Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein stimmt der Planung zur Sanierung des Deiches
PFA 2,
Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer, zu.
Sachdarstellung :
Bereits in den
Jahren 1997/1999 wurde das Planfeststellungsverfahren zur Deichsanierung
im Abschnitt 2
Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer (s. Anlage) begonnen, jedoch
nicht
abgeschlossen.
In der Sitzung des
Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses der Stadt Emmerich am 18.05.1999 wurde
die damalige Planung vorgestellt und zustimmend zu Kenntnis genommen.
Der damalige
Beschluss lautete (Auszug):
Die Stadt
Emmerich, als Grundstückseigentümerin und Straßenbaulastträgerin, wünscht, dass
auf der Deichkrone ein durchgängiger Fuß- Radweg angelegt und in den Bereich,
wo der Schutz der Anwohner es erfordert, der Deichverteidigungsweg (Fahrstraße)
ebenfalls auf die Krone gelegt wird.
Nunmehr wird
dieses Verfahren erneut eingeleitet, hierzu sind jedoch verschiedene
Umplanungen notwendig um den heute gültigen Standards, Rahmenbedingungen und
Anforderungen zu
entsprechen.
Herr Holger
Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, wird die
neuen Planungen
hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am
25.11.2014
erläutern.
Auf Wunsch der
Stadt Emmerich am Rhein ist, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf,
ein separates Kapitel dieser neuen Planung, ein auf der Deichkrone verlaufender
Geh-, Radweg. Die entsprechenden Planungen und Einplanungsanträge zur Förderung
wurden bereits in 2000 erstellt und werden jetzt ebenfalls überarbeitet.
Die Kosten dieses
Geh-, Radweges einschl. der Planungen und der Weiteren für die Erstellung des
Weges notwendigen Kosten z.B. landschaftspflegerische Ausgleichs- maßnahmen, Einzäunungen, Rampen u. a. werden
durch die Stadt Emmerich am Rhein getragen. Diese wird nach Fertigstellung des
Weges unterhaltungspflichtig.
Die Baukosten des
Geh-, Radweges (ca. 1.200 m) einschl. der Planungen, landschaftspflegerischer
Ausgleichsmaßnahmen u. a. werden z. Zt. auf ca. 380.000,00 €
geschätzt.
Es wird mit einer
70 %igen Förderung aus dem Förderprogramm „Radwege auf dem
Rheindeich /
Radverkehrsförderung“ gerechnet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 (Planungskosten) vorgesehen. Produkt:
7.000040.700
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter