Betreff
Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): Berichterstattung und Maßnahmen
Vorlage
04 - 16 0224/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der JHA nimmt die Berichterstattung des Jugendamtes zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung :

 

Das Kinderbildungsgesetz ist im Jahr 2008 in Kraft getreten und hat beständig Veränderungen und Modifikationen erfahren. Bisher wurden aktuelle Veränderungen, die nicht in entsprechende Vorlagen, aufgrund des Zeitdruckes, abgearbeitet werden konnten unter dem TOP Mitteilungen und Anfragen abgehandelt.

 

Mittlerweile ist der Umfang der Mitteilungen so stark gewachsen, dass er den dafür vorgesehenen Rahmen überschreitet. Künftig wird für jede kommende Sitzung des Jugendhilfeausschusses ein fester Tagesordnungspunkt mit dem Betreff

 

Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): Berichterstattung und Maßnahmen

 

in die Tagesordnung integriert. Zu diesem Tagesordnungspunkt werden bis zum Produktionsdatum der gesamten Sitzungsunterlagen kontinuierlich wichtige Informationen zum Thema eingearbeitet.

 

In der Sitzung wird die Verwaltung weitere in der Zwischenzeit aufgelaufene Informationen mündliche oder per Tischvorlage bekannt geben.

 

 

Berichterstattung:

 

Der Vorlage beigefügt ist das Rundschreiben Nr.: 42/870-2014 des Landschaftsverbandes Rheinland vom 11.11.2014 (Anlage 1). Sofern der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2015-2018 erlassen wird, ist für die Stadt Emmerich nach der Verteilerliste ein Zuschuss in Höhe von 189.824,78 € vorgesehen.

 

Diese Mittel werden jedoch nur für die Schaffung von neuen U3-Plätzen genehmigt. Sofern ein Neu-/Aus-/Umbau einer Kita erfolgt, die auch Ü3 Plätze betrifft, sind diese Kosten nicht in Gänze förderfähig und müssen vom Träger oder der Kommune finanziert werden. Hierzu sind Beispiele der Ausbau der

 

Kita Hansastraße: Stadtzuschuss 75.000 € , Eigenanteil Träger lt. Schätzung 446.800,00€ 

 

oder

 

Heilig Geist: Stadtzuschuss 285.590,00 €, Eigenanteil Träger ca. 40.000 €.

 

Derzeit erfolgt die Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2015/2016, diese wird ca. Mitte Februar 2015 zu aussagekräftigen Zahlen führen. 

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Bedarf für U3 Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gedeckt. Das tatsächliche Anmeldeverhalten der Eltern kann für das zukünftige Kindergartenjahr jedoch anders ausfallen.

 

Parallel dazu werden vom Jugendamt Emmerich nach endgültigem Gesetzes-beschluss Möglichkeiten gesucht, die Bundesfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Allerdings muss dann auch geklärt sein, ob eine Finanzierung durch Träger oder die Stadt Emmerich zusätzlich erfolgen kann.

 

Im Haushalt für das Jahr 2015 wurden bisher lediglich Mittel für die Schaffung von neuen U3 Plätzen in Tagespflege in Höhe von 5.000 € veranschlagt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind keine Maßnahmen bekannt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister