Betreff
Ergänzung der Tagesordnung der zuküftigen Ratssitzungen um den Tagesordnungspunkt "Mitteilungen der Ortsvorsteher",
hier: Antrag Nr. XVII/2014 der Embrica-Fraktion, 46446 Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 16 0172/2014
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, der Anregung der Fraktion Embrica

1.    die Tagesordnung der Ratssitzungen um den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Ortsvorsteher“ zu ergänzen und

2.    die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein - § 8 Abs. 2 – Verwaltungsvorlagen zu ergänzen:

„Die Vorlagen müssen begründet sein einen Beschlussvorschlag, einen Deckungsvorschlag, einen Hinweis auf die Zielsetzungen des Leitbildes und bei Belangen die die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden Praest und Vrasselt betreffen, die Stellungnahme der Ortsvorsteher enthalten.“

 

nicht zu folgen.

 

 

Sachstand

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 39 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Wichtigste Aufgabe des Ortsvorstehers ist es, die Belange seines Ortsteiles gegenüber dem Rat wahrzunehmen ( Abs. 7 Satz 1).

Falls er nicht Ratsmitglied ist steht ihm ein Anhörungsrecht im Rat und seinen Ausschüssen nur dann zu, wenn es ihm durch die Hauptsatzung ausdrücklich eingeräumt ist.

Die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein greift diesen Gedanken auf. Neben dem Recht der Ortsvorsteher, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden aus ihrem Ortsteil an den Rat, für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss oder den Bürgermeister zu wenden, bestimmt § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung, dass der Rat bzw. Ausschuss die Ortsvorsteher vor einer Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortsteile berühren, hören soll. Die Anhörung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein räumt den Ortsvorstehern weitgehende Rechte ein. Ihnen stehen bereits jetzt alle Instrumente zur Verfügung, den Belangen ihres Ortsteiles Geltung zu verschaffen. Die seitens der Fraktion Embrica vorgetragenen Anregungen werden verwaltungsseitig daher als entbehrlich qualifiziert.

 

 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister