Betreff
Initiierung eines Masterplans für den Emmericher Ortsteil Elten,
hier: Eingabe Nr. 27/2014 vom SPD-Ortsverein Elten
Vorlage
05 - 16 0201/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis beschließt, der Eingabe Nr. 27/2014 des SPD-Ortsvereins Elten, betr. der Initiierung eines Masterplanes für den Ortsteil Elten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu folgen.

 

Sachdarstellung :

 

Der SPD-Ortsverein Elten beantragt mit Eingabe Nr. 27/2014 vom 17.10.2014 die Initiierung eines Masterplans für den Emmericher Ortsteil Elten.

 

Die Begründung zu der Eingabe nimmt Bezug auf die Planungen zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 (Betuwe), welche aus Sicht des SPD-Ortsvereines neben den konkreten Maßnahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch erhebliche innerörtliche Planungsanstrengungen, die über die rein bahntechnischen Aufgaben hinausgehen, erfordern (s. Einleitung und Nr. 1.).

Darüber hinaus enthält die Begründung in den Nr. 2.) – 8.) städtebauliche, verkehrsplanerische und touristische Aspekte, die zur Entwicklung des Ortsteils Elten in einer Gesamtkonzeption dargelegt werden sollen.

 

 

I.   Betuwe – Einleitung und Nr. 1.)

 

Mit Datum des 27.10.2014 hat das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Strecke ABS 46/2 Abschnitt 3.5 (Hüthum-Elten) begonnen. In diesem Verfahren werden die Planungen der DB Netz AG offengelegt, Einwendungen und Anregungen abgewogen und abschließend durch das Eisenbahnbundesamt mittels Planfeststellungsbeschluss beschieden.

 

Wann dieses nun begonnene Verfahren realisiert wird und welche Anregungen und Bedenken im Anhörungs-, Erörterungsverfahren Bestand haben, ist heute noch nicht abzusehen. Entsprechend kann zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht dargelegt werden, an welcher Stelle der gewünschte Haltepunkt Elten letztendlich verwirklicht wird. Dies ist erst bei Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses möglich.

 

Die städtebauliche Überplanung des Bereiches Sonderwykstraße / Klosterstraße / Lobither Straße / Bahntrasse in der Annahme, dass dort bei Realisierung der DB-Planung ein Haltepunkt bestehen wird, erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

Diese Überplanung sollte erst nach vorliegendem Planfeststellungsbeschluss stattfinden.

 

 

II.  Städtebauliche, verkehrsplanerische und touristische Aspekte – Nr. 2) – 8.)

 

Die in der Begründung zur SPD-Eingabe unter den Nr. 2.) – 8.) vorgebrachten städtebaulichen, verkehrsplanerischen und touristischen Aspekte, die sich in einem „Masterplan Elten“ wiederfinden sollen, sind unter Berücksichtigung stadtplanerischer Grundsätze wesentliche Bausteine eines solchen Masterplans.

 

Zur Gesamtbetrachtung eines Ortsteils im Sinne eines städtebaulichen Konzeptes ist die Erarbeitung eines Masterplans grundsätzlich ein geeignetes informelles städtebauliches Instrument.

 

Auch zur Entwicklung des Ortsteils Elten zu einem Kneipp-Kurort ist ein integriertes Gesamtkonzept zwingende Voraussetzung.

 

Die Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten und die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt und angrenzende Lagen sowie weitere im Bereich Stadtentwicklung zu erarbeitende konzeptionelle Grundlagen binden in den Jahren 2015 und 2016 jedoch so umfangreiche personelle und finanzielle Mittel, dass die Erarbeitung eines weiteren integrierten städtebaulichen Konzeptes für den Ortsteil Elten kurzfristig nicht möglich ist.

 

a) Umsetzung Masterplan Hoch-Elten

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Masterplan Hoch-Elten im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Im Zuge eines detaillierten Maßnahmen- und Prioritätenplans in Verbindung mit einer überschlägigen Kostenschätzung gibt es mit dem vorliegenden Masterplan eine grundlegende und zusammenhängende Übersicht aufeinander bezogener Maßnahmen zur Ortsentwicklung Hoch-Elten.

 

Zusammen mit den Bürgern wurden drei Maßnahmen mit hoher Priorität benannt:

-      Freistellung von Sichtachsen,

-      Schaffung eines Willkommensortes zur Orientierung in der Ortsmitte und

-      Verbesserung der bestehenden öffentlichen WC-Anlage oder Errichtung einer neuen öffentlichen WC-Anlage.

 

Diese Maßnahmen mit hoher Priorität und die weiteren Handlungsempfehlungen gilt es, in einem Zeithorizont von mehreren Jahren zu konkretisieren, Detailplanungen für die verschiedenen Maßnahmen im Sinne von Entwurfs- und Ausführungsplanungen zu beauftragen und diese Maßnahmen entsprechend der vorgenommenen Priorisierung in der Ortslage Hoch-Elten umzusetzen.

 

Eine Vielzahl der im Masterplan Hoch-Elten verankerten Maßnahmen unterstützt die Entwicklung des Ortsteils Elten zu einem Kneipp-Kurort. Insofern leistet die Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten einen wichtigen Beitrag in Richtung Kneipp-Zertifizierung.

 

 

b) Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK 2025)

 

Darüber hinaus laufen im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung die Vorbereitungen zur Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt und angrenzende Lagen mit einem Projektzeitraum von ca. 2 Jahren.

 

Derzeit werden Inhalte zusammengetragen, die Prozessorganisation initiiert und das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Planungsbüros vorbereitet.

 

Bereits im Jahr 2014 stehen Haushaltsmittel für die Erstellung des ISEK 2025 zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden in den Haushaltsplanentwurf entsprechende Mittel eingebracht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter