Betreff
Freiwilliger Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung Rappelkiste
Vorlage
04 - 16 0223/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zu den Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung Rappelkiste, zunächst befristet für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2016/2017, einen freiwilligen Stadtzuschuss zu bewilligen. 

 

Die Berechungsgröße ergibt sich aus dem jeweils errechneten Trägeranteil, einschließlich des Vorwegabzuges und unter Abzug der Mitgliederbeiträge.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

I. Schilderung des Sachverhalt:

 

Die Kindertageseinrichtung Rappelkiste e.V. wird durch die Elterninitiative in eigener Zuständigkeit geführt. Seit Einführung des KiBiz (01.08.2008) werden die Betriebskosten der  Kindertageseinrichtungen mit der Bewilligung von Kindpauschalen finanziert. Nach den alten Regelungen wurden die tatsächlichen Personalkosten bezuschusst. In der Kindertageseinrichtung Rappelkiste ist langjähriges erfahrenes Personal auf Grundlage alter Tarifverträge beschäftigt. Die durch KiBiz festgesetzten Kindpauschalen berücksichtigen diesen besonderen Tatbestand in der Höhe der Förderung nicht. Hinzu kommt, dass für die Kindertageseinrichtung Miete zu leisten ist. Nach § 20 Abs. 2  KiBiz wird die zu leistende Miete nicht in voller Höhe vom Land/Kommune bezuschusst, es erfolgt ein Vorwegabzug in Höhe von 2.798,13 € pro Gruppe, da ein Mieter nicht für den Erhaltungsaufwand des Gebäudes zuständig ist. Für die 2 Gruppen in der Kita Rappelkiste  erfolgt somit ein Vorwegabzug in Höhe von 5.596,26 €, den der Träger aus seinen Einnahmen einschließlich der Kindpauschalen finanzieren muss. Hinzu kommt der Trägeranteil der Elterninitiative an den Kindpauschalen und den Mietkosten i.H.v. von 4 %.  Für das Kindergartenjahr 2014/2015 beläuft sich der Trägeranteil auf 13.599,42 €, so dass  zuzüglich dem Vorwegabzug i.H.v. 5.596,26 € ein Trägeranteil von insgesamt  19.195,68 € zu finanzieren ist.

 

Demgegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen durch Vereinsbeiträge in Höhe von 3.500 € pro Kindergartenjahr. Dazu kommen geschätzte Einnahmen durch Spenden, Erlöse aus Elternfesten und ähnliches in Höhe von 3.000 € pro Kindergartenjahr. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass hieraus eigentlich Ersatzbeschaffungen Einrichtung/Spielgeräte usw. erfolgen sollen und nicht die Finanzierung der laufenden Betriebskosten. 

 

In der Vergangenheit wurden  Defizite durch einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss, nach Ende des Kindergartenjahres, durch die Stadt Emmerich ausgeglichen.

 

II. Lösungsvorschlag:

 

Damit eine grundsätzliche Regelung für die Kindertageseinrichtung Rappelkiste herbeigeführt werden kann, wurden die Betriebskosten, die entsprechenden Einnahmen und der Zuschussbedarf in mehreren persönlichen Gesprächen geklärt. Eine generelle Regelung ist erforderlich, damit die Elterninitiative Rappelkiste ihren Personaleinsatz und ihre Ausgaben auch zukünftig planen kann.  Der Fortbestand der Kita Rappelkiste ist erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherstellen zu können. Ohne den freiwilligen Stadtzuschuss müssen das Personal auf die Mindesteinsatzstundenzahl heruntergefahren und die Sachkosten drastisch gekürzt werden. Dies würde einen Qualitätsverlust bedeuten.  

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den jeweils errechneten Trägeranteil einschließlich des Vorwegabzuges an den Mietaufwendungen, unter Abzug der Mitgliederbeiträge, als freiwilligen Stadtzuschuss zu finanzieren. Die voraussichtlichen Kosten betragen je Kindergartenjahr ca. 16.000 €, sind aber abhängig von der tatsächlichen Höhe der Mitgliederbeiträge und den gewährten gesetzlichen Betriebskosten (Kindpauschalen u. Mieten).  Der Zuschuss wird jeweils zum 01.08. und zum 01.01. eines Jahres ausgezahlt. Nach Ablauf des  Kindergartenjahres erfolgt eine Endabrechnung.

 

Die freiwillige Bezuschussung erfolgt zunächst befristet für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis einschließlich 2016/2017 (insgesamt 3 Kindergartenjahre). Danach ist die Finanzsituation zu prüfen, hier können dann weitere gesetzliche Änderungen oder auch Änderungen in der Personalstruktur berücksichtigt werden.

 

Sollten sich zwischenzeitlich durch Personalwechsel erhebliche Veränderungen in den Personalkosten der Einrichtung ergeben, werden diese umgehend mitgeteilt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von  6.500 € werden voraussichtlich durch Mehreinnahmen beim Produkt 1.100.06.01.01. Sachkonto 43210000 gedeckt.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde bereits ein freiwilliger Zuschuss bei den Haushaltsansätzen berücksichtigt. 

 

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister