Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der JHA nimmt die Berichterstattung des Jugendamtes zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Das Kinderbildungsgesetz ist im Jahr 2008 in Kraft getreten und hat
beständig Veränderungen und Modifikationen erfahren. Bisher wurden aktuelle
Veränderungen, die nicht in entsprechende Vorlagen, aufgrund des Zeitdruckes,
abgearbeitet werden konnten unter dem TOP Mitteilungen und Anfragen
abgehandelt.
Mittlerweile ist der Umfang der Mitteilungen so stark gewachsen, dass er
den dafür vorgesehenen Rahmen überschreitet. Künftig wird für jede kommende
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ein fester Tagesordnungspunkt mit dem
Betreff
Kindertagesbetreuung
im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): Berichterstattung und Maßnahmen
in die Tagesordnung integriert. Zu diesem Tagesordnungspunkt werden bis
zum Produktionsdatum der gesamten Sitzungsunterlagen kontinuierlich wichtige
Informationen zum Thema eingearbeitet.
In der Sitzung wird die Verwaltung weitere in der Zwischenzeit
aufgelaufene Informationen mündliche oder per Tischvorlage bekannt geben.
Berichterstattung:
Der Vorlage beigefügt ist das Rundschreiben Nr.: 42/870-2014 des
Landschaftsverbandes Rheinland vom 11.11.2014 (Anlage 1). Sofern der
Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern
und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
– Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2015-2018 erlassen
wird, ist für die Stadt Emmerich nach der Verteilerliste ein Zuschuss in Höhe
von 189.824,78 € vorgesehen.
Diese Mittel werden jedoch nur für die Schaffung von neuen U3-Plätzen
genehmigt. Sofern ein Neu-/Aus-/Umbau einer Kita erfolgt, die auch Ü3 Plätze
betrifft, sind diese Kosten nicht in Gänze förderfähig und müssen vom Träger
oder der Kommune finanziert werden. Hierzu sind Beispiele der Ausbau der
Kita Hansastraße: Stadtzuschuss 75.000 € , Eigenanteil Träger lt.
Schätzung 446.800,00€
oder
Heilig Geist: Stadtzuschuss 285.590,00 €, Eigenanteil Träger ca. 40.000
€.
Derzeit erfolgt die Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2015/2016,
diese wird ca. Mitte Februar 2015 zu aussagekräftigen Zahlen führen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Bedarf für U3 Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gedeckt. Das tatsächliche
Anmeldeverhalten der Eltern kann für das zukünftige Kindergartenjahr jedoch
anders ausfallen.
Parallel dazu werden vom Jugendamt Emmerich nach endgültigem
Gesetzes-beschluss Möglichkeiten gesucht, die Bundesfinanzierung in Anspruch zu
nehmen. Allerdings muss dann auch geklärt sein, ob eine Finanzierung durch Träger
oder die Stadt Emmerich zusätzlich erfolgen kann.
Im Haushalt für das Jahr 2015 wurden bisher lediglich Mittel für die
Schaffung von neuen U3 Plätzen in Tagespflege in Höhe von 5.000 € veranschlagt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind keine Maßnahmen bekannt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister