Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt die dringliche Entscheidung des Haupt- und
Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 21.10.2014:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Unterstützung des
Antrages der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“, die Planfeststellung
bezügliche Abschnitt 3.5 vorübergehend auszusetzen.“
.
Sachverhalt :
Am 21.10.2014 ging die Eingabe der Bürgerinitiative „Rettet den
Eltenberg“ beim Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein ein. Entsprechend der
maßgeblichen Regelungen der Geschäftsordnung
ist dem Rat diese Eingabe in seiner Sitzung am 04.11.2014 zur
Entscheidung zuzuleiten.
Aufgrund der Dringlichkeit (Beginn der Offenlage 27.10.2014) hat der
Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.10.2014 einen Eilbeschluss
gefasst.
Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses
Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in
Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die
Angelegenheit keinen Aufschub duldet (Eilbeschlussrecht).
Da der Beginn der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen für den
Abschnitt 3.5 bereits für den 27.10.2014 vorgesehen ist, wird dieser Antrag dem
Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung des
Landes NRW zur Entscheidung zugeleitet.
Dieser Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses bedarf gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der Genehmigung des
Rates in seiner Sitzung am 04.11.2014.
Eingabe der BI „Rettet den Eltenberg“ sh. Anlage.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister