Betreff
Antrag auf Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens, hier: Eingabe Nr. 28/2014 der BI "Rettet den Eltenberg" - Genehmigung einer dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Vorlage
05 - 16 0168/2014
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die dringliche Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 2  GO NRW vom 21.10.2014:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Unterstützung des Antrages der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“, die Planfeststellung bezügliche Abschnitt 3.5 vorübergehend auszusetzen.“

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Sachverhalt :

 

Am 21.10.2014 ging die Eingabe der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“ beim Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein ein. Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Geschäftsordnung  ist dem Rat diese Eingabe in seiner Sitzung am 04.11.2014 zur Entscheidung zuzuleiten.

 

Aufgrund der Dringlichkeit (Beginn der Offenlage 27.10.2014) hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.10.2014 einen Eilbeschluss gefasst.

 

Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses

Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet (Eilbeschlussrecht).

Da der Beginn der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt 3.5 bereits für den 27.10.2014 vorgesehen ist, wird dieser Antrag dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW zur Entscheidung zugeleitet.

 

Dieser Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses bedarf gem.  § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der Genehmigung des Rates in seiner Sitzung am 04.11.2014.

 

 

Eingabe der BI „Rettet den Eltenberg“  sh. Anlage.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

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Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister