Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt zu den Betriebskosten für die
Kindertageseinrichtung Rappelkiste, zunächst befristet für die
Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2016/2017, einen freiwilligen Stadtzuschuss zu
bewilligen.
Die
Berechungsgröße ergibt sich aus dem jeweils errechneten Trägeranteil,
einschließlich des Vorwegabzuges und unter Abzug der Mitgliederbeiträge.
Sachdarstellung :
I. Schilderung des
Sachverhalt:
Die Kindertageseinrichtung Rappelkiste e.V. wird durch die
Elterninitiative in eigener Zuständigkeit geführt. Seit Einführung des KiBiz
(01.08.2008) werden die Betriebskosten der
Kindertageseinrichtungen mit der Bewilligung von Kindpauschalen
finanziert. Nach den alten Regelungen wurden die tatsächlichen Personalkosten
bezuschusst. In der Kindertageseinrichtung Rappelkiste ist langjähriges
erfahrenes Personal auf Grundlage alter Tarifverträge beschäftigt. Die durch
KiBiz festgesetzten Kindpauschalen berücksichtigen diesen besonderen Tatbestand
in der Höhe der Förderung nicht. Hinzu kommt, dass für die
Kindertageseinrichtung Miete zu leisten ist. Nach § 20 Abs. 2 KiBiz wird die zu leistende Miete nicht in
voller Höhe vom Land/Kommune bezuschusst, es erfolgt ein Vorwegabzug in Höhe
von 2.798,13 € pro Gruppe, da ein Mieter nicht für den Erhaltungsaufwand des
Gebäudes zuständig ist. Für die 2 Gruppen in der Kita Rappelkiste erfolgt somit ein Vorwegabzug in Höhe von
5.596,26 €, den der Träger aus seinen Einnahmen einschließlich der
Kindpauschalen finanzieren muss. Hinzu kommt der Trägeranteil der
Elterninitiative an den Kindpauschalen und den Mietkosten i.H.v. von 4 %. Für das Kindergartenjahr 2014/2015 beläuft
sich der Trägeranteil auf 13.599,42 €, so dass
zuzüglich dem Vorwegabzug i.H.v. 5.596,26 € ein Trägeranteil von
insgesamt 19.195,68 € zu finanzieren
ist.
Demgegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen durch Vereinsbeiträge in
Höhe von 3.500 € pro Kindergartenjahr. Dazu kommen geschätzte Einnahmen durch
Spenden, Erlöse aus Elternfesten und ähnliches in Höhe von 3.000 € pro
Kindergartenjahr. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass hieraus eigentlich
Ersatzbeschaffungen Einrichtung/Spielgeräte usw. erfolgen sollen und nicht die
Finanzierung der laufenden Betriebskosten.
In der Vergangenheit wurden
Defizite durch einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss, nach Ende des
Kindergartenjahres, durch die Stadt Emmerich ausgeglichen.
II.
Lösungsvorschlag:
Damit eine grundsätzliche Regelung für die Kindertageseinrichtung
Rappelkiste herbeigeführt werden kann, wurden die Betriebskosten, die
entsprechenden Einnahmen und der Zuschussbedarf in mehreren persönlichen
Gesprächen geklärt. Eine generelle Regelung ist erforderlich, damit die
Elterninitiative Rappelkiste ihren Personaleinsatz und ihre Ausgaben auch
zukünftig planen kann. Der Fortbestand
der Kita Rappelkiste ist erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz sicherstellen zu können. Ohne den freiwilligen Stadtzuschuss
müssen das Personal auf die Mindesteinsatzstundenzahl heruntergefahren und die
Sachkosten drastisch gekürzt werden. Dies würde einen Qualitätsverlust
bedeuten.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den jeweils errechneten
Trägeranteil einschließlich des Vorwegabzuges an den Mietaufwendungen, unter
Abzug der Mitgliederbeiträge, als freiwilligen Stadtzuschuss zu finanzieren.
Die voraussichtlichen Kosten betragen je Kindergartenjahr ca. 16.000 €, sind
aber abhängig von der tatsächlichen Höhe der Mitgliederbeiträge und den gewährten
gesetzlichen Betriebskosten (Kindpauschalen u. Mieten). Der Zuschuss wird jeweils zum 01.08. und zum
01.01. eines Jahres ausgezahlt. Nach Ablauf des
Kindergartenjahres erfolgt eine Endabrechnung.
Die freiwillige Bezuschussung erfolgt zunächst befristet für die
Kindergartenjahre 2014/2015 bis einschließlich 2016/2017 (insgesamt 3
Kindergartenjahre). Danach ist die Finanzsituation zu prüfen, hier können dann
weitere gesetzliche Änderungen oder auch Änderungen in der Personalstruktur
berücksichtigt werden.
Sollten sich zwischenzeitlich durch Personalwechsel erhebliche
Veränderungen in den Personalkosten der Einrichtung ergeben, werden diese
umgehend mitgeteilt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 6.500 € werden voraussichtlich durch
Mehreinnahmen beim Produkt 1.100.06.01.01. Sachkonto 43210000 gedeckt.
Für
das Haushaltsjahr 2015 wurde bereits ein freiwilliger Zuschuss bei den
Haushaltsansätzen berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Johannes Diks
Bürgermeister