hier: Eingabe Nr. 26/2014 vom CDU-Ortsverband Hüthum-Borghees-Klein-Netterden
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der Eingabe des CDU-Ortsverbandes
Hüthum-Borghees-Klein-Netterden nicht zu.
Sachdarstellung :
Nach Eingabe des CDU-Ortsverbandes Hüthum-Borghees-Klein-Netterden
sollen Teile der ehemaligen Rollschuhlaufbahn zu einem Parkplatz um genutzt
werden.
Nach Auskunft der KBE und des Zaunbauers, der vor wenigen Jahren die
bestehende Zaunanlage zwischen der Kettelerstraße und Rollschuhlaufbahn aufgebaut
hat, variiert die Asphaltstärke der Rollschuhlaufbahn stark. Es wird davon
ausgegangen, dass diese dünne Asphaltschicht einer dauerhaften Benutzung als
Parkplatz längerfristig nicht standhält und somit Folgekosten zu erwarten sind.
Der Zaun ist von den KBE vor wenigen Jahren aufgestellt worden, weil
dieser Platz wiederholt dazu genutzt wurde, Abfälle in den städtischen Wald zu
entsorgen.
Bei der jährlichen Spielplatzbegehung der Spielplatzkommission ist in
den letzten Jahren kein Anliegen bezüglich einer Schaffung von zusätzlichem
Parkraum an dem Spielplatz Kettelerstraße vorgebracht worden.
Die Platzverhältnisse (vorhandener Wald und Einzelbäume) und die
erforderlichen Abstände zwischen den Spielgeräten begrenzen eine weitere
Entwicklung des Spielplatzes. Deshalb ist es möglich, dass zukünftig die Fläche
der ehemaligen Rollschuhbahn zu einer anderen Nutzung (Spielplatzerweiterung im
Zuge des Mehrbedarfs durch die Wohnnutzung der ehemaligen Kaserne) benötigt
wird.
Entlang der Kettelerstraße und deren Umgebung steht Parkraum
straßenbegleitend zur Verfügung. Und eine Umplanung der Straße, die
voraussichtlich zusätzlich Parkraum geschaffen hätte, wurde von der
Anwohnerschaft abgelehnt und ist deswegen nicht durchgeführt worden.
Bei einer der Situation angepassten Fahrweise wird von der Verwaltung
keine Gefahrenlage bei einem Parken entlang des Spielplatzzauns gesehen.
Auch bei anderen Spielplätzen z. B. im Baugebiet „In den Seisen“ sind
Parkplätze entlang des Spielplatzzaunes vorhanden.
Eine teilweise Beanspruchung der eingezäunten Fläche für Parkplätze
könnte durch Versetzen des Zaunes um ca. 5 m parallel zum Straßenverlauf
erreicht werden. Wegen der oben bereits erwähnten mangelnden Tragfähigkeit
müsste diese gepflastert werden. Hierfür würden Kosten in Höhe von 16.400 €
entstehen, Anzahl der Stellplätze ca. 10-12. Mittel stehen hierfür im Haushalt
nicht zur Verfügung
Aus den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung die Errichtung eines
Parkplatzes auf der Fläche als nicht sinnvoll an.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter