Betreff
Wegweiser für die Niederrhein-Destille "Obstbrennerei",
hier: Eingabe Nr. 21/2014 der Niederrhein-Destille Andre de Schrevel
Vorlage
05 - 16 0195/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die beantragte Beschilderung ab.

 

Sachdarstellung :

 

Im September 2014 ist durch den Antragsteller bereits eine entsprechende ungenehmigte Beschilderung angebracht worden; nach Feststellung wurde diese durch die Kommunalbetriebe entfernt.

 

Mit Datum vom 20.09.2014 wurde daraufhin durch die Niederrhein-Destille, Herrn A. de Schrevel, eine Hinweisbeschilderung beantragt. Diese soll gem. der Straßenverkehrsordnung in Form einer weiß/schwarzen Pfeilwegweisung zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung (Verkehrszeichen 432) ausgeführt werden.

 

Diese Beschilderung ist abzulehnen.

 

Grundlage

 

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu VZ 432 (Wegweiser zu innerörtlichen Zielen) sowie den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) gilt:

 

Innerörtliche Ziele, zu denen zu weisen ratsam ist, können sowohl Ortsteile (z.B.  Parksiedlung, Innenstadt, Kurviertel), als auch öffentliche Anlagen und Gebäude sein (z.B. Flughäfen, Bahnhof, Messegelände, Universität, Stadion, Autohof)….. . 

 

Zu privaten Unternehmen darf nur dann so gewiesen werden, wenn das wegen besonders starkem auswärtigem Zielverkehr dorthin unerlässlich ist und auch nur, wenn allgemeine Hinweise wie „Industriegebiet Nord“ nicht ausreichen.

 

 

Abwägung

 

-   Bei der Niederrhein-Destille handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Dieser verfügt nicht über einen besonders starken auswärtigen Zielverkehr, der z.B. einem Stadion oder Bahnhof, Flughafen gleichzusetzen ist.

 

    Eine Hinweisbeschilderung ist somit nicht zulässig.

 

 

-   Die Destille ist durchaus, wie im Antrag erwähnt, als Teil der touristischen Palette Emmerichs zu bezeichnen. Auswärtige Besucher Emmerichs werden jedoch durch das InfoCenterEmmerich und den dort ausliegenden Flyern der Brennerei oder aber auch durch das Internet (www.niederrhein-destille.de) auf die Brennerei aufmerksam. In beiden Fällen ist dies mit einer Routenbeschreibung verbunden.

 

Eine Hinweisbeschilderung ist somit nicht notwendig.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Wegweisung nicht zulässig ist und eine nicht genehmigungsfähige Werbeanlage im öffentlichen Straßenraum darstellen würde.

 

Die Hinweisbeschilderung ist demzufolge abzulehnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter