Betreff
Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG ABS 46/2 - Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen Dreigleisiger Ausbau und BÜ-Beseitigung auf der Strecke 2270 Planfeststellungsabschnitt 3.5, Bahn-km 65,000 bis Bahn-km 72,613,
hier: 1) Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Gleisbettvariante
2) Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0196/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Gleisbettvariante zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt im vorliegenden Planfeststellungsverfahren die erarbeitete Stellungnahme (Anlage) abzugeben.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Mit Datum vom 09.04.2014 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen eine Machbarkeitsstudie zur ‚Gleisbettvariante‘ in Auftrag zu geben. Ziel war, die abschließende Entscheidung, welche Variante im Zuge des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt 3.5 zur Betuwe-Linie Teil der städt. Stellungnahme wird, vorzubereiten.

 

Diese Machbarkeitsstudie wurde durch das Ingenieurbüro IVV, Aachen, erstellt. Diese ist nun abgeschlossen und soll vorgestellt werden.

 

Herr Dipl.-Ing. Janßen, Ingenieurbüro IVV, der für die Prüfung der techn. Machbarkeit, des Lärmschutzes sowie der Verkehrsmengen und der Kostenschätzung verantwortlich zeichnet sowie Herr Dipl.-Ing. Smeets vom Büro Smeets – Landschaftsplanung, der die Abschätzung zum Thema Auswirkung auf den Natur – und Landschaftsschutz durchgeführt hat, werden hierzu informieren.

 

 

Zu 2)

 

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.5, haben in der Zeit vom 27.10 – 26.11.2014 im Europasaal des Rathauses offen gelegen, zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 10.12.2014.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TÖB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Beiderlei Betroffenheiten werden in einer einheitlichen Stellungnahme thematisiert. Diese Stellungnahme ist während der Zeit der Offenlage im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV zweimal, am 05.11. und am 18.11., erörtert worden.

Als Ergebnis empfiehlt der Arbeitskreis ÖPNV/SPNV die nunmehr vorliegende Stellungnahme in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

 

Von daher schlägt die Verwaltung vor, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter