz kommt in diesem Fall dem FDP Ortsverband Emmerich zu.
Die Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Ortsausschusses Elten sind durch den Rat der Stadt Emmerich am
Rhein zu wählen.
Benennung beratender Mitglieder
Darüber hinaus bestimmt §§ 39 Abs. 4 Nr. 3 4
i.V.m. § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10 GO NRW für Parteien und Wählergruppen, die im
Rat vertreten sind und kein ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Ortsausschuss haben (hier : BSD.NRW und DIE LINKE) das Recht zu, jeweils ein
beratendes Mitglied zu benennen
Das Recht, mit beratender Stimme an
den Sitzungen des Ortsausschusses teilzunehmen,
besteht darüber hinaus sowohl für den Bürgermeister als auch für
Ratsmitglieder, die im Ortsteil Elten wohnen oder dort für die Wahl der
Gemeindevertretung kandidiert haben ( § 39 Abs. 5 i.V.m. § 36 Abs. 6 und 7. Sie
sind daher zu den Sitzungen des Ortsausschusses zu deren Sitzungen einzuladen.
Beschlussvariante
B
Begründung
Wahl eines
Ortsvorstehers
Gem. § 39 der Gemeindeordnung NRW i.V.m. den §§ 1 und 12 Abs. 1 der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wählt der Rat für die ehemals
selbständigen Ortsteile Ortsvorsteher. § 39 Abs. 6 GO NRW bestimmt, dass diese
unter Berücksichtigung des bei der Wahl der Gemeindevertretung im jeweiligen
Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses erfolgt. Sie müssen in dem Ortsteil, für
den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.
Im Ortsteil Elten wurde am 25.05.2014 wie folgt gewählt :
Partei /
Wählergemeinschaft |
Stimmen |
% |
CDU |
935 |
48,30 |
SPD |
593 |
30,63 |
BGE |
175 |
9,04 |
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN |
84 |
4,34 |
DIE LINKE |
14 |
0,72 |
FDP |
117 |
6,04 |
BDS.NRW |
18 |
0,93 |
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Beschlussvariante
A
Haushaltsmittel für die Entschädigung der ordentlichen und beratenden
Mitglieder des Gremiums, Entschädigung
der mit beratender Stimme Teilnahmeberechtigten sowie die darüber hinaus
anfallenden Kosten (Personalkosten / Sachmittel) wurden für das Jahr 2015 nicht
veranschlagt und müssen zusätzlich bereitgestellt werden.
Beschlussvariante
B
Haushaltsmittel für die Entschädigung der Ortsvorsteher stehen im
Haushalt bereit
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Joahnnes Diks
Bürgermeister