Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die bisherige Praxis hinsichtlich der Zuleitung von
Sitzungsunterlagen beizubehalten.
Sachstand
§ 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) legt fest, dass die Ladungsfrist sowie die Form der Einberufung durch die
Geschäftsordnung zu regeln sind. Die Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein (GeschO) bestimmt in § 1 Abs. 3
entsprechend, dass die Ladungsfrist, beginnend mit dem Tage Zustellung der
Einladung, 8 Tage beträgt.
Verfahrensweise
a)
Einladung Haupt- und Finanzausschuss und Rat
Beiden Gremien gehören nur Ratsmitglieder
an. Die Sitzungen finden dienstags statt. Die Zustellung der Einladung muss
entsprechend der Bestimmung in der GeschO am Montag der Woche, die der
Sitzungswoche vorausgeht, erfolgen.
In der Praxis zeigt sich, dass die in der
GeschO vorgesehene Frist zur Fertigstellung und Zuleitung der Einladungen für
diese beiden Gremien knapp bemessen ist. Es müssen in aller Regel
Beschlussvorlagen aus vorangehenden beratenden Sitzungen angepasst werden.
Hinzu kommt für die Sitzungen des Rates, dass die Einreichung von Anregungen
und Beschwerden (Eingaben) sowie von Anträgen bis zum 12. Tag vor der Sitzung
möglich ist. Somit kommt es nicht selten vor, dass Eingaben bzw. Anträge beim
Bürgermeister am letzten Tag der Frist nach Dienstschluss eingehen. Es bleiben
der Verwaltung somit 2 (Arbeits-)Tage, auch diese Tagesordnungspunkte auf die
Tagesordnungen zu setzen und entsprechende Vorlagen zu erstellen.
Die Fertigstellung dieser Sitzungsunterlagen
vor der in der GeschO genannten Frist ist aus den vorgenannten Gründen
nicht möglich.
Eine Zustellung der Unterlagen (per
Kurierdienst / Boten) am Tag des Fristablaufes wäre grundsätzlich möglich.
Bislang werden –im Einvernehmen mit den Fraktionen-
die Unterlagen für die Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses
fristgerecht am Montag der Vorwoche (8. Tag vor der Sitzung) in die Postfächer
der Ratsmitglieder gelegt. Mit dieser Verfahrensweise wird dem Wunsch der
Mandatsträger entsprochen, die an Montagen in aller Regel direkt von ihren
Arbeitsplätzen zu den Fraktionssitzungen kommen. Eine Zustellung an die
Wohnadresse würde auf Seiten der Verwaltung Kosten verursachen und zum anderen
einen zusätzlichen Aufwand für die Mandatsträger bedeuten, die ihre
Sitzungsunterlagen zunächst zu Hause abholen müssten.
Sämtliche Unterlagen, die sich am Dienstag
nach einer Fraktionssitzung noch in den Fächern/Mappen einzelner
Ratsmitglieder, die an der Sitzung nicht teilnehmen konnten, befinden, werden
am Dienstag per Botendienst zugestellt. Sitzungsunterlagen, die auf diese Weise
befördert werden, gelten als rechtzeitig zugeleitet.
Praktische und ökonomische Gründe sprechen
somit für eine Beibehaltung der bisherigen Praxis.
b)
Einladung Rechnungsprüfungsausschuss
Auch diesem Gremium dürfen nur
Ratsmitglieder angehören. Die Sitzungen finden in der Regel donnerstags statt.
Soweit möglich, werden die Unterlagen ebenfalls am Montag der Vorwoche in die
Fächer der Ratsmitglieder gelegt; also vor Ablauf der in der Geschäftsordnung
genannten Frist. Ist dies nicht möglich, werden die Sitzungsunterlagen
spätestens bis Mittwoch der Vorwoche postalisch bzw. per Botendienst
zugestellt.
Die Entscheidung für eine postalische
Zustellung oder die Beauftragung des Botendienstes erfolgt nach den Umständen
des Einzelfalls. Kriterien bilden Umfang der Unterlagen sowie die verbleibende
Anzahl der Tage bis zum Zustellungstag (Fristablauf).
In der Regel gelingt es, die Unterlagen
bereits frühzeitig und somit unter Vermeidung von Portokosten / Kosten für
Kurierfahrten in die Fächer der Ratsmitglieder zu legen.
Auch hier sprechen praktische und
ökonomische Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Praxis.
c)
Ausschuss für Stadtentwicklung
Dem Ausschuss gehören sowohl Ratsmitglieder
als auch sachkundige Bürger an. Die Sitzungen finden in der Regel dienstags
statt.
Die Einladungen / Vorlagen für die Sitzungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung sind zum Teil erheblich umfangreicher als
die der übrigen Gremien. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einarbeitung
in die zur Beratung oder Beschlussfassung anstehenden Themen wurde in jüngster
Zeit dazu übergegangen, die Sitzungsunterlagen allen Ausschussmitgliedern
bereits an dem Wochenende vor Ablauf der Frist zuzuleiten.
Unter den Prämissen
-umfangreiche / komplexe Sitzungsunterlagen
-frühzeitige Fertigstellung möglich
sollte auch diese Praxis im Sinne der
Sicherstellung einer bestmöglichen Vorbereitung der Mandatsträger auf die
Beratungs-/Abstimmungsgegenstände beibehalten werden.
d)
Sonstige Ausschüsse
In allen weiteren Ausschüssen des Rates
(JHA, SchulA, SozialA, KBE, VergabeA, KulturA) sind ebenfalls Ratsmitglieder
und sachkundige Bürger vertreten. In der Regel werden die Sitzungsunterlagen am
Montag der Woche, die dem Sitzungstag vorausgeht, in die Fächer der
Ratsmitglieder gelegt. Fällt der Sitzungstag auf einen Dienstag, erfolgt die
Zustellung – unter Vermeidung von Portokosten / Kosten für Kurierfahrten-
rechtzeitig; in anderen Fällen (Sitzungstag Mittwoch oder Donnerstag) sogar
frühzeitig.
Die Unterlagen für die sachkundigen Bürger
werden am Freitag via Post versandt, um eine Zustellung (spätestens) am Montag
sicherzustellen.
Fällt der Sitzungstag nicht auf einen
Dienstag und können die Sitzungsunterlangen nicht rechtzeitig fertiggestellt
werden, bleibt zur Fristwahrung die Option, die Unterlagen allen
Ausschussmitgliedern am 8. Tag vor dem Sitzungstag per Botendienst zuzustellen.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist die
Verwaltung allerdings bestrebt, die Unterlagen in die Fächer der Ratsmitglieder
zu legen und die Zustellung an die sachkundigen Bürger auf dem Postweg sicherzustellen.
Der Umstand, dass es aus vorgenannten Gründen unter bestimmten Prämissen
vereinzelt dazu kommen kann, dass sachkundige Bürger ihre Unterlagen früher in
Empfang nehmen als Ratsmitglieder, aber beide Zustellungen innerhalb der per
Geschäftsordnung bestimmten Frist liegen, rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung
aus wirtschaftlichen Gründen kein Abweichen von der bisherigen Praxis. Darüber hinaus
liegt die Entscheidung über die Art der Zustellung der Unterlagen (Post,
privater Zustelldienst, Kurierdienst, eigene Zusteller etc.) im
Verantwortungsbereich des Bürgermeisters.
Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass die elektronische Übersendung
von Sitzungsunterlagen in Kürze vor Ort zum Standard werden und die zeitgleiche
Zustellung sicherstellen wird.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister