Betreff
Deichverband Bislich-Landesgrenze, Planfeststellungsverfahren PFA 2 zur Deichsanierung
Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer
Vorlage
05 - 16 0166/2014/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Planung zur Sanierung des Deiches

PFA 2, Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer, zu.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in den Jahren 1997/1999 wurde das Planfeststellungsverfahren zur Deichsanierung

im Abschnitt 2 Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer (s. Anlage) begonnen, jedoch

nicht abgeschlossen.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses der Stadt Emmerich am 18.05.1999 wurde die damalige Planung vorgestellt und zustimmend zu Kenntnis genommen.

Der damalige Beschluss lautete (Auszug):

Die Stadt Emmerich, als Grundstückseigentümerin und Straßenbaulastträgerin, wünscht, dass auf der Deichkrone ein durchgängiger Fuß- Radweg angelegt und in den Bereich, wo der Schutz der Anwohner es erfordert, der Deichverteidigungsweg (Fahrstraße) ebenfalls auf die Krone gelegt wird.

  

Nunmehr wird dieses Verfahren erneut eingeleitet, hierzu sind jedoch verschiedene Umplanungen notwendig um den heute gültigen Standards, Rahmenbedingungen und

Anforderungen zu entsprechen.

Herr Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, wird die

neuen Planungen hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am

25.11.2014 erläutern.

 

Auf Wunsch der Stadt Emmerich am Rhein ist, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, ein separates Kapitel dieser neuen Planung, ein auf der Deichkrone verlaufender Geh-, Radweg. Die entsprechenden Planungen und Einplanungsanträge zur Förderung wurden bereits in 2000 erstellt und werden jetzt ebenfalls überarbeitet.

 

Die Kosten dieses Geh-, Radweges einschl. der Planungen und der Weiteren für die Erstellung des Weges notwendigen Kosten z.B. landschaftspflegerische Ausgleichs-  maßnahmen, Einzäunungen, Rampen u. a. werden durch die Stadt Emmerich am Rhein getragen. Diese wird nach Fertigstellung des Weges unterhaltungspflichtig.

Die Baukosten des Geh-, Radweges (ca. 1.200 m) einschl. der Planungen, landschaftspflegerischer Ausgleichsmaßnahmen u. a. werden z. Zt. auf ca. 380.000,00 €

geschätzt.

Es wird mit einer 70 %igen Förderung aus dem Förderprogramm „Radwege auf dem

Rheindeich / Radverkehrsförderung“ gerechnet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 (Planungskosten) vorgesehen. Produkt: 7.000040.700

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter