hier: Antrag Nr. XVII/2014 der Embrica-Fraktion, 46446 Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, der Anregung der Fraktion Embrica
1.
die Tagesordnung der Ratssitzungen um
den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Ortsvorsteher“ zu ergänzen und
2.
die Geschäftsordnung für den Rat und
die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein - § 8 Abs. 2 – Verwaltungsvorlagen
zu ergänzen:
„Die Vorlagen müssen begründet
sein einen Beschlussvorschlag, einen Deckungsvorschlag, einen Hinweis auf die
Zielsetzungen des Leitbildes und bei Belangen die die Ortsteile Borghees,
Dornick, Hüthum, Klein-Netterden Praest und Vrasselt betreffen, die
Stellungnahme der Ortsvorsteher enthalten.“
nicht zu folgen.
Sachstand
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 39 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Wichtigste Aufgabe des Ortsvorstehers
ist es, die Belange seines Ortsteiles gegenüber dem Rat wahrzunehmen ( Abs. 7
Satz 1).
Falls er nicht Ratsmitglied ist steht ihm ein Anhörungsrecht im Rat und
seinen Ausschüssen nur dann zu, wenn es ihm durch die Hauptsatzung ausdrücklich
eingeräumt ist.
Die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein greift diesen Gedanken auf.
Neben dem Recht der Ortsvorsteher, sich mit Wünschen, Anregungen und
Beschwerden aus ihrem Ortsteil an den Rat, für die Entscheidung der
Angelegenheit zuständigen Ausschuss oder den Bürgermeister zu wenden, bestimmt
§ 12 Abs. 2 der Hauptsatzung, dass der Rat bzw. Ausschuss die Ortsvorsteher vor
einer Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortsteile berühren,
hören soll. Die Anhörung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.
Die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein räumt den Ortsvorstehern
weitgehende Rechte ein. Ihnen stehen bereits jetzt alle Instrumente zur
Verfügung, den Belangen ihres Ortsteiles Geltung zu verschaffen. Die seitens
der Fraktion Embrica vorgetragenen Anregungen werden verwaltungsseitig daher
als entbehrlich qualifiziert.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister