Betreff
Anforderungskatalog für einen Masterplan "Innenstadt",
hier: Antrag Nr. XIII/2014 der CDU-Fraktion
Vorlage
05 - 16 0200/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, einen Anforderungskatalog zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt und angrenzende Lagen zu erarbeiten und diesen dem Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sachdarstellung :

 

Im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung laufen die Vorbereitungen zur Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt und angrenzende Lagen.

 

Derzeit werden Inhalte zusammengetragen, die Prozessorganisation initiiert und das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Planungsbüros vorbereitet.

 

Über die im Antrag benannten Punkte, welche im Anforderungskatalog enthalten sein sollen, hinaus wird es eine Vielzahl weiterer Themen geben, die wichtige Bausteine des Konzeptes sind.

 

Bereits im Jahr 2014 stehen Haushaltsmittel für die Erstellung des ISEK 2025 zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden in den Haushaltsplanentwurf entsprechende Mittel eingebracht.

 

Sobald der Anforderungskatalog fertig gestellt ist, wird er dem Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) – voraussichtlich im 1. Quartal 2015 – zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter