Betreff
Halte- bzw Parkverbot auf dem Straßenabschnitt Eltener Markt und Schmidtstraße,
hier: Eingabe Nr. 14/2014 vom SPD-Distrikt Elten
Vorlage
06 - 16 0167/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, keine „Schwerpunktbeobachtung“ am Eltener Markt durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Mit dem Antrag vom 16.06.2014 stellt der SPD-Distrikt Elten (Anlage 2) den Antrag, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, zukünftig sicherzustellen, dass das absolute Halteverbot bzw. das Parkverbot auf dem Straßenabschnitt Eltener Markt und in der Schmidtstraße wirksam kontrolliert und Verstöße nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden.

 

In seiner Sitzung am 26.06.2014 nahm der Rat der Stadt Emmerich am Rhein folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

„Die Außendienstmitarbeiter des ruhenden Verkehrs überprüfen im Rahmen ihrer organisatorischen und personellen Möglichkeiten den Ortsteil Elten. Diese Kontrollen finden grundsätzlich zweimal in der Woche tagsüber und einmal wöchentlich abends bzw. später Nachmittag statt. Besonderheiten sind den Mitarbeitern bei diesen Kontrollen nicht aufgefallen. Festgestellte Verstöße werden mit Verwarngeld geahndet.“

 

Mit Schreiben vom 07.07.2014 stellt der SPD-Distrikt Elten (Anlage 1) wiederum einen Antrag, der die gleiche Örtlichkeit betrifft. Nunmehr sollen durch die Verwaltung Schwerpunktbeobachtungen über eine Woche durchgeführt werden, in denen Verkehrsverstöße zahlenmäßig und tageszeitlich erfasst werden. Außerdem sollten Rückstaus und Behinderungen der Fußgänger erfasst werden.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

 

Rückblick auf die bisherigen verkehrlichen Anordnungen in diesem Bereich

Die Ratseingabe des damaligen SPD-Ortsvereins Elten vom 03.11.1995 führte dazu, dass am 12.11.1997 die verkehrliche Anordnung getroffen wurde, entlang der Schmidtstraße ein versetztes, beidseitiges Parken zu ermöglichen. Damit wurde die bis dahin geltende Anordnung des beiderseitigen absoluten Halteverbotes aufgehoben. Der Bereich des Eltener Marktes war hiervon nicht betroffen. Es verblieb bei der Regelung vor der heutigen Volksbank mit dem „Parkverbot“ und im Kurvenbereich mit dem absoluten Halteverbot.

 

Diese Entscheidung des wechselseitigen Parkens war getroffen worden, weil allen beteiligten Behörden bekannt war, dass bei dem ursprünglichen Zustand in der Schmidtstraße deutlich zu schnell gefahren wurde. Weiterhin war bekannt, dass es mit der geänderten Verkehrsregelung bei Begegnungsverkehr zu Beeinträchtigungen und Rückstaus kommen kann. Hierauf wurde dadurch reagiert, dass im Einmündungsbereich zur B 8 eine Querungshilfe für Fußgänger eingerichtet wurde.

 

 

Verkehrsüberwachungen

Wie schon erwähnt überwachen die Mitarbeiter des ruhenden Verkehrs den Bereich Eltener Markt, Schmidtstraße zweimal wöchentlich, genauso wie viele andere Schwerpunkte im Stadtgebiet. Bei diesen Überwachungen wurden keine Besonderheiten festgestellt. Das ist in der Praxis auch nicht ungewöhnlich, da die Mitarbeiter uniformiert sind und daher frühzeitig erkennbar sind. Die meisten Verkehrsteilnehmer verhalten sich in dieser Situation entsprechend den Verkehrsregeln.

 

Auch die Rücksprache bei der Kreispolizeibehörde führte zu keinem anderen Ergebnis. Seit dem 02.08.2013 bis heute sind in dem Bereich Schmidtstraße / Eltener Markt 5 Verkehrsunfallanzeigen aufgenommen worden. Dabei handelte es sich um einen Einparkunfall, einen abgefahrenen Spiegel, zwei abgefahrene Radkästen und einen Auffahrunfall. Nach Aussagen der Polizei ist das eine geringe Anzahl bei dem vorhandenen Verkehrsaufkommen.

 

Es ist sicher so, dass in bestimmten Situationen, z. B. bei entsprechendem Begegnungsverkehr oder bei höherem Verkehrsaufkommen, während der Urlaubszeit Rückstaus zu beobachten sind. Diese sind jedoch nach Auffassung der Verwaltung weniger verkehrsgefährdend als deutlich zu schnelles Fahren, wenn das versetzte Parken wieder aufgehoben würde. Um dieses anhand von Verkehrszählungen zahlenmäßig bestätigt zu bekommen ist der finanzielle Aufwand deutlich zu hoch. Eine kleine Verbesserung der Situation könnte dadurch erreicht werden, dass das eingeschränkte Halteverbot im Bereich vor der Volksbank und dem Döner durch ein Halteverbot ersetzt wird. Damit wäre auch der kurze „Geschäftsbesuch“ unterbunden und die Mitarbeiter des ruhenden Verkehrs könnten diesen Bereich einfacher überwachen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter