Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt,
1. die in der
Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen
und
2. die mit Anlage 1
gekennzeichnete Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.
Sachdarstellung :
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die Höhe der Abwassergebühren wird neben den Hauptkostenfaktoren, die aus dem Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH und den kalkulatorischen Kosten für die Investitionen bestehen, auch durch die Menge des eingeleiteten Abwassers und die Höhe des Schmutzfrachtanteils bestimmt.
Das Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH wird für das Jahr 2015 nicht erhöht werden. Die übrigen Kosten bewegen sich im Rahmen der normalen Inflationsrate.
Mit dem Auslaufen eines Vertrages über die gemeinsame Abwasserbeseitigung
mit einem Großeinleiter änderten sich ab 2013 die kalkulatorischen Rahmenbedingungen.
Die KBE wurde dadurch für die Jahre 2013 und 2014 in die Lage versetzt, die
Abwassergebühr ausschließlich nach dem KAG zu kalkulieren und insgesamt eine
Gebührensenkung von knapp 20 % vorzunehmen.
Seitdem ist der betreffende Großeinleiter
jedoch bemüht, durch Prozessoptimierung seine Abwassermengen und auch - jedoch
im geringeren Umfang - seine Schmutzfrachten zu reduzieren. Bereits im
laufenden Kalenderjahr ist die Abwassermenge gegenüber dem Jahr 2012 um 1.0 Mio.
cbm gesunken. Damit ist die Abwassermenge um fast 300.000 cbm geringer
ausgefallen, als bei der Kalkulation der Abwassergebühr für 2014 unterstellt
worden war.
Bei unveränderten Kosten erhöht sich daher die Gebühr, weil die Kosten auf eine
geringere Menge verteilt werden müssen. Auch die im Jahr 2013 aufgelaufenen
Überschüsse sind nicht in der Lage, diese sich abzeichnenden Verluste aufzufangen.
Die
Gebührensatzung wird mit Ausnahme der geänderten Gebührensätze ohne inhaltliche
Änderungen als Neufassung vorgelegt.
Da die
Entwässerungssatzung neugefasst wird, ist es sinnvoll, mit der dazugehörigen
Gebührensatzung, die derzeit in der Fassung der 11.Nachtragssatzung besteht,
ebenso zu verfahren.
Die Kalkulation der
kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG stellt sich wie folgt dar:
A) Entwicklung der
Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
B) Klärwerksgebühr
C) Kanalbenutzungsgebühr
D) Abwassergebühr, setzt
sich aus B) und C) zusammen
A)
Entwicklung der Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
Abwassermenge in
cbm
zum
Nachtrag 2014 zum
Wirtschaftsplan 2015
a) Haushalte 1.304.459 28,16% 1.304.459 28,86%
b) Großeinleiter 1.384.752 29,90% 1.272.787 28,16%
Schmutzwasser gesamt 2.689.211 58,061% 2.577.246 57,02%
Niederschlagswasser: 1.942.405 41,94% 1.942.000 42,97 %
Summe: 4.631.616 100
% 4.519.246 100
%
Schmutzfrachten in
kg CSB
a) Haushalte 1.108.790 23,19% 1.108.790 24,73%
b) Großeinleiter 2.846.739 59,54% 2.549.498 56,86%
Summe: 3.955.529 82,73% 3.658.288 81,59 %
Niederschlagswasser: 825.522 17,27% 825.350 18,41
%
Summe: 4.781.051 100
% 4.483.638 100
%
Bei der Jahreswassermenge der Haushalte wurde der Mittelwert der letzten fünf Jahre
zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von 0,850
kg/CSB je cbm unterstellt.
Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurden die Meßergebnisse des laufenden
Jahres hochgerechnet und für 2015 erkennbare Tendenzen berücksichtigt.
Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Die bebauten/befestigten Flächen wurden aus dem Jahr 2013 übernommen.
Das Niederschlagswasser wurde anhand der bisher aufgezeichneten
Niederschlagsmengen hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen
Niederschlagsmenge von 928 mm/anno ausgegangen.
Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert
0,425 kg/cbm.
B) Kalkulation der Klärwerksgebühr
Ansatzfähige
Kosten:
Nachtrag 2014 Kalkulation
2015
Materialaufwand 3.827.000,00 € 3.827.000,00 €
Personalaufwand 43.000,00 € 45.000,00 €
Sonst. betr. Aufwand 101.000,00 € 50.000,00 €
kalk. Abschreibung 627.821,11 € 690.000,00 €
kalk. Verzinsung 460.950,81 € 570.000,00 €
Umlage Verwaltung 188.140,18 € 195.865,18 €
Gesamtkosten: 5.247.912,10 € 5.377.865,18 €
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 306.000,00 € 248.000,00 €
Summe ansatzfähige Kosten: 4.941.912,10 € 5.129.865,18 €
Erlöse
aus Gebühren 5.002.069,56
€ 5.558.851,94 €
Überschuss 60.157,46 € 428.986,76 €
1/2 Defizit aus Vorjahren 462.769,14 € 462.769,14 €
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2013 -955.210,39 €
31.12.2014 -790.357,10 €
31.12.2015 -361.370,34 €
Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern
Wasser und CSB
Die auf Gebühren zu verteilende Summe plus des zu berücksichtigenden Defizites wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23
% 1.286.305,89
€
Anteil CSB 77 % 4.306.328,43 €
5.592.634,32 €
Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser:
wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 1.286.305,89 €
Wassermenge 4.519.246 cbm
Gebühr je cbm 0,28 €
schmutzfrachtabhängige
Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 4.306.328,43 €
kg CSB
4.483.638 kg
Gebühr kg/CSB 0,96 €
Für normales häusliches
Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm
unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von
0,82
€/cbm
Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für
Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
wassermengenabhängig:
1.942.000 cbm x
0,28 €/cbm = 543.760,00 €
schmutzfrachtabhängig:
825.350 kg CSB x 0,96 €/kg CSB = 792.336,00 €
Summe: 1.336.096,00 €
Bei 2.538.555 qm
bebauter und befestigter Fläche ergibt
sich ein Gebührensatz von
1.336.096,00 € : 2.538.555 qm = 0,52 €/qm
C) Kalkulation
der Kanalbenutzungsgebühr:
Ansatzfähige
Kosten:
Nachtrag 2014 Kalkulation
2015
Materialaufwand 1.773.000,00 € 1.773.000,00 €
Personalaufwand 43.000,00 € 45.000,00 €
Sonst. betr. Aufwand 48.000,00 € 42.000,00 €
kalk. Abschreibung 2.179.145,57 € 2.317.265,13 €
kalk. Verzinsung 2.763.919,92 € 2.731.271,19 €
Umlage Verwaltung 188.140,18 € 195.865,18 €
Gesamtkosten: 6.995.205,67 € 7.104.401,50 €
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 298.000,00 € 257.000,00 €
Summe ansatzfähige Kosten: 6.697.205,67 € 6.847.401,50 €
Erlöse
aus Gebühren
5.764.779,55 € 5.858.971,86 €
Überschuss - 932.426,12 € - 988.429,64 €
1/2 Überschuss aus Vorjahren 1.109.112,90 € 1.109.112,90 €
Stand Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2013 2.218.225,79 €
31.12.2014 1.285.799,67 €
31.12.2015 297.370,03 €
Zuordnung der
ansatzfähigen Kosten:
Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand Insgesamt
abzgl. Überschuss 5.738.288,60
€ ./. Abschreibung Anteil SW 1.321.304,58 €
./. Verzinsung Anteil SW 1.557.370,83
€
2.859.613,19
€
Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter A) aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
2.859.613,19 € davon 42,97 % = 1.228.775,79 €
Für Schmutzwasser:
2.859.613,19 € davon 57,02 % = 1.630.551,44
€
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 2.878.675,41
€
Summe: 4.509.226,82
€
Kosten insgesamt: 5.738.002,64 €
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 4.509.226,82 € / 2.577.246 cbm = 1,75 €/cbm
Für
Niederschlagswasser: 1.228.775,79 €/ 2.538.555 qm = 0,48
€/qm
D) Abwassergebühr
insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab
1.1.2015
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,25 €/cbm 0,28 €/cbm
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,83 €/kg CSB/cbm 0,96 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
Für Schmutzwasser 0,96 €/cbm 1,10 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,41 €/qm 0,52 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 1,70 €/cbm 1,75 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,47 €/qm 0,48 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter)
Für Schmutzwasser 2,66
€/cbm 2,85 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,88
€/qm 1,00 €/qm
Vergleichsberechnung
für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher
ab 2015 Veränderung in %
Für 160 cbm 153,60 €
176,00 € 22,40 € 14,5
Für 150 qm 61,50 € 78,00 € 16,50 € 26,9
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 272,00 € 280,00 € 8,00 € 0,2
Für 150 qm 70,50 €
72,00 € 1,50 €
0,2
Summe: 557,60 € 606,00 € 48,40 € 8,7
Die Gesamtbelastung für den Gebührenzahler
steigt damit zwar um 8,7 %. Sie ist aber immer noch um ca. 13 % geringer als im
Jahre 2012.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete neu gefasste Gebührensatzung vom 17.12.2014 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014 dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zum Beschluss vorzulegen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister