hier: Vortrag von Herrn Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein stimmt der Planung zur Sanierung des Deiches
PFA 2,
Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer, zu.
Sachdarstellung :
Bereits in den
Jahren 1997/1999 wurde das Planfeststellungsverfahren zur Deichsanierung
im Abschnitt 2
Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer (s. Anlage) begonnen, jedoch
nicht
abgeschlossen.
In der Sitzung des
Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses der Stadt Emmerich am 18.05.1999 wurde
die damalige Planung vorgestellt und zustimmend zu Kenntnis genommen.
Der damalige
Beschluss lautete (Auszug):
Die Stadt Emmerich
als Straßenbaulastträgerin wünscht, dass auf der Deichkrone ein durchgängiger
Fuß- Radweg angelegt und in den Bereich, wo der Schutz der Anwohner es
erfordert, der Deichverteidigungsweg (Fahrstraße) ebenfalls auf die Krone
gelegt wird.
Nunmehr wird
dieses Verfahren erneut eingeleitet, hierzu sind jedoch verschiedene
Umplanungen notwendig um den heute gültigen Standards, Rahmenbedingungen und
Anforderungen zu
entsprechen.
Herr Holger
Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, hat das
neue Konzept hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am
25.11.2014 erläutert.
Zusammenfassend
wurden folgende Mindestanforderungen in der vorgenannten Sitzung verabredet:
- Deichkronenradweg von der Kupferstraße
bis zur Dorfstraße bzw. Anschluss an den Deichkronenradweg im PFA 4
- Asphaltierte öffentliche Verkehrsverbindung
(DVW) von der Dorfstraße bis zur Stadtweide
- Anschluss der Erftstraße, des Niersweges
und des Kalflakweges an die o. g. Verkehrsverbindung
- Schaffung einer ausreichenden Anzahl von
Ausweichstellen und/oder Ausbau der Fahrbahn (DVW) in einer Breite von
mind. 4,00 m.
Mit Schreiben vom
15.12.2014 hat der Deichverband Bislich-Landesgrenze diese Anforderungen
bestätigt (siehe Anlage 1).
Hinsichtlich des
Ausbaues des Deichverteidigungsweges (DVW) ist eine asphaltierte Fahrbahn in
einer Breite von 3,00 m vorgesehen. Zusätzlich werden beidseitig
Rasengittersteine von jeweils 0,6 m angelegt, so dass eine befahrbare Breite
von 4,20 m entsteht. Zusätzlich sind noch 2 Ausweichbuchten (Länge 25 m, Breite
5,5 m) geplant.
Ein Anschluss des
DVW an die Deichstraße, Stadtweide, Hauptstraße, Kalflakweg, Niersweg, Erft-
und Dorfstraße ist vorgesehen.
Die
grundsätzlichen Anmerkungen und Regelungsinhalte des Deichverbandes zu der
Ausstattung der Wegebeziehungen mit Viehrosten, bedarfsweise temporäre Sperrung
des Radweges z. B. im Hochwasserfall und bei der Schafsbeweidung sowie der
ggfs. erforderlichen Beseitigung von Verunreinigungen der Wege und deren Unterhaltungspflicht
durch die Stadt Emmerich am Rhein sind in Folge der Benutzung des Deiches durch
die Öffentlichkeit erforderlich. Diese sollen in einem gesonderten
Nutzungsvertrag geregelt werden.
Ein Übersichtsplan
zum Trassenkonzept ist der Vorlage beigefügt (siehe Anlage 2).
Herr Friedrich
wird die überarbeitete Planung in der Sitzung vorstellen.
Auf Wunsch der
Stadt Emmerich am Rhein ist, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf,
ein separates Kapitel dieser neuen Planung, ein auf der Deichkrone verlaufender
Geh-, Radweg. Die entsprechenden Planungen und Einplanungsanträge zur Förderung
wurden bereits in 2000 erstellt und werden jetzt ebenfalls überarbeitet.
Die Kosten dieses
Geh-, Radweges einschl. der Planungen und der Weiteren für die Erstellung des
Weges notwendigen Kosten z.B. landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen,
Einzäunungen, Rampen u. a. werden durch die Stadt Emmerich am Rhein getragen.
Diese wird nach Fertigstellung des Weges unterhaltungspflichtig.
Die Baukosten des
Geh-, Radweges (ca. 2.600 m) einschl. der Planungen, landschaftspflegerischer
Ausgleichsmaßnahmen u. a. werden nach Kostenschätzung z. Zt. ca. 800.000,00 €
betragen.
In der Sitzung des
Ausschusses am 25.11.2014 wurde hier irrtümlich der Betrag von 380.000 € bei
einer Länge von 1.200 m genannt.
Es wird mit einer
70 %igen Förderung aus dem Förderprogramm „Radwege auf dem
Rheindeich /
Nahmobilität“ gerechnet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2015 (Planung) vorgesehen.
Kosten der
Bauausführung / Fördermittel in späteren Jahren (ab 2019)
Produkt:
7.000.040.700 / 7.000.040.705
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter