hier: Antrag Nr. XIX der Embrica-Fraktion
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung weist den Antrag auf Löschung des Baudenkmals
Mühlenstumpf Tichelkamp aus der Denkmalliste zurück, da sich seit der
Unterschutzstellung an den Eintragungsvoraussetzungen nichts geändert hat.
Sachdarstellung :
Der Mühlenstumpf
am Tichelkamp wurde am 04.06.1986 in die Denkmalliste der Stadt Emmerich
eingetragen.
Es
handelt sich dabei um die ehemalige Wittenhorstmühle, die zwischen 1810 und
1820 errichtet wurde.
In den
1920er Jahren wurde die Mühle stillgelegt. Seit den 1930er Jahren wurde sie als
Wohnhaus genutzt. Aus dieser Zeit stammt auch der Vorbau über der Toreinfahrt.
Der verputzte Mühlenstumpf mit übereinander angeordneten Rundbogenfenstern ist
bis zum ehemaligen Rollkranz erhalten.
Trotz
der fehlenden Haube ist der Mühlenstumpf ein wichtiges technikgeschichtliches
Denkmal und stellt eines der wenigen erhaltenen Exemplare eines einst weit
verbreiteten Typus dar.
Der
Mühlenstumpf ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und die Entwicklung
der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.
Er ist
erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders architektur-, orts-, technik-
und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
An
dieser durch die Denkmälerkommission des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege
gutachterlich festgestellten Denkmaleigenschaft hat sich bis heute nichts
geändert.
Zu den
Möglichkeiten der Löschung einer Denkmallisteneintragung:
§ 3
Abs. 4 DSchG NRW besagt, dass die Eintragung von Amts wegen zu löschen ist,
wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, also nachträglich
entfallen sind.
Dieses
trifft beim Baudenkmal Mühlenstumpf Tichelkamp nicht zu, da die Voraussetzungen
für die seinerzeit erfolgte Unterschutzstellung nach wie vor gegeben sind.
Das
Aussehen oder der bauliche Zustand eines Denkmals sind kein Grund für eine
Löschung der Denkmallisteneintragung.
Von daher ist der Antrag der Embrica-Fraktion an den Rat der
Stadt Emmerich am Rhein, er möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
alle erforderlichen Schritte zu Löschung dieses Eintrages zu unternehmen,
abzulehnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter