hier: Eingabe Nr. 27/2014 vom SPD-Ortsverein Elten
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis beschließt, der Eingabe Nr. 27/2014 des SPD-Ortsvereins Elten, betr.
der Initiierung eines Masterplanes für den Ortsteil Elten, zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht zu folgen.
Sachdarstellung :
Der SPD-Ortsverein
Elten beantragt mit Eingabe Nr. 27/2014 vom 17.10.2014 die Initiierung eines
Masterplans für den Emmericher Ortsteil Elten.
Die Begründung zu
der Eingabe nimmt Bezug auf die Planungen zum Planfeststellungsabschnitt 3.5
(Betuwe), welche aus Sicht des SPD-Ortsvereines neben den konkreten Maßnahmen
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch erhebliche innerörtliche
Planungsanstrengungen, die über die rein bahntechnischen Aufgaben hinausgehen,
erfordern (s. Einleitung und Nr. 1.).
Darüber hinaus enthält die Begründung in den Nr. 2.) – 8.)
städtebauliche, verkehrsplanerische und touristische Aspekte, die zur
Entwicklung des Ortsteils Elten in einer Gesamtkonzeption dargelegt werden
sollen.
I. Betuwe – Einleitung und Nr. 1.)
Mit Datum des
27.10.2014 hat das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Strecke ABS 46/2
Abschnitt 3.5 (Hüthum-Elten) begonnen. In diesem Verfahren werden die Planungen
der DB Netz AG offengelegt, Einwendungen und Anregungen abgewogen und
abschließend durch das Eisenbahnbundesamt mittels Planfeststellungsbeschluss
beschieden.
Wann dieses nun
begonnene Verfahren realisiert wird und welche Anregungen und Bedenken im
Anhörungs-, Erörterungsverfahren Bestand haben, ist heute noch nicht abzusehen.
Entsprechend kann zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht dargelegt werden, an
welcher Stelle der gewünschte Haltepunkt Elten letztendlich verwirklicht wird.
Dies ist erst bei Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses
möglich.
Die städtebauliche
Überplanung des Bereiches Sonderwykstraße / Klosterstraße / Lobither Straße /
Bahntrasse in der Annahme, dass dort bei Realisierung der DB-Planung ein
Haltepunkt bestehen wird, erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht
zielführend.
Diese Überplanung
sollte erst nach vorliegendem Planfeststellungsbeschluss stattfinden.
II. Städtebauliche, verkehrsplanerische und
touristische Aspekte – Nr. 2) – 8.)
Die in der
Begründung zur SPD-Eingabe unter den Nr. 2.) – 8.) vorgebrachten
städtebaulichen, verkehrsplanerischen und touristischen Aspekte, die sich in
einem „Masterplan Elten“ wiederfinden sollen, sind unter Berücksichtigung
stadtplanerischer Grundsätze wesentliche Bausteine eines solchen Masterplans.
Zur
Gesamtbetrachtung eines Ortsteils im Sinne eines städtebaulichen Konzeptes ist
die Erarbeitung eines Masterplans grundsätzlich ein geeignetes informelles
städtebauliches Instrument.
Auch zur Entwicklung
des Ortsteils Elten zu einem Kneipp-Kurort ist ein integriertes Gesamtkonzept
zwingende Voraussetzung.
Die Umsetzung des
Masterplans Hoch-Elten und die Erarbeitung eines Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt und angrenzende
Lagen sowie weitere im Bereich Stadtentwicklung zu erarbeitende konzeptionelle
Grundlagen binden in den Jahren 2015 und 2016 jedoch so umfangreiche personelle
und finanzielle Mittel, dass die Erarbeitung eines weiteren integrierten
städtebaulichen Konzeptes für den Ortsteil Elten kurzfristig nicht möglich ist.
a) Umsetzung Masterplan Hoch-Elten
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Masterplan Hoch-Elten
im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Im Zuge eines
detaillierten Maßnahmen- und Prioritätenplans in Verbindung mit einer
überschlägigen Kostenschätzung gibt es mit dem vorliegenden Masterplan eine
grundlegende und zusammenhängende Übersicht aufeinander bezogener Maßnahmen zur
Ortsentwicklung Hoch-Elten.
Zusammen mit den
Bürgern wurden drei Maßnahmen mit hoher Priorität benannt:
- Freistellung von Sichtachsen,
- Schaffung eines Willkommensortes zur
Orientierung in der Ortsmitte und
- Verbesserung der bestehenden öffentlichen
WC-Anlage oder Errichtung einer neuen öffentlichen WC-Anlage.
Diese Maßnahmen mit
hoher Priorität und die weiteren Handlungsempfehlungen gilt es, in einem
Zeithorizont von mehreren Jahren zu konkretisieren, Detailplanungen für die
verschiedenen Maßnahmen im Sinne von Entwurfs- und Ausführungsplanungen zu
beauftragen und diese Maßnahmen entsprechend der vorgenommenen Priorisierung in
der Ortslage Hoch-Elten umzusetzen.
Eine Vielzahl der im
Masterplan Hoch-Elten verankerten Maßnahmen unterstützt die Entwicklung des
Ortsteils Elten zu einem Kneipp-Kurort. Insofern leistet die Umsetzung des
Masterplans Hoch-Elten einen wichtigen Beitrag in Richtung
Kneipp-Zertifizierung.
b) Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025
(ISEK 2025)
Darüber hinaus
laufen im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung die Vorbereitungen zur Erarbeitung
eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die
Innenstadt und angrenzende Lagen mit einem Projektzeitraum von ca. 2 Jahren.
Derzeit werden
Inhalte zusammengetragen, die Prozessorganisation initiiert und das
Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Planungsbüros vorbereitet.
Bereits im Jahr 2014
stehen Haushaltsmittel für die Erstellung des ISEK 2025 zur Verfügung. Für das
Haushaltsjahr 2015 wurden in den Haushaltsplanentwurf entsprechende Mittel
eingebracht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter