Betreff
Besetzung des Ortsausschusses Elten / Wahl eines Ortsvorstehers für den Ortsteil Elten
Vorlage
01 - 16 0156/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

In Abhängigkeit vom Ergebnis der Beschlussfassung zu TOP 14 „Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.06.2001; hier 8. Änderungssatzung) erfolgt die Abstimmung über Variante A oder B

 

 

Beschlussvariante A

(Voraussetzung : Anpassung der Hauptsatzung durch die 8. Änderungssatzung)

 

Beschlussvorschlag :

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den Ortsausschuss Elten :

 

                        Mitglied                                              persönlicher Stellvertreter

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

 

Darüber hinaus wählt der Rat folgende beratenden Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den Ortsausschuss Elten :

 

                        Beratendes Mitglied                         persönlicher Stellvertreter

1.

2.

 

 

 

Beschlussvariante B

 

Beschlussvorschlag

Der Rat wählt für den Ortseil Elten

 

………

 

unter Berücksichtigung des in diesem anlässlich der Gemeinderatswahlen am 25.05.2014 erzielten Stimmverhältnisses zum Ortsvorsteher

 

 

Sachdarstellung :

 

Beschlussvariante A:

 

Begründung:

IWahl der Mitglieder des Ortsausschusses Elten

Gemäß § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann das Gemeindegebiert in Bezirke (Ortsteile) eingeteilt werden. Gemäß § 39 Abs. 2 GO NRW sind für jeden Ortsteil vom Rat entweder Ortsvorsteher zu wählen oder Ortsausschüsse zu bilden.

 

Durch die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wird § 12 a neu eingeführt der festlegt, dass im Ortsteil Elten Ortsausschuss mit 11 Mitgliedern zu bilden ist. Die Bestellung der Mitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Auf die Ortsausschüsse sind die für die Ausschüsse des Rates geltenden Vorschriften mit folgenden Maßgaben anzuwenden :

 

Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat ist das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil erzielte Stimmenverhältnis zu Grunde zu legen. Im Ortsteil Elten ist folgendes Wahlergebnis erzielt worden :

 

Partei / Wählergemeinschaft

Stimmen

%

CDU

935

48,30

SPD

593

30,63

BGE

175

9,04

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN

84

4,34

DIE LINKE

14

0,72

FDP

117

6,04

BDS.NRW

18

0,93

 

 

Stimmberechtigte Mitglieder :

Bei 11 Mitgliedern stellt sich die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder nach dem Verfahren Hare/Niemeyer wie folgt darstellen :

 

 

Partei / WG

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

CDU

5

SPD

3

BGE

1

GRÜNE

1

LINKE

0

FDP *

1

BSD.NRW

0

 

Anmerkung zum stimmberechtigten Mitglied der FDP :

Vor Ort hat steht der FDP aufgrund des Wahlergebnisses im Ortsteil Elten ein Sitz im Ortsausschuss zu; allerdings ist die FDP nicht im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertreten. Das Vorschlagsrecht für einen Sitz kommt in diesem Fall dem FDP Ortsverband Emmerich zu.

 

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ortsausschusses Elten sind durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählen.

 

Benennung beratender Mitglieder

Darüber hinaus bestimmt §§ 39 Abs. 4 Nr. 3 4 i.V.m. § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10 GO NRW für Parteien und Wählergruppen, die im Rat vertreten sind und kein ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Ortsausschuss haben (hier : BSD.NRW und DIE LINKE) das Recht zu, jeweils ein beratendes Mitglied zu benennen

 

 

Das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ortsausschusses teilzunehmen,  besteht darüber hinaus sowohl für den Bürgermeister als auch für Ratsmitglieder, die im Ortsteil Elten wohnen oder dort für die Wahl der Gemeindevertretung kandidiert haben ( § 39 Abs. 5 i.V.m. § 36 Abs. 6 und 7. Sie sind daher zu den Sitzungen des Ortsausschusses zu deren Sitzungen einzuladen.

 

 

 

 

Beschlussvariante B

 

Begründung

Wahl eines Ortsvorstehers

Gem. § 39 der Gemeindeordnung NRW i.V.m. den §§ 1 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wählt der Rat für die ehemals selbständigen Ortsteile Ortsvorsteher. § 39 Abs. 6 GO NRW bestimmt, dass diese unter Berücksichtigung des bei der Wahl der Gemeindevertretung im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses erfolgt. Sie müssen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.

 

Im Ortsteil Elten wurde am 25.05.2014 wie folgt gewählt :

 

 

Partei / Wählergemeinschaft

Stimmen

%

CDU

935

48,30

SPD

593

30,63

BGE

175

9,04

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN

84

4,34

DIE LINKE

14

0,72

FDP

117

6,04

BDS.NRW

18

0,93

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Beschlussvariante A

Haushaltsmittel für die Entschädigung der ordentlichen und beratenden Mitglieder  des Gremiums, Entschädigung der mit beratender Stimme Teilnahmeberechtigten sowie die darüber hinaus anfallenden Kosten (Personalkosten / Sachmittel) wurden für das Jahr 2015 nicht veranschlagt und müssen zusätzlich bereitgestellt werden.

Beschlussvariante B

Haushaltsmittel für die Entschädigung der Ortsvorsteher stehen im Haushalt bereit

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Joahnnes Diks

Bürgermeister