hier: 1) Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Gleisbettvariante
2) Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Gleisbettvariante zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt im vorliegenden Planfeststellungsverfahren die erarbeitete
Stellungnahme (Anlage) abzugeben.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Mit Datum vom 09.04.2014 hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen eine
Machbarkeitsstudie zur ‚Gleisbettvariante‘ in Auftrag zu geben. Ziel war, die
abschließende Entscheidung, welche Variante im Zuge des Anhörungsverfahrens zum
Planfeststellungsverfahren Abschnitt 3.5 zur Betuwe-Linie Teil der städt.
Stellungnahme wird, vorzubereiten.
Diese Machbarkeitsstudie wurde durch das
Ingenieurbüro IVV, Aachen, erstellt. Diese ist nun abgeschlossen und soll
vorgestellt werden.
Herr Dipl.-Ing. Janßen, Ingenieurbüro IVV,
der für die Prüfung der techn. Machbarkeit, des Lärmschutzes sowie der
Verkehrsmengen und der Kostenschätzung verantwortlich zeichnet sowie Herr
Dipl.-Ing. Smeets vom Büro Smeets – Landschaftsplanung, der die Abschätzung zum
Thema Auswirkung auf den Natur – und Landschaftsschutz durchgeführt hat, werden
hierzu informieren.
Zu 2)
Die Unterlagen zum
Planfeststellungsverfahren für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2
Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.5, haben in
der Zeit vom 27.10 – 26.11.2014 im Europasaal des Rathauses offen gelegen, zur
Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 10.12.2014.
Im Rahmen dieses
Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange
(TÖB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den
Planunterlagen Stellung zu nehmen. Beiderlei Betroffenheiten werden in einer
einheitlichen Stellungnahme thematisiert. Diese Stellungnahme ist während der
Zeit der Offenlage im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV zweimal, am 05.11. und am 18.11.,
erörtert worden.
Als Ergebnis
empfiehlt der Arbeitskreis ÖPNV/SPNV die nunmehr vorliegende Stellungnahme in
das Planfeststellungsverfahren einzubringen.
Von daher schlägt
die Verwaltung vor, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt
Emmerich im Planfeststellungsverfahren abzugeben.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter